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BAD BOCKLET/BAD SALZSCHLIRF
Neues Verfahren wegen Untreue?
Isolde Krapf
 |  aktualisiert: 03.12.2019 10:59 Uhr

Der frühere Bürgermeister von Bad Salzschlirf und Mitgesellschafter des dortigen Hotels Badehof muss sich möglicherweise erneut in Fulda vor Gericht verantworten. Nach Angaben des dortigen Landgerichts stand der Ex-Bürgermeister, – er stammt aus dem Landkreis Bad Kissingen und war von 1996 bis 2002 in Bad Bocklet Gemeindechef – in Fulda 2016 wegen des Verdachts der Untreue und Insolvenzverschleppung vor Gericht. Vom Vorwurf der Untreue wurde er freigesprochen, wegen „fahrlässiger Insolvenzverschleppung“ zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Fulda Revision ein.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob im August 2017 das Fuldaer Urteil auf. Dieses wurde Landgericht und Staatsanwaltschaft Fulda im Januar 2018 zugestellt. Die Staatsanwaltschaft kam daraufhin zu einer neuen Bewertung des Falls und nahm neue Ermittlungen gegen den Ex-Bürgermeister wegen des Verdachts der Untreue auf. Das Landgericht prüft zudem, ob dieser sich damals einer „vorsätzlichen Insolvenzverschleppung“ schuldig machte.

Doppelfunktion

Die Kommune hatte sich seinerzeit zum Ziel gesetzt, den Badehof neu zu beleben und unter dem früheren Bürgermeister Gerhard K. (Name von der Red. geändert) eine Beteiligungsgesellschaft gegründet, an der sie selbst Anteile hatte. Seit 2008 war Gerhard K. jedoch privat mit seiner Familie Mehrheitsgesellschafter des Hotels, heißt es in der Fuldaer Zeitung vom 1. November 2018. Dem früheren Bürgermeister sei deshalb im Prozess 2016 eine unzulässige Verquickung der öffentlichen und privaten Funktion angelastet worden, so die Fuldaer Zeitung. Man warf ihm 2016 vor, er habe als Bürgermeister bei dem Hotel über Jahre hinweg Steuern und Gebühren, die der Badehof an die Kommune zu entrichten hatte, nicht eingetrieben.

Die Kommune Bad Salzschlirf hatte im November 2012 für den Badehof Insolvenz beantragt, berichtete die Main-Post am 2. Februar 2013. Anfang 2013 hatte die Staatsanwaltschaft Fulda gegen den ehemaligen Bürgermeister Anklage wegen des Verdachts der Untreue und Insolvenzverschleppung erhoben. Zum Prozess und Urteil kam es 2016.

Nicht verjährt

Nach der gesetzlichen Frist von fünf Jahren wäre die Angelegenheit verjährt gewesen, sagt Harry Wilke, Sprecher der Staatsanwaltschaft Fulda, auf Anfrage. „Die Sache ist kompliziert. Es gibt eine spezielle Besonderheit.“ Weil es 2016 zu einem Hauptverfahren kam, sei die Verjährung damit unterbrochen, und beginne mit der Unterbrechung neu. Zudem sei laut BGH die ursprüngliche Anklage von vornherein nicht ausreichend begründet gewesen, so Wilke. „Deswegen gibt es die Möglichkeit, weiter zu ermitteln.“ Ob und wann es zu einer neuen Anklage komme, sei noch unklar.

Was den Vorwurf der Insolvenzverschleppung angeht, wies der BGH darauf hin, es könne sich im Fall des Bad Salzschlirfer Ex-Bürgermeisters möglicherweise um „vorsätzliche Insolvenzverschleppung“ handeln, sagt der Sprecher des Landgerichts Fulda, Dominik Dute, im Gespräch mit der Redaktion. Als Geschäftsführer des Badehofs hätte Gerhard K. damals rechtzeitig Insolvenz anmelden müssen, so Dute weiter. Die Frage seinerzeit vor Gericht sei gewesen, ob der Ex-Bürgermeister die finanzielle Schieflage des Hotels nicht frühzeitig genug erkannte und die Insolvenz „fahrlässig“ verschleppte, oder ob er die Finanzen seines Hotels sehr wohl durchschaute und die Insolvenz „vorsätzlich“ hinauszog, erklärt Dute den entscheidenden Unterschied. In letzterem Fall müsste Gerhard K. mit einer höheren als der bisherigen Strafe rechnen.

Nach Angaben des Gerichtssprechers gab das Landgericht ein Gutachten in Auftrag, in dem unter anderem festgestellt werden soll, ob das Hotel Badehof zum damaligen Zeitpunkt nicht nur zahlungsunfähig, sondern auch überschuldet war, und ob der frühere Bürgermeister dies hätte erkennen müssen. Dute geht davon aus, dass es im Fall der Insolvenzverschleppung auf jeden Fall zu einer neuen Verhandlung kommt.

Er könne damit leben, dass die Angelegenheit möglicherweise wieder vor Gericht kommt, sagt Gerhard K. im Gespräch mit der Redaktion. „Ich habe ein reines Gewissen. Ich habe mir keine persönlichen Vorteile verschafft. Ich glaube, dass auch bei einer Neuaufnahme nichts weiter herauskommen wird.“ Der Badehof wurde nach der Übernahme durch einen Bad Kissinger Hotelier im Jahr 2005 saniert. Allerdings sei die Finanzierung auf vier Millionen angelegt gewesen, gekostet habe die Maßnahme 5,5 Millionen Euro, sagt er.

Schuldenschnitt

Nach der Eröffnung im April 2006 sei der Badehof „recht passabel“ angelaufen, aber die Schulden seien stets „ein Klotz am Bein“ gewesen. Weil die örtliche Sparkasse eine Landesbürgschaft hatte, sei dem Badehof bei einem Schuldenschnitt im Jahr 2011 ein Teil der Darlehensschulden, nämlich 1,5 Millionen Euro, erlassen worden, erklärt der frühere Bürgermeister. Seiner Ansicht nach hätte sich das Geschäft des Badehofs noch erholen können, wenn die Kommune Abgaben weiter gestundet hätte. „Aber das war im Gemeinderat nicht gewollt.“

 
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