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Münnerstadt
Münnerstadt stellt Regeln für Plakatierung auf
Münnerstadt zieht klare Grenzen bei der Plakatierung. Was der Entwurf der Verordnung vorsieht.
Münnerstadt will mit der Plakatierungsverordnung einem Wildwuchs vorbeugen.       -  Münnerstadt will mit der Plakatierungsverordnung einem Wildwuchs vorbeugen.
Foto: Hartmut Hessel | Münnerstadt will mit der Plakatierungsverordnung einem Wildwuchs vorbeugen.
Hartmut Hessel
 |  aktualisiert: 09.04.2025 02:39 Uhr

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner letzten Sitzung ein Thema behandelt, das aktuell zwar sehr ins bürgerliche Auge fällt, aber gerade die überall sichtbare Wahlwerbung zur Bundestagswahl nicht direkt betrifft. Die Stadt Münnerstadt möchte sich eine "Plakatierungsverordnung" geben. Viele gaben ihre Meinung dazu ab, nachdem die Verwaltung den Satzungsentwurf vorgestellt hatte.

Bürgermeister Kastl ( CSU ) drückte mehrfach aus: "Wir wollen einen Wildwuchs an Plakatierungen vermeiden, auch wenn aktuell die Situation überschaubar ist".

Ordnung in der Kernstadt

Das führte auch ganz schnell dazu, dass unter den Stadtteilreferenten Einigkeit darüber besteht, eine Regelung für ihre Dörfer als nicht notwendig zu erachten. "Wenn ein Plakat mal nicht wieder abgenommen wird, habe ich kein Problem damit, das persönlich zu entfernen" sprachen sich zum Beispiel Klaus Schebler (Neue Wege) und Arno Schlembach ( CSU ) für eine pragmatische Lösung aus.

Ein wenig anders sieht der Bürgermeister das für die Stadt selbst. Gerade das Entfernen nach einem Anlass scheint für manche Veranstaltende zu vernachlässigen zu sein. Und der Ort zum Anbringen von Plakaten oder Tafeln kann wegen der Verkehrssicherheit auch nicht überall möglich sein. Deswegen soll der Erlaubnisbereich beschränkt werden.

Münnerstadt will mit der Plakatierungsverordnung einem Wildwuchs vorbeugen.       -  Münnerstadt will mit der Plakatierungsverordnung einem Wildwuchs vorbeugen.
Foto: Hartmut Hessel | Münnerstadt will mit der Plakatierungsverordnung einem Wildwuchs vorbeugen.

Das Anliegen muss einen Bezug zu Münnerstadt haben. Es wird unterschieden, ob es sich um gemeinnützige oder profitorientierte Personen oder Firmen handelt. Neu in der Satzung ist die Verwendung von Bildwerfern (Projektoren) geregelt, die in jedem Fall einer besonderen Genehmigung durch die Stadt bedürfen.

Wahlwerbung acht Wochen vorher erlaubt

Sehr umfangreich ist der Paragraf für Ausnahmen von der Regelung, etwa Wahlwerbung. Diese darf – wie bisher – bis acht Wochen vor dem Wahltag in der Öffentlichkeit platziert werden. Bei einem Volksbegehren und Bürgerentscheiden sind es vier bis sechs Wochen. Voraussetzung in allen, auch genehmigungsfreien Fällen, ist ein zu nennender Ansprechpartner für die Stadt. 

Natürlich können Gebühren fällig werden. Ein besonderes Anliegen dabei ist es dem Stadtrat, dass das Abnehmen der Werbung nach einer Woche abgeschlossen sein soll. Wenn nicht, greift der Ordnungswidrigkeiten-Katalog. Ob und in welcher Größenordnung die Genehmigung für die Anbringung Gebühren auslöst, ist noch nicht zu Ende besprochen. 

Kontrolle über das Erscheinungsbild der Stadt behalten

Bürgermeister Michael Kastl betont, dass es nicht darum geht, Werbung für Veranstaltungen zu verhindern, sondern Kontrolle über das Erscheinungsbild der Stadt zu behalten. Die meisten Redebeiträge bestätigten diese Einschätzung. "Ich wäre froh, wenn wir das Ganze flexibel halten können", so das Stadtoberhaupt. Bis zur nächsten Sitzung werden angesprochene Punkte noch in den Entwurf eingearbeitet werden. 

Entwurf der Haushaltssatzung besprochen

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte sich noch mit dem Entwurf der Haushaltssatzung zu beschäftigen. Der Bürgermeister machte darauf aufmerksam, dass die Kreisumlage eventuell von 44 auf 47 Prozent steigen könnte. Laut ihm sei die Bewegungsfreiheit der Kommune mit 1,2 Prozent nicht weit von der Null entfernt und somit jeder Umlagepunkt mehr eine erhebliche Belastung.

Trotzdem soll der Haushalt in der nächsten Sitzung des Stadtrats verabschiedet werden. Die Fraktionen können dazu kurzfristig noch mögliche Ergänzungen - sprich Einsparungen – vorschlagen. Die Zeit drängt, um die Stabilisierungsbeihilfe noch termingerecht für 2025 beantragen zu können.

 

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