Es komme nicht so häufig vor, dass in einer Gemeinderatssitzung gleich zwei große Bauleitplanungen behandelt würden, eröffnete Bürgermeister Mario Götz die letzte formelle Sitzung des laufenden Jahres. Nun folge nur noch die Jahresabschlusssitzung. Zum einen ging es um das Sondergebiet Einzelhandel Mäuswinkel, zum anderen um den Bebauungsplan Neumühle III. Simone Kreile von der Bauverwaltung verlas und kommentierte jeweils die Anträge. Nach detaillierter Vorstellung der Pläne wurde dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss beider Maßnahmen einstimmig zugestimmt.
Nur eine Frühlieferung geplant
In Sachen Umsiedlung des Edeka-Marktes ging Projektentwickler Goran Poj noch einmal auf die Anregungen aus der Anliegerversammlung ein. So würden die Fahrspuren asphaltiert, eine barrierefreie Gehwegverbindung geschaffen und die Rangiermöglichkeiten der Liefer-Lkw verbessert. Es werde nur eine Frühlieferung geben und die mitgelieferte Schranke werde von der Betreiberin des Marktes geregelt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes bezeichnete Landschaftsarchitekt Manfred Jahnke als einfach. Die Fläche werde von landwirtschaftlicher Nutzung in Sondergebiet Einzelhandel umgewidmet. Als umfangreicher erweise sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan , der sich aus der Entwurfsplanung des neuen Einzelhandelsmarktes entwickle.
Wichtig seien hier die Bepflanzung, der Emissionsschutz, Parkplätze, Fassaden- und Dachgestaltung, Werbeanlagen und notwendige Ausgleichsmaßnahmen. „Derzeit sind wir bestrebt, hierfür Flächen anzukaufen“, so Jahnke. Bürgermeister Götz wies noch einmal darauf hin, dass die in der Versammlung aufgetretenen Punkte angesprochen und eingehalten worden seien. Außerdem sei die öffentliche Auslegung (15. Januar 2024 bis 16. Februar 2024) auf einen Zeitraum nach den Weihnachtsfeiertagen gelegt worden.
Unternehmen verlagert Standort
Den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Neumühle III“ stellte Dieter Heinrich vom Planungsbüro Kirchner vor. Ein auf Silikon-Spritzgussfertigung spezialisiertes Unternehmen möchte aus Expansionsgründen seinen Standort nach Oberthulba verlagern. Das rund zwei Hektar große, an der Schlimpfhofer Straße gelegene Grundstück befindet sich bereits im Eigentum des Unternehmens. Dem Unternehmen soll auf der Grundlage des wirksamen Flächennutzungsplanes die Möglichkeit zur Standortverlagerung geboten werden.
Das Vorhaben decke sich insoweit mit den städtebaulichen Zielsetzungen des Marktes Oberthulba für den Gewerbestandort Oberthulba „Neumühle“. Aus diesem Grund macht sich der Markt Oberthulba die Planung des Vorhabenträgers zu Eigen und führt das Bauleitplanverfahren durch. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren inklusive Planungskosten sowie die Bereitstellung von erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen sind vom Vorhabenträger zu übernehmen.
Produktionshalle mit Büro
Gemäß dem Vorhaben sieht der Bebauungsplan innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches die Ausweisung eines Gewerbegebietes für die Errichtung einer zweigeschossigen Produktionshalle mit Büro vor. Für die zur freien Landschaft gelegenen Grundstücksränder ist eine Begrünung mit landschaftlichen Heckenstrukturen geplant. Zufahrten sind von der Schlimpfhofer Straße aus, im Norden und im Süden des Grundstückes vorgesehen. Die Grundstückseigentümer hoben in der Sitzung hervor, dass auch sie an der Schaffung eines Radweges interessiert seien und den dafür benötigten Grund an die Gemeinde verkaufen würden.
Ein Sitzungspunkt war auch die Beratung und Beschlussfassung über die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Oberthulba und über den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung. Kämmerer Frank Geier stellte die wesentlichen Änderungen vor. So könne man zukünftig handeln und etwaige Gießverbote bei anhaltender Trockenheit aussprechen. Aber auch die Widersprüche gegen die Funkwasserzähler würden mit der neuen Satzung gegenstandslos. Gemeinderätin Daniela Spahn monierte, dass damit bestimmt werde, was im eigenen Haus passiere. Bürgermeister Götz brachte noch einmal vor, dass die Funkwasserzähler gesetzlich und richterlich in allen Belangen der Gesetzeslage entsprechen. Die neue Satzung wurde bei einer Gegenstimme angenommen.