
Einer der zentralen Tagesordnungspunkte in der jüngsten Sitzung des Oberleichtersbacher Gemeinderates war der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Solarpark Unterleichtersbach“. Bürgermeister Dieter Muth stellte fest, dass das Bauleitverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden sei und keine Planänderungen erforderlich sind.
Bereits im Vorfeld war der Flächennutzungsplan entsprechend angepasst worden. Die Gemeinderäte votierten ohne Einwände für die Satzung. Damit ist der Weg frei für die Errichtung des Solarparks bei Unterleichtersbach, der künftig zur nachhaltigen Energieversorgung der Region beitragen soll.
Bauanträge genehmigt
Zahlreiche Bauanträge standen auf der Agenda. So wurde der Antrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses im Gassenweg in Breitenbach wohlwollend zur Kenntnis genommen. Alle Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Im Freistellungsverfahren war keine Abstimmung notwendig.
Einstimmig genehmigte der Gemeinderat den Umbau eines Wohnhauses in der Lindenstraße in Oberleichtersbach . Dort sollen das bestehende Satteldach abgebrochen, die Holzdecke verstärkt sowie ein Anbau und eine Aufstockung vorgenommen werden.
Holzhalle wird abgerissen
Ein weiteres Bauprojekt in Breitenbach betrifft die Kirchstraße: Dort wird eine bestehende Holzhalle abgerissen und Platz für ein neues Einfamilienhaus mit Doppelgarage geschaffen. Da sich das Grundstück innerhalb des bebauten Ortsbereichs befindet und keine nachbarschaftlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind, gab es auch hierbei grünes Licht seitens des Gremiums.
Auch in Unterleichtersbach wird gebaut: Ein bestehendes Wohnhaus in der Hermann-Wandke-Straße soll aufgestockt werden, wobei ein versetztes Pultdach entsteht und eine zusätzliche Wohnung geschaffen wird. Die Gemeinderäte bewilligten das Vorhaben ohne Gegenstimmen.
Genehmigung verlängert
Auf Antrag eines Landwirts wurde die Baugenehmigung für den Umbau eines bestehenden Fahrsilos in einen Rinderstall in der Gemarkung Mitgenfeld verlängert. Da der Baubeginn weiterhin ungewiss ist, entsprach der Gemeinderat dem Anliegen. Das Grundstück liegt im Außenbereich der Gemeinde, sodass keine unmittelbaren Auswirkungen auf Anwohner zu erwarten sind.
Gemeinde sorgt für Planungssicherheit
Ein weiteres Thema war die Einbeziehungssatzung für die Raiffeisenstraße. Nach erneuter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurden die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen. Es gab keine nennenswerten zusätzlichen Einwände, so dass das Gremium einstimmig den Satzungsbeschluss fasste.
Ausgleichsflächen
Aufgrund der Ortsrandlage sind gewisse Immissionen durch die landwirtschaftliche Nutzung zu erwarten, doch diese wurden als ortsüblich und hinnehmbar bewertet. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt erst, wenn die erforderlichen Ausgleichsflächen im Grundbuch gesichert sind. Damit schafft die Gemeinde Planungssicherheit in diesem Bereich.
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