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Bad Kissingen
Bad Kissingen: Polizeihund beißt Spaziergänger
Am Sonntagvormittag wurde ein Spaziergänger, der mit seinem Hund unterwegs war, von einem Diensthund der Polizei am Arm verletzt. Die Polizei aus...
Redaktion
 |  aktualisiert: 08.02.2024 22:03 Uhr

Am Sonntagvormittag wurde ein Spaziergänger, der mit seinem Hund unterwegs war, von einem Diensthund der Polizei am Arm verletzt. Die Polizei aus Hammelburg übernahm in der Folge die Ermittlungen zum genauen Hergang, heißt es in einer Pressemeldung des Polizeipräsidiums Unterfranken vom Dienstag.

Privat unterwegs

Ein Diensthundeführer der Polizei war demnach privat mit seinem Diensthund auf einem Feldweg in der Umgebung seines Wohnorts spazieren. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei lief der Diensthund auf den Hund eines anderen Spaziergängers zu, der mit seinem Tier ebenfalls dort unterwegs war. Als der Halter des Maltesers diesen auf den Arm nahm und versuchte, sich von dem Schäferhund wegzudrehen, schnappte der Diensthund zu und verletzte den Spaziergänger, der daraufhin stürzte, am Oberarm. Der 49-Jährige begab sich im Anschluss an den Vorfall in medizinische Behandlung.

Die Polizeiinspektion Hammelburg übernahm unterdesssen die Ermittlungen zum genauen Hergang des Vorfalls, heißt es im Bericht des Polizeipräsidiums Unterfranken vom Dienstag. pol

 
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  • Mila
    Wenn es sich so zugetragen hat, wie berichtet, hat der Verletzte richtig gehandelt. Er hat seinen kleinen Hund auf den Arm genommen und sich weggedreht. Der Polizeihund hätte spätestens dann, ablassen und nicht beißen dürfen. Aber : da keiner der Leser dabei war, sind alles nur Spekulationen.
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  • zwrecht@aol.com
    hmm...ist so ein Polizeihund also auch nur ein Mensch...war wohl ein schlechter Tag. Das soll es auch unter Polizisten geben, dass einer mal aus der Reihe tanzt und nicht folgt.
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  • Funkenstern
    Der Hund hatte dienstfrei.
    Somit ..
    alles sinnbefreit.
    Ein Hund bleibt ein Hund.
    Ich hätt für meinen, obwohl ein „belammtes Blödes Schaf“,
    niemals die Hand ins Feuer gehalten.
    Es ist und bleibt ein domestiziertes Wildtier.
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  • RS52
    Ich frage mich ja, warum hier schon wieder wild von Leuten herum spekuliert wird, die gar nicht dabei waren? Wer sagt denn, dass der Hund nicht angeleint war oder zurückgerufen wurde?
    Abgesehen davon ist bleibt auch der besterzogenste (Dienst)Hund am Ende des Tages ein Tier, in dessen Kopf man nicht hineinsehen und dessen Verhalten man nur bedingt vorhersehen kann.... Und Tiere machen nun mal auch Dinge, mit denen man nicht gerechnet hat, Erziehung hin oder her. Und im Übrigen würde ich auch lieber meinen Arm anstatt meinen Hund hin halten.
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  • Model
    Ändert leider nichts an der Tatsache, dass ausgerechnet ein Diensthund auf einen Rückruf reagieren sollte. Und falls er noch in Training ist, dann gehört er eben angeleint. Wer sagt dass der Hund nicht reagiert hat oder angeleint war? Naja das Ergebnis. Es ist völlig korrekt dass es nur ein Tier ist, und das dadurch eine Situation entstehen kann, mit der man nicht rechnet. Unterstreicht nur dass ein gewisser Grad der Kontrolle dazu gehört hätte.
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  • zwrecht@aol.com
    @RS52: ist doch egal ob angeleint oder nicht angeleint. Ein Diensthund ist nun mal kein normaler Hund. UND der "Diensthundeführer der Polizei" ist nun mal auch kein "normaler" Spaziergänger wenn er mit seinem Diensthund spazieren geht ! Dem Hund ist nichts vorzuwerfen, der ist ein Hund! Aber ein Beamter ist ein Beamter und ein Polizeibeamter ein Polizeibeamter- da gibts rein rechtlich keinen Dienstschluss. Wenn der eine Straftat sieht, muss er die verfolgen. Wenn er eine begeht (vorsätzlich, grob fahrlässig, fahrlässig, leichtfertig, versehentlich ) oder zulässt, dann hat er ein Problem-oder sollte eines haben? Einfach mal rumdrehen: ein Spaziergänger mit Schäferhund macht das gleiche? Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Hundebesitzer/-führer wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung durch Hundebisse. An deren Ende kann ein Strafbefehl oder eine Anklage vor dem Amtsgericht stehen. Ob im Einzelfall Leinenpflicht bestanden hat oder nicht, darauf kommt es nicht an
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  • georg-ries@web.de
    Den Hund hochheben ist nicht sinnvoll. Allerdings frage ich mich, weshalb der Diensthund nicht zurückgerufen wurde?
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  • helenews@gmx.de
    auch Diensthunde sind keine Maschinen

    Rückruf ja! Aber auch Diensthunde sind keine Maschinen.
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  • tabima
    Wenn der Hund nicht hört sollte er angeleint sein und nicht frei in der Gegend herum laufen
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  • Andrea.roso@gmx.net
    Wenn er den Hund nicht hochgehoben hätte, wäre der Malti vielleicht gebissen worden. Das ist mMn die falsche Sichtweise. "Normale" Hunde sollten schon nicht ungefragt zu Fremden, die keinen Kontakt wollen. Bei Diensthunden sollte der Rückruf umso mehr sitzen. Der Fehler liegt also beim Polizisten und nicht beim Gebissen.
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  • Petsch06120702
    "Den Hund hochheben ist nicht sinnvoll."

    Was für eine ..... Aussage! Soll man zuschauen wie der Stärkere den Schwächeren einfach tot beißt?
    Ich habe auch schon zwei mal meinen kleinen Hund hoch genommen weil ein Schäferhund nicht angeleint auf meinen Hund los wollte. Und ich würde es jederzeit wieder tun. Und dann bin ich bestimmt nicht der einen Fehler gemacht hat, sondern der der seine großen Hunde nicht anleint oder nicht unter Kontrolle hat.
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