Vor zehn Jahren wurde das alte Rathaus in Bad Bocklet abgerissen. Seitdem blieb das Grundstück ungenutzt. 2018 wurde das Planungsbüro Miriam Glanz (Hohenroth-Leutershausen) in einem ersten Schritt mit der Überplanung der 2300 Quadratmeter großen Fläche zu einem zentralen Dorfplatz beauftragt. Nach einstimmigem Beschluss des Marktgemeinderats sollen jetzt die weiteren Planungsschritte zügig folgen.
Im Sommer 2019 wurde der erste Entwurf den Vorständen der Ortsvereine als Grundlage für die vereinsinterne Ideenfindung vorgestellt, im September dann für die Öffentlichkeit an Ort und Stelle eine großformatige Schautafel aufgestellt. Die im Frühjahr geplante und für den Fortgang der Planung vorgeschriebene Bürgerversammlung musste wegen der Corona-Maßnahmen entfallen. "Wir würden trotzdem gerne an dieser Planung weiterarbeiten und im Projekt vorankommen", bat nun Kämmerer Patrick Könen das Ratsgremium in dessen jüngster Sitzung um die Genehmigung zu einer andersartigen Einbindung der Öffentlichkeit und erläuterte den aktuellen Planungsstand sowie die nächsten Schritte.
Blick auf die Förderung
Demnach hat das Amt für ländliche Entwicklung (ALE) nach einer ersten Beurteilung das etwa 300.000 Euro teure Projekt nach den Dorferneuerungsrichtlinien für förderfähig erklärt. Die Planungskosten werden dabei mit maximal 15 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten als förderfähig anerkannt. Da die derzeitigen Pläne nach Mitteilung des ALE sowohl funktional als auch gestalterisch den geforderten Richtlinien entsprechen, geht Bad Bocklets Kämmerer von einer Förderung von 50 bis 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten aus.
Nun ist ein Bauentwurf mit Entwurfsplanung, genauer Kostenberechnung und einem Erläuterungsbericht zu erstellen, mit Aussagen zur Bedeutung des Projekts "Dorfplatz" für die Verbesserung der Lebens- und Wohnverhältnisse in der Gemeinde und als Beitrag zur Stärkung der Dorfgemeinschaft und der örtlichen Lebenskultur. Die weitere Beauftragung des Planungsbüros Glanz bis einschließlich Leistungsphase 7 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wäre nicht förderschädlich, merkte Könen dazu an. Die eigentliche Baumaßnahme darf allerdings erst nach abschließender Prüfung und Bewilligung der Zuwendungen oder der Zustimmung des ALE zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn starten.
Lösungen für Bürgerbeteiligung
Doch zunächst ist die Bürgerbeteiligung unverzichtbar. Da dies wegen der aktuellen Corona-Situation nicht in einer Versammlung durchführbar ist, wäre es nach Auskunft des ALE auch ausreichend, die Pläne über das gemeindliche Nachrichtenblatt und im Internet auf den Websites der Marktgemeinde zu veröffentlichen, dort auch den Bürgern die Möglichkeit zur Kommentierung zu schaffen. Den direkten Anrainern kann der aktuelle Entwurf mit Bitte um Kommentierung zugeschickt werden.
Der Marktgemeinderat folgte dem Vorschlag Könens zur Fortsetzung der Projektplanung und beauftragte die Verwaltung, für die Maßnahme den entsprechenden Förderantrag beim ALE zu stellen. Außerdem erging der Auftrag, die Bürgerbeteiligung in anderer Form durchzuführen, sofern in naher Zukunft keine Versammlungen wegen Corona möglich sind. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und die weitere Planung sind dem Gemeinderat zu gegebener Zeit vorzustellen.