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Name eines Physikers verpflichtet
Bad Kissingen Es tut sich was rund um die Gewinnung von Solarstrom. Nachdem die erste Kissinger Solarstrom-Gesellschaft eine Photovoltaikanlage in Betrieb nahm, bekundete man jetzt auch vom Gymnasium aus Interesse.
Von unserem Mitarbeiter KLAUS WERNER
 |  aktualisiert: 17.10.2017 20:12 Uhr
20 Personen äußerten sich positiv. Richard Fix konnte die Zeichnungsabsicht für 45 Gesellschaftsanteile entgegennehmen. Im Rahmen der Aktivitäten rund um die Sonnenenergie hatte sich die Idee im Kollegium entwickelt. Ausgangspunkt war, so Richard Fix, die Taufe auf den Namen Jack-Steinberger-Gymnasium, denn ein Physiker als Namensgeber verpflichtet.

Das Flachdach der benachbarten Realschule, die aufgestockt wird, wurde als idealer Standort erkoren, da die Stromversorgung für den Gesamtkomplex über die Realschule abgewickelt wird. In Gesprächen mit dem Landratsamt erreichte man, dass die Installation vorbereitet wird. Insgesamt steht eine Fläche von über 2000 Quadratmetern zur Verfügung.

Vorerst werde man sich aber mit einer 5-Kilowatt-Anlage begnügen, die einen Platzbedarf von knapp 50 Quadratmetern beansprucht. Über die Schüler beider Schulen wurden die Eltern angesprochen und zu diesem Informationsabend eingeladen. Auch wenn die Resonanz nur gering war, waren die Initiatoren des Gymnasiums - Richard Fix, Hans-Jürgen Beck und Wolfgang Hofmann - mit der Zahl der gezeichneten Anteile zufrieden.

Als sachkundigen Ansprechpartner stand Burkard Schramm, der selbst Geschäftsführer einer Solarstrom-Gesellschaft in Nüdlingen und Inhaber einer Installationsfirma ist, zur Verfügung. Er erläuterte die Grundzüge einer Photovoltaikanlage, die aus den UV-Strahlen Gleichstrom erzeugt, der mittels eines Wechselrichters in Wechselstrom umgewandelt und in das Stromnetz eingespeist wird.

Die Einspeisevergütung richtet sich nach dem Gesetz für Erneuerbare Energie (EEG) und wird in Höhe von aktuell 0,481 Euro für 20 Jahre garantiert. Weitere Unterstützung erhält man durch zinsgünstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Optimale Standorte sind nach Süden ausgerichtete Dächer mit einer Dachneigung von 30 Grad. Beim Flachdach kann man durch Ständer die Anlage für einen größtmöglichen Ertrag ausrichten, so der Nüdlinger Fachmann.

Im Vergleich zu anderen Energieträgern, ist der Aufbau der Anlage die Hauptinvestition, hieß es. Eine Photovoltaikanlage gilt als in ihrem Betrieb emissions- und wartungsarm, verursacht geringe Betriebskosten und erhöht den Gebäudewert. Zum Betreiben der Anlage empfahl Schramm die Gründung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), bei der die Interessenten im Rahmen eines Vertrages Gesellschaftsanteile zeichnen können. Mit dem Landkreis ist ein langfristiger Nutzungsvertrag abzuschließen. Gesucht werden muss jetzt noch ein Geschäftsführer. In Zusammenarbeit mit der Realschule soll am 27. Juni um 1930 Uhr die Gründungsversammlung der Solarstrom-Gesellschaft im Mehrzweckraum des Gymnasiums stattfinden.

 
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