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Münnerstadt
Nur brutal: Angeklagte sollen länger in den Knast
Staatsanwalt sieht Menschenraub, schwere räuberische Erpressung und sadistisch-brutale Körperverletzungen als erwiesen an
Foto: Symboldfoto Arne Dedert dpa       -  Foto: Symboldfoto Arne Dedert dpa
| Foto: Symboldfoto Arne Dedert dpa
Redaktion
 |  aktualisiert: 19.08.2022 20:20 Uhr
Acht Jahre Haft für den 22-jährigen und neuneinhalb Jahre für den 26-jährigen Angeklagten, beide aus der Rhön, forderte der Staatsanwalt am dritten Verhandlungstag vor der Großen Strafkammer des Landgerichtes Schweinfurt. Nach der Beweisaufnahme hält die Staatsanwaltschaft die beiden Angeklagten mehrerer besonders schwerer räuberischer Erpressungen für schuldig. Den 22-Jährigen zusätzlich eines "Menschenraubes" und den 26-Jährigen brutaler, sadistischer Körperverletzungen an einem rauschgiftsüchtigen Bekannten.


Aus der Therapie getürmt

Der Verteidiger des 22-Jährigen (ohne Berufsabschluss) hält für seinen Mandanten vier Jahre Knast für ausreichend und beantragte seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, weil bei den Taten Alkohol eine wesentliche Rolle gespielt habe. Der Anwalt des 26-Jährigen (auch ohne Beruf) sieht nur drei Jahre Freiheitsentzug als angemessen an und will seinen Mandanten ebenfalls im Entzug wissen, obwohl der schon dort war und getürmt ist. Die medizinische Sachverständige hatte in ihrem Gutachten keine Gründe für eine Unterbringung gefunden.
Anfang August 2015 hatt sich der 22-Jährige aus einer Suchttherapie abgesetzt. In Schweinfurt wollte er bei einem Bekannten untertauchen, traf vor dessen Haus auf zwei Jugendliche, raubte einem - mit einem Messer fuchtelnd - das Handy. Den anderen trieb er mit dem Messer vor sich her, raubte ihm die Kappe und einen Ohrring und erniedrigte ihn noch. Überliefertes Zitat: "Wenn ich dich jetzt hier aufschlitze, bekommt das niemand mit". Er drohte seinem Opfer und hielt ihm das Messer immer wieder an die Kehle. Schließlich stieß das Opfer den Angreifer weg, rannte davon und verständigte die Polizei.


Züge einer Folterung

Drei Wochen später suchten beide Angeklagte in Münnerstadt nachts einen Mann auf, den der 26-jährige Schweinfurter aus dem Gefängnis kannte. Für den Staatsanwalt ist erwiesen, dass der 26-Jährige mehrmals dem Bekannten ins Gesicht schlug, dass er eine brennende Zigarette an seinem Bein ausdrückte, ihm Schnittwunden im Gesicht zufügte sowie leichte Stiche auf dem Kopf und ihm mit einer Nagelschere in die Nase schnitt. Der 22-Jährige habe dem Opfer das Handy abgenommen und aufgefordert, den 26-Jährigen zu küssen, was dieser aus Angst getan habe.
Barfuß musste ihnen das Opfer in die nahegelegene Wohnung einer Bekannten zu folgen. Zwei Frauen bestätigten im Zeugenstand blutende Wunden beim Opfer. Später hat diesem der 26-Jährige laut Anklagevertreter weitere Stichverletzungen an den Armen beigebracht, als dieser Attacken auf sein Gesicht abwehrte. In derselben Nacht habe der 26-Jährige gegen das Auto seiner "Verlobten" - die Schwester des mitangeklagten 22-Jährigen - getreten. Schaden: 2000 Euro.


Rohe Gewalt immer wieder

Am 4. September 2015 kam es gegen 1.30 Uhr zwischen dem 26-Jährigen und einem BMW-Fahrer am Busbahnhof in Bad Neustadt zu einem Streit, bei dem er dem Autofahrer mit einem Taschenmesser zwei blutende Verletzungen an der Hand beibrachte.
Das Opfer musste sich für vier Tage in der Klinik für Handchirurgie stationär behandeln lassen. Als besonders brutal hat sich der 26-Jährige immer wieder hervorgetan. Im September2015 hat er laut Staatsanwalt seinen drogenabhängigen Bekannten aus dem Knast erneut aufgesucht, ihn mit einem Bambusstock geschlagen und versucht, eine Zigarette auf seiner Hand auszudrücken - was durch die herbeigerufene Polizei gerade noch verhindert worden sei.


Urteil fällt nächste Woche

Der Anwalt des 26-Jährigen hielt ausgerechnet die brutalen Körperverletzungen durch seinen Mandanten für nicht belegt und plädierte auf lediglich drei Jahre Haft statt der geforderten neuneinhalb Jahre. Der Staatsanwalt beantragte für beide Angeklagte hohe Strafen, auch weil sie mehrfach vorbestraft sind. Das Urteil wird am 14. Oktober, verkündet. fan
 
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