Auf der Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatssitzung Motten stand erneut die Wasserversorgung der Gemeinde. Im vergangenen Jahr war die Sanierung des in die Jahre gekommenen Wasserwerks in der Frühlingstraße beschlossen worden, jedoch: Das Wasserwirtschaftsamt forderte eine Alternativprüfung. Da sich zwischenzeitlich die Rahmenbedingungen geändert hatten, favorisieren Gemeinde und Wasserwirtschaftsamt einen Neubau neben dem Hochbehälter auf der Mottener Höhe.
Anna-Lena Scholl vom Ingenieurbüro pfk Ansbach informierte die Räte über das Bauvorhaben. Das Mottener Quellwasser sei „sehr aufbereitungsbedürftig“, gleichwohl laut Trinkwasserverordnung derzeit „in Ordnung“. Im bisherigen Wasserwerk werden jedoch die „allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten“, daher sei der Neubau, auch finanziell gesehen, die bessere Lösung.
Der Neubau wurde damals auf 1,56 Millionen Euro geschätzt. Derzeit spreche man von 1,865 Millionen Euro (netto). Anna-Lena Scholl kommentierte: „Das war zu erwarten, ist aber noch im Rahmen“. Die Teuerungen fielen in den verschiedenen Gewerken unterschiedlich hoch aus. Erhöhen sich die Kosten im Bereich Hydraulik nur um sechs Prozent, verteuert sich der Bereich Elektronik um 84 Prozent (etwa 197.000 Euro statt 107.000 Euro ).
Scholl erklärte, dass letztendlich sogar von einer 14-prozentigen Preisminderung ausgegangen werden könne, denn die Sanierung des Wasserwerks in der Frühlingstraße würde heute mit inflationsbedingten Kostensteigerungen bei etwa 2,2 Millionen Euro liegen.
Neue Leitung nötig
Parallel zu der bestehenden Reinwasserleitung, die derzeit das aufbereitete Wasser vom Wasserwerk in den Hochbehälter leitet, muss eine neue Leitung für das Rohwasser aus den Quellen in das zukünftig auf der Mottener Höhe befindliche neue Wasserwerk gebaut werden. Zwischen dem Hochbehälter und dem Wasserwerk soll es einen Durchgang geben.
Für die zukünftige einwandfreie Wasserqualität werden unter anderem installiert: eine UV-Anlage, Enthärtungsfiltration, drei Luftfilteranlagen, 55 Armaturen, 1,3 Kilometer pneumatische Leitungen, Messgeräte, eine Rohwasserpumpe sowie eine Spül- und Treibwasserpumpe, Steuerluftkompressor, Kältetrockner, Druckluftspeicher und Pneumatik-Antriebe.
Der Gemeinderat beschloss den Antrag einstimmig. „Wir haben einen Meilenstein erreicht auf dem langen Weg, den wir beschreiten müssen“, fasste Bürgermeisterin Katja Habersack (parteilos) Beratungen und Beschluss zusammen. Die maximale Förderhöhe liegt bei 70 Prozent. Nach Ausarbeitung von Bauantrag und Wasserrechtsantrag sowie der Planung könnten im dritten Quartal kommenden Jahres Ausschreibung und Vergabe erfolgen. „Baubeginn sollte möglichst noch 2025 sein“, sagte Scholl, sodass die Fertigstellung im zweiten Quartal 2027 anvisiert werden kann.
Neue Hebesätze
Ein ebenso großes Thema war die Anpassung der Hebesätze. Diese waren seit Jahren unverändert geblieben, doch im Zuge der Grundsteuerreform müssen sie neu festgelegt werden. Die Berechnungen orientieren sich an der „Aufkommensneutralität“, das heißt, dass die bisherigen gemeindlichen Einnahmen unverändert bleiben sollen. Dies bedeute für den einzelnen Bürger jedoch nicht, betonte die Rathauschefin, dass er unverändert viel Grundsteuer bezahlen muss.
Kämmerer Marco Hillenbrand erläuterte dies genauer. Im Jahr 2023 erhielt die Gemeinde über Grundsteuer A etwa 18.600 Euro , über Grundsteuer B etwa 170.680 Euro . Diese Beträge waren dieses Jahr nur unwesentlich verändert. Ginge man auch 2025 von einem Hebesatz von 300 Prozent aus, würde sich Grundsteuer A „massiv verringern“ (rund 13.335 Euro ) und Grundsteuer B „massiv erhöhen“ (rund 236.200 Euro ). Die Mehreinnahmen beliefen sich auf etwa 60.000 Euro , dies wäre nicht aufkommensneutral.
Mit einer Anpassung des Hebesatzes auf 430 Prozent liegt die Grundsteuer A bei etwa 19.113 Euro . Ein neuer Hebesatz von 230 Prozent führe bei Grundsteuer B zu etwa 181.000 Euro . Die fünfprozentige Steigerung gegenüber 2024 sei laut Hillenbrand „okay“, da es noch Ungenauigkeiten in den Grundsteuermessbescheiden gebe. Diese sind vom Finanzamt bereits an die Bürger verschickt worden und stellen für die Gemeinde die Maßgabe für den Grundsteuerbescheid dar. Aufgrund der Ungenauigkeiten könnte in den Folgejahren nachjustiert werden.
Die Gemeinderäte beschlossen die Hebesatzsatzung, damit die Rechtsgrundlage für die Grundsteuer für das kommende Jahr vorliegt. Die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 320 Prozent.
Eine reine Formsache war die Änderung von Paragraf 23 der Geschäftsordnung, geschuldet der Einführung des Ratsinformationssystems für den öffentlichen und nicht-öffentlichen Teil von Gemeinderatssitzungen.
Katja Habersack gab bekannt, dass das Landratsamt keine Bedenken bezüglich der Haushaltssatzung 2024 habe. Die „sparsame Haushaltspolitik“ gewähre Handlungsfähigkeit. Die Pro-Kopf-Verschuldung sinkt auf 10,52 Euro, die freie Finanzspanne liegt bei knapp 398.000 Euro. Lediglich im Bereich des Friedhofswesens gebe es keine Kostendeckung, daher sei über Gebührenanpassungen nachzudenken.
Rat hält an Ablehnung fest
Die Feuerwehren aus Kothen und Motten baten um die Beschaffung von gefütterten Innenwesten. Eine Bedarfsabfrage mit entsprechenden Daten und Informationen war schon zu einer früheren Sitzung erfolgt, woraufhin der Gemeinderat die Anschaffung bereits abgelehnt hatte. Die Räte waren sich einig, dass man an der bestehenden Beschlussfassung festhalten wolle und das „Thema nicht erneut aufrollen“ wolle.
Tierheim an Kapazitätsgrenze
Die Rathauschefin informierte, dass das Tierheim Gelnhausen aus Kapazitätsgründen den Fundtiervertrag mit der Gemeinde gekündigt hat. In der Rhönallianz findet hierzu aktuell ein Abstimmungsprozess statt. Sie gab zudem eine Personalie bekannt: Sabrina Heberlein wird neues Mitglied im Entscheidungsgremium der Brückenauer Rhönallianz.