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Oberleichtersbach
Oberleichtersbachs Entwässerungsgräben im Blickpunkt
Bei einem Ortstermin im Neubaugebiet "Eller IV" informierten sich die Oberleichtersbacher Gemeinderäte über die Oberflächenentwässerung durch offene Gräben an den dortigen Baugrundstücken.
Die Entwässerungsgräben im Baugebiet 'Eller IV' nahmen die Oberleichtersbacher Räte in Augenschein. Foto: Wolfgang Saam       -  Die Entwässerungsgräben im Baugebiet 'Eller IV' nahmen die Oberleichtersbacher Räte in Augenschein. Foto: Wolfgang Saam
| Die Entwässerungsgräben im Baugebiet "Eller IV" nahmen die Oberleichtersbacher Räte in Augenschein. Foto: Wolfgang Saam
Wolfgang Saam
 |  aktualisiert: 17.08.2022 16:15 Uhr

Da die jeweiligen Anlieger verpflichtet seien, die Pflege der Gräben zu übernehmen, haben einige diese einfach mit Steinen verfüllt oder mit festem Mauerwerk ausgekleidet. Damit kann Regenwasser nur schlecht oder gar nicht versickern. Einige Einläufe in den Gräben stellen auch eine Gefahr für spielende Kinder dar. Als Alternative brachte ein Gemeinderat ein so genanntes Rigolensystem ins Gespräch. Dabei handelt es sich um hohle Kunststoffkörper, die in die Entwässerungsgräben eingebaut werden und mit Schotter abgedeckt werden. Damit sind die Gräben zwar äußerlich zu, das Regenwasser kann aber durch den künstlichen Hohlraum trotzdem versickern.

Weitere Informationen einholen

Bevor eine endgültige Entscheidung über die Entwässerung des neu geplanten Baugebiets "Eller V" gefällt werde, beschlossen die Räte, weitere Informationen über dieses System einzuholen, insbesondere was die Kosten betrifft. In der unteren Flur nahm der Gemeinderat einige Verwerfungen im Pflaster zu Kenntnis. Für die Reparaturarbeiten bestehe noch Gewährleistung . Neues Pflastermaterial müsse aber die Gemeinde stellen.

Die Sitzung wurde anschließend in der alten Schule im Ortsteil Breitenbach fortgesetzt. Da alle Einwendungen aus der Behörden- und Bürgerbeteiligung gegen den Bebauungsplan "Eller V" vom Gemeinderat entkräftet werden konnten, stimmten alle Räte dem Planungs- und Auslegungsbeschluss zu.

Bauanträge

Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und PV-Solarstromanlage in Unterleichtersbach stimmte der Gemeinderat zu. Da das Grundstück im Hochwassergebiet liegt, wurde eine Schadenshaftung seitens der Gemeinde ausgeschlossen. Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Ferienhütte in der Gemarkung Modlos stimmten das Gremium ebenso zu, wie dem Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Ersatzneubau des Wohnhauses mit Carport in der Münchauerstraße in Modlos.

Nachtrag vertagt

Der zur Generalsanierung und Erweiterung des Kindergartens beantragte Nachtrag der Firma WSH Wurzinger Klimatechnik GmbH wurde auf eine spätere Sitzung vertagt, da noch Klärungsbedarf bestehe. Der Resolution des Landkreises Bad Kissingen gegen die geplante Stromleitung P43 schließt sich die Gemeinde Oberleichtersbach an.

 
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