Wildflecken
Persönliches Budget: Arbeitskreis wiederholt Forderungen
Der Arbeitskreis "Persönliches Budget" Unterfranken fordert bessere Bedingungen für die Betreuung psychisch erkrankter Menschen. Ein Appell aus Wildflecken.
Der Arbeitskreis "Persönliches Budget" Unterfranken lud am Donnerstag Berufsbetreuer der Region, die sich um behinderte und psychisch kranke Menschen kümmern, zu einem Treffen ein. Diese stellten sich hinter die Forderung nach besseren Rahmenbedingungen für die Betreuung. "Die Situation der Berufsbetreuer ist die, dass viele Klienten aus der Vergangenheit Schulden haben oder mit Geld überhaupt nicht umgehen können", beschreibt Carmen Spitznagel aus Sandberg. Sie begleitet seit mehr als 25 Jahren psychisch erkrankte Menschen.
Nun ist es so, dass einige der Klienten Pfändungsschutzkonten - so genannte P-Konten - haben, das nur die freie Verfügung über einen gewissen Geldbetrag ermöglicht. Alles, was darüber hinaus geht, ist durch Gläubiger pfändbar. Wenn also das Geld, das eigentlich für die Betreuung der Menschen auf ein solches P-Konto überwiesen werde, den Freibetrag übersteigt, bestehe die Gefahr einer Pfändung. "Manchmal zweckentfremden die Klienten das Geld auch", weiß Spitznagel aus Erfahrung. Außerdem ist ihr wichtig, dass das Geld für die Betreuung ihrer Klienten bereits am Monatsanfang ausgezahlt werde.
Der Bezirk Unterfranken ist für die Berechnung und Auszahlung des persönlichen Budgets zuständig. Mit dem Geld können sich die Betroffenen selbstständig Leistungen einkaufen, zum Beispiel einen Betreuungsdienst auswählen. Die Berufsbetreuer fordern den Bezirk auf, das Geld im Voraus zu überweisen. Wenn ein Klient nur ein P-Konto habe, solle zudem die Möglichkeit geschaffen werden, das Geld direkt an Betreuungsdienste oder Treuhandkonten der Anbieter überweisen zu lassen. Ein weiterer Punkt: Bei der Verwaltung des Geldes benötigen die Empfänger erfahrungsgemäß Hilfe. In der Praxis übernehmen das häufig die Betreuer. Dass dieser Aufwand entgolten oder eine unabhängige Budgetassistenz geschaffen wird, fordern die Betreuer ebenfalls.
Schon im Juli hatte der Arbeitskreis "Persönliches Budget" - die Interessengemeinschaft unterfränkischer Betreuungsdienste für psychisch erkrankte Menschen - öffentlich eine Verbesserung der Rahmenbedingungen gefordert. Die Bezirksräte aller Fraktionen waren zu einer Informationsveranstaltung am 20. Juli eingeladen worden. Kein einziger sei gekommen, zeigt sich Hilmar Ott, Sprecher des Arbeitskreises und Leiter des Betreuungsdienstes Betro in Wildflecken, enttäuscht. Am 21. September habe es aber einen Austausch mit Behördenvertretern gegeben, den Ott vorsichtig "konstruktiv" nennt.
Nun unterstützen auch die Berufsbetreuer der Region den Vorstoß. In Kürze werde ein Schreiben des Interessenverbandes der Berufsbetreuer an den Bezirk Unterfranken geschickt werden, kündigt Katharina Deifel, stellvertretende Sprecherin des Arbeitskreises und Inhaberin eines Betreuungsbüros in Marktbreit, an. Zum einen hoffen die Betreuungsdienste darauf, dass Strukturen verändert und beispielsweise die Abrechnung ihrer Leistungen vereinfacht wird. Einrichtungen wie Betro in Wildflecken rechnen ihre tagesstrukturierenden Maßnahmen hauptsächlich über das persönliche Budget ab, erklärt Hilmar Ott. Zum anderen geht es dem Arbeitskreis aber auch um die Selbstbestimmung psychisch erkrankter Menschen. "Auch das Bundesteilhabegesetz stärkt ja diesen Ansatz", betont Deifel.
Nun ist es so, dass einige der Klienten Pfändungsschutzkonten - so genannte P-Konten - haben, das nur die freie Verfügung über einen gewissen Geldbetrag ermöglicht. Alles, was darüber hinaus geht, ist durch Gläubiger pfändbar. Wenn also das Geld, das eigentlich für die Betreuung der Menschen auf ein solches P-Konto überwiesen werde, den Freibetrag übersteigt, bestehe die Gefahr einer Pfändung. "Manchmal zweckentfremden die Klienten das Geld auch", weiß Spitznagel aus Erfahrung. Außerdem ist ihr wichtig, dass das Geld für die Betreuung ihrer Klienten bereits am Monatsanfang ausgezahlt werde.
Der Bezirk Unterfranken ist für die Berechnung und Auszahlung des persönlichen Budgets zuständig. Mit dem Geld können sich die Betroffenen selbstständig Leistungen einkaufen, zum Beispiel einen Betreuungsdienst auswählen. Die Berufsbetreuer fordern den Bezirk auf, das Geld im Voraus zu überweisen. Wenn ein Klient nur ein P-Konto habe, solle zudem die Möglichkeit geschaffen werden, das Geld direkt an Betreuungsdienste oder Treuhandkonten der Anbieter überweisen zu lassen. Ein weiterer Punkt: Bei der Verwaltung des Geldes benötigen die Empfänger erfahrungsgemäß Hilfe. In der Praxis übernehmen das häufig die Betreuer. Dass dieser Aufwand entgolten oder eine unabhängige Budgetassistenz geschaffen wird, fordern die Betreuer ebenfalls.
Kein Bezirksrat folgte der Einladung
Schon im Juli hatte der Arbeitskreis "Persönliches Budget" - die Interessengemeinschaft unterfränkischer Betreuungsdienste für psychisch erkrankte Menschen - öffentlich eine Verbesserung der Rahmenbedingungen gefordert. Die Bezirksräte aller Fraktionen waren zu einer Informationsveranstaltung am 20. Juli eingeladen worden. Kein einziger sei gekommen, zeigt sich Hilmar Ott, Sprecher des Arbeitskreises und Leiter des Betreuungsdienstes Betro in Wildflecken, enttäuscht. Am 21. September habe es aber einen Austausch mit Behördenvertretern gegeben, den Ott vorsichtig "konstruktiv" nennt.
Nun unterstützen auch die Berufsbetreuer der Region den Vorstoß. In Kürze werde ein Schreiben des Interessenverbandes der Berufsbetreuer an den Bezirk Unterfranken geschickt werden, kündigt Katharina Deifel, stellvertretende Sprecherin des Arbeitskreises und Inhaberin eines Betreuungsbüros in Marktbreit, an. Zum einen hoffen die Betreuungsdienste darauf, dass Strukturen verändert und beispielsweise die Abrechnung ihrer Leistungen vereinfacht wird. Einrichtungen wie Betro in Wildflecken rechnen ihre tagesstrukturierenden Maßnahmen hauptsächlich über das persönliche Budget ab, erklärt Hilmar Ott. Zum anderen geht es dem Arbeitskreis aber auch um die Selbstbestimmung psychisch erkrankter Menschen. "Auch das Bundesteilhabegesetz stärkt ja diesen Ansatz", betont Deifel.
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