Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass es sich bei unseren heimischen Schwalben um gefährdete Arten handelt. Auch die Nester der Schwalbe sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Es ist deshalb wichtig, gerade auch Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, für das genannte Thema zu sensibilisieren, schreibt die Pressestelle des Landratsamtes Bad Kissingen in einer Mitteilung.
Unsere heimischen Schwalben halten sich momentan zwar in wärmeren Gefilden auf. Aber wenn sie zurückkehren, bauen Rauchschwalben ihre Nester bevorzugt in Ställen oder Scheunen, in der Regel mit Tierhaltung . Die Mehlschwalbe hingegen errichtet ihr Nest gerne an Gebäuden. Vielerorts befinden sich diese an Wohnhäusern mitten in den Ortslagen. Scheinbar verlassene Nester lassen einige Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer auf die Idee kommen, die Brutstätten zu entfernen, so die Mitteilung. Jedoch sind Schwalben sehr standorttreu und nutzen in der Regel ihre Nester aus dem Vorjahr. Deshalb müssen sämtliche Baumaßnahmen an einem Gebäude mit Schwalbennestern mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.
Das Landratsamt weist darauf hin: Das Entfernen von Schwalbennestern ist ganzjährig ausdrücklich verboten. Die Nester sind als Lebensstätte nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Auch die Tiere selbst stehen auf der Roten Liste der Brutvögel und sind inzwischen als gefährdet eingestuft.
Durch die zunehmende Bodenversiegelung finden die Mehlschwalben nicht mehr genug Material für den Nestbau. Außerdem bereiten der Rückgang der Insektenpopulationen sowie die moderne Bauweise von neuen Gebäuden den Mehlschwalben Probleme. Da viele Hausfassaden zu glatt sind, finden die Schwalben keinen Halt für ihr Nest.
Im Altertum wurden Schwalben verehrt und durften sogar in Tempeln und an Staatsgebäuden brüten. Im Mittelalter galten sie als Glücksbringer und Frühlingsboten.
Heutzutage helfen zum Beispiel unter den Nestern montierte Kotbretter dabei, die Hausfassade vor Verschmutzungen zu schützen. Kotbretter stellt die Untere Naturschutzbehörde kostenlos bereit. Mehr Informationen gibt die Untere Naturschutzbehörde Bad Kissingen, E-Mail: unb@kg.de, Tel. 0971/801 40 85. red