
Mit dem Café Ilse eröffnet das achte geförderte Ladenlokal in der Innenstadt , wie es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus heißt. Es handelt sich dabei um die Ladenfläche in der Grabengasse 3, in der früher das Lokal „Münchner Kindl“ oder auch das Cafe „Timballo“ waren. Es handelt sich um ein Vintage-Café mit vegetarischer und veganer Ausrichtung.
Auf insgesamt 80 Quadratmetern Ladenfläche mit 35 Innensitzplätzen sowie 20 Außensitzplätzen werden Gäste des „ Café Ilse“ künftig mit frischen Kaffeespezialitäten aus eigener Röstung sowie selbst gemachten vegetarischen und veganen süßen und herzhaften Speisen verwöhnt. „Ich möchte für meine Gäste eine Wohlfühl-Oase schaffen, in der man sich bei selbst gemachten veganen Zimtschnecken und einem Cappuccino entspannen kann – wie im eigenem Wohnzimmer zuhause“, berichtet Isabelle Bach.
Für insgesamt zwölf Monate kann nun die Betreiberin die Ladenfläche zu einem vergünstigten Mietzins nutzen, den Rest der Miete deckt die Förderung der Stadt Bad Kissingen ab.
Neben dem „ Café Ilse“ konnten sich dank des städtischen Förderprogramms bereits in der Vergangenheit unter anderem das asiatische Restaurant „Moon Sushi Bar“ in der Oberen Marktstraße und das Baby- und Kinderfachgeschäft „Cosimo Baby & Kids“ in der Spargasse ansiedeln.
Das Förderprogramm „Sonderfonds: Innenstädte beleben“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr wurde aufgrund der Pandemie im Rahmen der Städtebauförderung aufgelegt. Die Stadt Bad Kissingen hat sich auf das Förderprogramm beworben und eine Förderzusage über 75.000 Euro erhalten. Der städtische Eigenanteil beträgt 15.000 Euro (20 Prozent).
Das Förderprogramm hat zum Ziel, leerstehende Ladenlokale zu reaktivieren und nachhaltig zu beleben. Zudem sollen die Aufenthaltsqualität und die Angebotsvielfalt in der Innenstadt erhöht werden. Die Stadt Bad Kissingen konnte im Zuge dessen bereits acht leerstehende Ladenflächen anmieten und vergünstigt weitervermieten. Im besten Fall ist das jeweilige Geschäftsmodell so erfolgreich, dass die Betreiber des jeweiligen Ladenlokals nach dem Förderzeitraum einen privatwirtschaftlichen Vertrag mit dem Eigentümer schließen. red