
In seiner jüngsten Sitzung genehmigte der Nüdlinger Gemeinderat einstimmig die von der Verwaltung vorgeschlagenen Neufassungen veralteter Satzungen. Dabei ging es einerseits um die Wasserabgabesatzung (WAS), deren bis jetzt gültige Fassung noch aus dem Jahr 1995 stammte, sowie andererseits um die Satzung über die Erhebung der Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde, deren bisherige Fassung im Jahr 2001 letztmalig beschlossen worden war.
Beide Satzungen wurden in vereinzelten Punkten der aktuellen Rechtsprechung angepasst. Außerdem wurde der Verwaltungsvorschlag zur Anhebung der Jahresnutzungsgebühren der Gemeindebücherei genehmigt, die letztmalig im Jahr 2011 festgelegt worden waren.
Zur Neufassung der Wasserabgabesatzung bemerkte Kämmerer Fabian Röder, der in Personalunion auch für die Leitung der Gemeindewerke verantwortlich ist, dass der Freistaat Bayern bereits im Jahr 2021 eine neue Mustersatzung für die bayerischen Kommunen veröffentlicht hatte, der die Nüdlinger Satzung nun angepasst worden sei.
Rückwirkend eingearbeitet
In dieser neuen WAS-Version, die rückwirkend ab 1. Juni 2024 Gültigkeit hat, wurden außerdem die aktuellsten Änderungen der Rechtsprechung eingearbeitet.
Auf die Nachfrage aus dem Ratsgremium, wie denn die Einwohner über die einzelnen Änderungen informiert werden, gab Bürgermeister Harald Hofmann ( CSU ) zur Antwort, dass es hierbei „nicht um eine Bringschuld der Verwaltung, sondern um eine Holschuld der Einwohner“ handelt. Hauseigentümer und Bauherren hätten sich also selbst zu informieren.
Auf Website abrufbar
Bei künftigen Bauprojekten sei außerdem davon auszugehen, versicherte der Bürgermeister, dass die von den Bauherren beauftragten Installateure ohnehin nach der jeweils gültigen Wasserabgabesatzung arbeiten würden. Dennoch wird die neue Satzungsversion in Kürze im örtlichen Amtsblatt veröffentlicht, das an alle Haushalte verteilt wird. Zusätzlich ist die Satzung jederzeit auf der Website der Gemeinde unter der Rubrik „Bürgerservice“ und dem Stichwort „Ortsrecht“ abrufbar.
Dies gilt auch für die neue Fassung der gemeindlichen Kostensatzung zur Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde, die nach ebenfalls einstimmigem Beschluss des Gemeinderats am 1. Juli in Kraft treten wird. Diese Satzung wurde in ihrer neuen Version um notwendige Punkte im Bereich der kommunalen Einrichtungen erweitert.
Der Bayerische Gemeindetag hatte diese Regelungen empfohlen, um eine Sicherheit bei den Erstattungsbescheiden zu gewährleisten, wie Fabian Röder den Gemeinderat informierte.
Ausleihe in der Bücherei
Auch die Jahresnutzungsgebühren der Gemeindebücherei mussten nach 13 Jahren angepasst werden. Die bisherigen Gebühren waren zuletzt 2011 festgelegt worden. Die neue Gebührenordnung wird nach einstimmigem Beschluss des Gemeinderats ab 1. Januar kommenden Jahres gültig werden.
Kostenlos für Grundschulkinder
Demnach zahlen Kinder bis 18 Jahren statt der bisherigen vier Euro ab Januar nun fünf Euro pro Jahr, wobei Grundschulkinder mit Wohnsitz in der Gemeinde wie schon bisher für die Grundschulzeit einen kostenlosen Büchereiausweis erhalten.
Die Jahresnutzungsgebühr für Erwachsene steigt ab Januar von bisher acht Euro auf künftig zwölf Euro und die Familiengebühr von zwölf Euro auf 17 Euro .
Die „marginale Gebührenerhöhung“, wie es Gemeinderat Klaus Beck (Bürgerblock) in der Diskussion nach dem ausführlichen Sachvortrag formulierte, wird seitens der Verwaltung nicht nur mit den Kostensteigerungen vergangener Jahre begründet, sondern vor allem auch mit zusätzlichen Leistungen der Bibliothek. So ist im Jahr 2016 die Möglichkeit zur bayernweiter Ausleihe elektronischer Medien hinzugekommen. Auch der Non-Book-Bereich wie Spiele wurde in vergangenen Jahren ständig aktualisiert und erweitert.
Günstig im Vergleich
Trotz der nun beschlossenen Anhebung ihrer Gebühren gehört die Gemeindebücherei in Nüdlingen immer noch zu den günstigsten im Landkreis, stellte Hauptamtsleiterin Sabrina Schäfer anhand eines Vergleichs mit Nachbargemeinden abschließend fest.