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Burkardroth
Neubau liegt im Zeitplan
Zu Beginn der jüngsten Marktgemeinderatssitzung hat sich das Gremium die Kindergartenbaustelle in Burkardroth angesehen. Wie dem Protokoll der...
Redaktion
 |  aktualisiert: 06.04.2024 01:05 Uhr

Zu Beginn der jüngsten Marktgemeinderatssitzung hat sich das Gremium die Kindergartenbaustelle in Burkardroth angesehen. Wie dem Protokoll der Kommune zu entnehmen ist, haben die Räte sich den aktuellen Baufortschritt zeigen lassen.

Demnach liege der Neubau sowohl zeitlich als auch finanziell im Soll. Nach dem jetzigen Stand steht der Umzug für Anfang 2024 bevor, so dass anschließend mit den Abbrucharbeiten am Bestandsgebäude der zweite Bauabschnitt beginnen kann.

Während der zweiten Bauphase werde es zwangsläufig zu Einschränkungen im Kindergartenbetrieb sowie beim Zugang zu den Außenspielflächen kommen. Außerdem muss für diesen Zeitraum ein Teil der Kinder in das Feuerwehrhaus ausgelagert werden.

„Weiter rechtssicher anwenden“

Mit der Reinigungs- und Sicherungsverordnung hatte sich das Gremium ebenfalls zu befassen. Grund ist ein Gerichtsurteil, das sich allgemein mit den Reinigungs- und Sicherungsverordnungen von Gemeinden befasst und die Ermächtigungsgrundlage infrage gestellt hatte. „Um die Verordnung des Marktes Burkardroth über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) auch künftig rechtssicher anwenden zu können, ist der Erlass einer Neufassung erforderlich“, heißt es dazu im Protokoll der jüngsten Sitzung. Einstimmig wurde der Neuerlass der Verordnung beschlossen.

Satzung wurde angepasst

Auch die Hundesteuersatzung kam nun auf den Prüfstand. Der Bayerischen Gemeindetag hatte empfohlen, die örtliche Hundesteuersatzung entsprechend der neuesten Mustersatzung zu überarbeiten und neu zu erlassen. Auch hier votierten die Räte ohne Gegenstimme für die Neufassung.

Schließlich erteilte der Marktgemeinderat Burkardroth noch einstimmig sein Einvernehmen für einen Bauantrag. In Gefäll soll eine bestehende Lagerhalle umgebaut und erweitert werden. Ein Erschließungsvertrag, der die Wasserversorgung und die Entwässerung zwischen Bauherrn und Kommune regelt, muss noch geschlossen werden. red

 
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