Pflanzen und Bäume vertrocknen, die Natur lechzt nach Wasser, die Waldbrandgefahr bleibt hoch. Nüdlingen reagierte auf die anhaltende Trockenheit und kann nun das Gießen von Rasenflächen mit Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz verbieten. Gleiches gilt für das Reinigen von Gehwegen, Straßenflächen oder Terrassen mit Trinkwasser aus der Leitung. Auch Pools sollen nicht mehr auf- bzw. nachgefüllt werden dürfen.
Das zumindest sieht ein neuer Beschluss von Ende Juli vor. Ob er tatsächlich umgesetzt wird und Menschen dann mit Bußgeldern rechnen müssen, wenn sie ihren Garten mit Trinkwasser bewässern, ist unklar. Denn ab wann die Einschränkungen tatsächlich gelten, das definiert die Gemeindeverwaltung. Die hatte sich in der Sitzung des Gemeinderates aber gegen die Regelung ausgesprochen.
Fabian Röder von der Nüdlinger Verwaltung sagte: "Wasser ist ein Allgemeingut. Das heißt, ich darf das Wasser nutzen, wie ich lustig bin." Die Verwaltung sei auch dafür da, Bürgerrechte vor staatlichen Eingriffen zu schützen. Als Mitglied der Verwaltung müsse er prüfen, ob bei einer Beschränkung der Grundrechte (und dazu zählte er den Antrag) Verhältnismäßigkeit gegeben sei oder, ob es nicht auch "mindere Mittel" gebe.
Röder argumentierte, dass die Pumpe des Brunnen in Haard bereits 2018 für mehrere Wochen ausgefallen sei und damals der Ausfall des Brunnen durch den Einkauf von Wasser bei anderen Stadtwerken kompensiert worden sei. Ähnliches sei nun auch möglich. "Es ist weniger ein Eingriff in die Grundrechte, wenn ich bei anderen, vertragsmäßig gebunden Stadtwerken anfrage", sagte Röder. Einschränkungen wie das Verbot, den Rasen mit Wasser aus der öffentlichen Leitung zu gießen, könnten in "Notlagen" ergriffen werden. Die derzeitige Lage zählte Röder demnach nicht dazu.
Gemeinderat will Bürger sensibilisieren, Wasser zu sparen
"Wir haben eine Notlage", wandte Sebastian Schäfer ( SPD ) ein, dessen Fraktion ein Schreiben des Bürgers Bernd Hein aufgegriffen und den Antrag für den Beschluss gestellt hatte. Auch Volker Schäfer ( SPD ) sah in dem Vorschlag der Verwaltung, das Wasser von anderen Stadtwerken zuzukaufen, keine Alternative. Volker Schäfer sagte, er glaube nicht, dass es im Sinne der Allgemeinheit sei, wenn an die Bürger das Signal gesendet werde: "Kein Problem, du kannst immer noch deinen Zierrasen gießen, den Pool befüllen und den Vorplatz mit dem Kärcher reinigen." Das Wasser werde ja zugekauft.
Zuvor hatte Manfred Schmitt vom Technischen Bauamt der Gemeinde Nüdlingen über die Pegelstände der gemeindlichen Brunnen informiert. Der Brunnen in Nüdlingen habe sich in den vergangenen zwei Jahren etwas erholt, Probleme mache der in Haard .
Pumpe am Brunnen in Haard läuft am Limit
Er gebe nicht viel Wasser, maximal 1,9 Liter pro Sekunde. Die Pumpe sei so programmiert, dass ein bestimmter Schlitz nicht freigelegt werde und die Pumpe somit nicht trocken laufe. Sei wenig Wasser da, verlängere sich die Pumpzeit, um den Wasserstand zu halten. "Dann pumpen wir 24 Stunden mit etwa 1,4 Liter pro Sekunde." Kritisch sei es, wenn die Pumpe gar nicht mehr abschalte, sondern drei Tage durchlaufe. "Das ist jetzt immer ein oder zweimal im Monat der Fall."
Ein Vergleich mit den Vorjahren zeige, dieses Jahr ein sehr trockenes sei und sehr viel Wasser verbraucht werde. Wenn jeder Haushalt nur fünf Gießkannen am Tag aus der Wasserleitung nehme, seien das rund 100 Liter pro Haushalt. Auf die Haushalte hochgerechnet sei das "einfach zu viel". Auch Leckagen, also undichte Stellen seien ein Problem.
Wasser muss also dringend eingespart werden. Offen bleibt aber, ab wann Einschränkungen für die Menschen gelten. Mehrere Räte hatten in der Sitzung immer wieder nach einem klaren Grenzwert gefragt. Festgeschrieben wurde dieser im Beschluss aber dennoch nicht. Dort heißt es lediglich: "Das Inkrafttreten der Maßnahmen definiert die Gemeindeverwaltung eventuell in Abstimmung mit den Fachabteilungen anderer Behörden (zum Beispiel Wasserwirtschaftsamt )."
Das sagt die Verwaltung
In einer Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss heißt es: Die Gemeinde Nüdlingen hat sich den Eingriff in die Wasserversorgung in ihrer Wasserabgabesatzung offengehalten. Von diesem Rechtseingriff kann sie nur Gebrauch machen, sollte durch höhere Gewalt, Wassermangel oder technische Umstände die Versorgung gefährdet sein. Eine Beschränkung sei mengenmäßig und zeitlich möglich. Ebenso die Verhängung von Bußgeldern.
Bürgermeister Harald Hofmann ( CSU ) bekräftigte zwar, wie wichtig es sei, Wasser einzusparen. Er empfahl den Räten jedoch, den Antrag zurückzuziehen. Sein Argument: Der Gemeinderat habe alle Voraussetzungen in der Wasserabgabesatzung von 1995 geschaffen.
Viele Räte überzeugten die Einwände wohl nicht, sie wollten ein klares Signal senden und stellten sich gegen die Empfehlung der Verwaltung. Sie stimmten mit 11 Stimmen (mit vier Gegenstimmen) für den Beschluss, den Trinkwassergebrauch bei anhaltender Trockenheit einzuschränken.