Auf Einfahrten, Wegen und Plätzen siedeln sich schnell Pflanzen an, die nicht überall toleriert werden können, schreibt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt (AELF) in einer Presseerklärung. Beim Entfernen kann jeder seinen Beitrag zum Umweltschutz leisten und umweltfreundliche Maßnahmen ergreifen.
Die einfachste, umweltfreundlichste und kostengünstigste Lösung ist, sich bereits bei der Planung über das Unkrautmanagement Gedanken zu machen. Sind die Einfahrten, Wege und Plätze bereits angelegt und verunkrautet, müssen einige Dinge bei der Beseitigung des Unkrauts beachtet werden. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, aber auch von Hausmitteln wie z.B. Salz ist zur Unkrautbekämpfung auf Einfahrten, Wegen und Plätzen verboten. Jede Anwendung ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Mechanische Geräte kratzen oder bürsten junge Unkräuter und Samen aus den Ritzen zwischen den Pflastersteinen. Entscheidend für den Erfolg ist der Behandlungsbeginn im zeitigen Frühjahr, ansonsten sind mehrere Behandlungen notwendig.
Eine andere Möglichkeit sind thermische Verfahren. Hier wird mit Hitze das Unkraut abgetötet. Dafür gibt es unterschiedliche Verfahren und Geräte wie Hochdruck-Heißdampf-, Heißwasser-, Heißschaum- und Abflammgeräte. Infos unter lfl.bayern.de/ips . Bei Fragen an das AELF Kitzingen/Würzburg wenden. red