Die Imker sorgen sich um die Gesundheit ihrer Bienen . Die Zuckerrübenbauern wollen ihre Pflanzen und die Ernte schützen. Streitpunkt ist ein Pflanzenschutzmittel : Cruiser 600 FS der Firma Syngenta mit dem Wirkstoff Thiamethoxam, welcher zur Gruppe der Neonikotinoide zählt. Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich ein Insektizid, das als Nervengift insbesondere für Insekten, und somit auch die Bienen , eine tödliche Gefahr darstellt.
Thiamethoxam ist eines von drei Neonikotinoiden, deren Einsatz 2018 von der Europäischen Union (EU) verboten wurde. Seither darf der Wirkstoff nicht mehr auf Feldern versprüht werden, auch Saatgut darf man eigentlich nicht mit ihm behandeln. Doch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ( BVL ) erteilte im Dezember 2020 Notfallzulassungen für mehrere Bundesländer. Bis Ende April darf der Wirkstoff im Zuckerrübenanbau in Form von gebeiztem Saatgut ausgebracht werden.
Offiziell als nicht gefährdend für Bienen eingestuft
Der Einsatz des Mittels wird in der Notfallzulassung als nicht gefährdend für die Bienen eingestuft. Hintergrund ist, dass Bienen nicht unmittelbar von der Beizung des Saatgutes betroffen sind. Denn Zuckerrüben blühen erst im zweiten Standjahr, werden aber bereits im ersten Standjahr - also vor der Blüte - geerntet.
Für das Ausbringen des chemisch behandelten Saatguts gilt außerdem eine Reihe von Auflagen. So ist zum Beispiel beim Aussäen am Feldrand ein Mindestabstand von 45 Zentimetern einzuhalten. Auch Blühstreifen dürfen im angrenzenden Bereich nicht angelegt sein. Ebenso ist der Anbau von Zwischenfrüchten und Kulturen, die für Bienen attraktiv sind, wie etwa Raps oder Sonnenblumen, sowohl im selben als auch im Folgejahr auf dem betroffenen Feldstück verboten.
Notfallzulassung war Schock für die Imker
"Wir waren alle schockiert", sagt Stefano Pettinella, Imker und Bienensachverständiger aus Bad Brückenau, angesichts der Notfallzulassung. "Wir haben gedacht, das hätten wir hinter uns." Für die Präsidentin der Deutschen Berufs- und Erwerbsimker, Annette Seehaus-Arnold aus Burglauer, ist klar, dass die aktuelle Notfallzulassung des Cruiser 600 FS im "krassen Widerspruch" zum erfolgreichen Volksbegehren für mehr Artenschutz und Artenvielfalt unter dem Motto "Rettet die Bienen " aus dem Jahr 2019 steht.
Julia Klöckner ( CDU ), die aktuelle Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, habe in ihrer Antrittsrede gesagt: ,Was der Biene schadet, muss vom Markt genommen werden.‘ Das Zitat der Ministerin ist auch auf der Website der CDU-/CSU-Fraktion im Internet nachzulesen. "Und jetzt wurde ein Mittel, von dem man weiß, dass es für die Bienen gefährlich ist, trotzdem zugelassen", sagt Seehaus-Arnold.
Imker müssen über betroffene Felder informiert werden
Nach Vorgabe der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) sind sowohl das Institut für Bienenkunde und Imkerei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau als auch die regionalen Imkervereine und zuständigen Bienensachverständigen darüber zu informieren, wann und wo mit Cruiser 600 FS behandeltes Zuckerrübensaatgut ausgebracht wird. Und das spätestens eine Woche vor der ersten Aussaat.
Seehaus-Arnold kritisiert, dass es in Bayern - anders als in den anderen Bundesländern - keinen runden Tisch anlässlich der Notfallzulassung gegeben habe. Sie berichtet auch, dass die Informationen an die Imker nur schwerfällig und im Einzelfall auch gar nicht fließen würden. "Das ist ein Verstoß gegen die Auflagen."
Bienen von den Feldern wegbringen
"Wir können unsere Bienen nur schützen, indem wir sie von den behandelten Feldern, von denen wir wissen, soweit wegbringen wie möglich", sagt Pettinella. "Gefährlich wird es zum Beispiel, wenn an den Zuckerrübenpflanzen sogenanntes Gutationswasser entsteht", berichtet Karin Schmidt, die Vorsitzende des Bad Brückenauer Imkervereins , und erklärt: "Die Pflanze verdunstet Feuchtigkeit und die Tröpfchen, die dabei entstehen, könnten von den Bienen als Trinkwasser gesammelt werden."
So bestehe die Gefahr, dass die Tiere womöglich doch mit dem Gift in Berührung kommen. " Bienen , die von dem Wasser trinken, erleiden sofort neurologische Schäden", sagt Schmidt. "Viele finden dann schon gar nicht mehr in ihren Bienenstock heim." Die Symptome seien ähnlich wie bei einem Schlaganfall beim Menschen. "Das Ganze ist aber ein stilles Sterben und die Beweisführung, dass Neonikotinoide in einem konkreten Fall von Bienensterben die Ursache waren, ist dann für Imker und Imkerinnen schwierig."
Einsatz bayernweit nur in Franken
In Bayern greift ausschließlich in Franken eine Notfallzulassung für Cruiser 600 FS. Diese wurde für das Vertragsgebiet der in Ochsenfurt ansässigen Zuckerfabrik der Südzucker AG erteilt, wie die LfL auf ihrer Website informiert. Mit der Aussaat des gebeizten Saatguts soll das Vergilbungsvirus bekämpft werden, das von Blattläusen auf die Pflanzen übertragen wird und im Zuckerrübenanbau "in Deutschland regional zu gravierenden Pflanzenschäden und Ertragsverlusten führt".
Die Entscheidung für oder gegen eine Notfallzulassung wurde anhand der sichtbaren Schäden auf den Rübenschlägen in den letzten Wochen vor der Rübenernte getroffen, erklärt Michael Zellner von der LfL auf Anfrage. Die Erhebung habe gezeigt, dass der Schwerpunkt der virösen Vergilbung in den fränkischen Anbaugebieten vorliegt. "Dort zeigten fast 90 Prozent der Rübenflächen unmittelbar vor der Ernte die typischen vergilbten Befallsnester", berichtet Zellner.
"Man kann die Krankheit schlicht nicht mehr ohne eine Notfallzulassung, wie sie jetzt in vielen Ländern Europas beschlossen wurde, beherrschen", erklärt der Verband Fränkischer Zuckerrübenbauer in einer Stellungnahme. Der Zuckerrübenanbau sei durch Viren und Bakterien in seiner Existenz bedroht. Zudem seien durch Beschlüsse der Politik die Preise drastisch gesunken und der internationale Wettbewerb verschärft worden. "Mehr Weltmarkt und mehr Krankheiten durch den Klimawandel kann man aber nicht durch weniger Pflanzenmedizin beantworten", heißt es vom Verband weiter.
Brückenlösung für den Zuckerrübenanbau
Die aktuelle Notfallzulassung sei eine "existenzielle Brückenlösung, um den Zuckerrübenanbau bis zur Entwicklung praxisreifer Alternativen zu erhalten". Es werde daran gearbeitet, Sorten zu entwickeln, die virusresistent sind. Die Züchter würden noch drei bis fünf Jahre benötigen, "bis solche Varianten sowohl im klassischen als auch im Bio-Bereich der Praxis zur Verfügung stehen", sagt Verbandsgeschäftsführer Klaus Ziegler. Die Entwicklung resistenter Sorten wird als erfolgversprechend eingestuft.
Der Verband schreibt in seiner Stellungnahme, dass mit Neonikotinoiden gebeiztes Saatgut im Zuckerrübenanbau jahrzehntelang eingesetzt worden sei, ohne dass Bienen geschädigt wurden. Zuckerrüben würden im jungen Stadium nicht von den Tieren angeflogen. Und auch die Menge an Gutationswasser, welches von den Pflanzen ausgeschieden wird, sei kaum messbar und trete nur "bei Reihenschluss in der Zeit des größten Massenwachstums" auf.
Virus resistent gegen andere Wirkstoffe
Die Beizung des Zuckerrübensaatgutes sei aktuell "eine der besten und minimalistischsten Pflanzenschutzanwendungen". Ziegler verweist unter anderem auch darauf, dass die nun eingesetzte Wirkstoffmenge deutlich reduziert worden sei. Alternative Flächenbehandlungen mit zugelassenen Mitteln seien wesentlich ineffizienter und die negativen Auswirkungen auf die Welt der Insekten und Nützlinge größer.
"Die Virus übertragenden Blattläuse weisen gegen die verbliebenen Wirkstoffe bereits Resistenzen auf. Selbst mehrmaliges Aufbringen vorhandener Wirkstoffe hilft nicht", führt Dominik Risser, Sprecher der Südzucker AG , aus. Es würden Ertragsverluste von 30 bis 50 Prozent drohen.
Bleiben Rückstände im Zucker?
Wie wird sichergestellt, dass das notfallzugelassene Mittel nicht im Zucker und damit in einer Vielzahl von Lebensmitteln landet? Als systemischer Wirkstoff verteile dieser sich innerhalb der Pflanze und baue sich ab der Aussaat der Zuckerrübe ab, sagt Risser. Darüber hinaus sei der Zucker durch seine kristalline Struktur "hochrein".
"Die Sicherheit unserer Lebensmittel wird unter anderem über externe Zertifizierungen nachgewiesen", berichtet der Sprecher weiterhin. Zusätzlich würden eigenständige Kontrollen etwa zu Neonikotinoiden betrieben. Dabei seien im Zucker keine Rückstände nachgewiesen.
Hinweis: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ( BVL ) äußerte sich bis Redaktionsschluss nicht zu den Fragen der Redaktion.
Zuckerrübenanbau und Cruiser 600 FS im Landkreis Bad Kissingen
Flächen 105 Schläge mit Cruiser 600 FS gebeiztem Saatgut wurden bislang für den Landkreis Bad Kissingen gemeldet, wie der Pflanzenschutzdienst am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Würzburg auf Anfrage mitteilt. Ein Schlag bezeichnet in der Landwirtschaft eine für eine Feldfrucht vorgesehene oder mit ihr bereits bestellte Ackerfläche. Die 105 Schläge nehmen insgesamt eine Fläche von 246 Hektar ein.
Zuckerrübenanbau Das für den Landkreis Bad Kissingen zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Bad Neustadt erklärt auf Anfrage, dass man die Gesamt-Anbaufläche von Zuckerrüben für das aktuelle Jahr noch nicht mitteilen könne. Zurzeit laufe noch die Mehrfachantragstellung, in der die Landwirte ihre Anbaufläche angeben. 2020 wurden im Landkreis auf einer Fläche von insgesamt 352 Hektar Zuckerrüben angebaut, wie das AELF mitteilt. Es handelt sich dabei um Zuckerrüben aus konventionellem sowie aus ökologischem Landbau.
Regionen Die Anbauschwerpunkte für Zuckerrüben liegen laut AELF vor allem im Südosten des Landkreises, in den Gemarkungen Maßbach, Münnerstadt, Oerlenbach und der Umgebung. Auch im Süden und Südwesten, um Hammelburg, Elfershausen und Wartmannsroth, werden Zuckerrüben schwerpunktmäßig auf den Feldern angebaut.
Wie beim Glyphosat, als der Minister Christian Schmidt (CSU) 2017 ohne Absprache die Nutzungsfrist bei der EU Abstimmung in D bis 2024 im Alleingang durchgedrückt hat. (siehe SZ, https://www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-unkrautvernichter-minister-schmidt-hat-glyphosat-alleingang-monatelang-geplant-1.3769947 ). Ich hoffe, es hat sich für ihn persönlich gelohnt. Hat ja Tradition in der Traditionspartei.
Und das, obwohl der vermutlich krebserregende Mist schon bei fast der Hälfte der Bevölkerung im Urin jederzeit nachweisbar ist (Quelle: Bundesumweltamt https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-uba-untersuchung-zu-glyphosat).
So sieht Verbraucherschutz á la Union aus.
Jede Industrie hat Auflagen für ihr Abwasser, nur die Landwirtschaft darf Nervengifte in die Fläche ausbringen. Das muss enden. Nichts, aber auch gar nichts rechtfertigt dieses Vorgehen. Sauberes Trinkwasser und unbelastete Lebensmittel sollten ein Grundrecht sein. Das wurde offensichtlich auch in der EU so gesehen, daher das Verbot. Nur unsere unionsgeführten Ministerien schießen quer! Ein Skandal in mehr als nur einem Betrachtungswinkel.
Für so etwas fällt mir jegliches Verständnis! Wenn es verboten ist, ist es verboten. Die Anwendung strafbar! Welche Signal wird hier gesendet, wenn man Verbotenes im Nachhinein legalisiert? Was für ein "Notfall" soll das sein?
Das Bundesamt für "Verbraucherschutz": was für ein Hohn!
Da wird mit viel Aufwand, sogar unter Einsatz von illegalen Umweltgiften, ein Produkt erzeugt, von welchen die Menschen viel zu viel konsumieren und welches sich in industriell verarbeiteten Nahrungsmitteln wiederfindet, wo es niemand vermutet. Zucker ist definitiv das größte Massenvernichtungsmittel unserer heutigen Zeit, mit kaum zu beziffernden Kosten im Gesundheitssystem. Das fängt schon bei den fettleibigen Kindern an und zieht sich bis zum (verfrühten) Lebensende mit allerlei Folgeerkrankungen durch.
Dafür wird die Natur geopfert, das Trinkwasser verseucht und die Menschen vergiftet. Bravo!
Und dafür blockieren die Bauern immer wieder die Verkehrswege! Eine Schande.
Und zwar auf billigste Art und Weise.
Dafür nehmen unsere Regierenden selbstverständlich auch Umweltschäden in Kauf.
Daran ändern auch verendete Insekten NICHTS.
Hauptsache, der Zuckerrübenbauer wählt wieder C .
Das ist eine Riesensauerei.
So wird das nichts mit dem Umwelt- und Bienenschutz.