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Bad Kissingen
Nackt-Sonnen, Shisha-Rauchen und Grillen: Was ist auf dem Balkon erlaubt?
Nicht alles, was im Sommer auf dem Balkon und im Garten passiert, ist auch erlaubt. Eine Expertin und ein Experte erklären, was erlaubt und was verboten ist.
Nackt-Sonnen, Rauchen, Grillen - nicht alles, was im Sommer auf dem Balkon passiert, ist auch erlaubt. Eine Expertin und ein Experte klären auf.
Foto: Getty Images | Nackt-Sonnen, Rauchen, Grillen - nicht alles, was im Sommer auf dem Balkon passiert, ist auch erlaubt. Eine Expertin und ein Experte klären auf.
Désirée Schneider
 |  aktualisiert: 11.02.2024 15:22 Uhr

Rauchende Grills, Shisha-Geruch, Musik und knappe Badekleidung- im Sommer verbringen viele Menschen die warmen Abende auf dem Balkon oder im Garten. Doch nicht alle von ihnen sind dabei unauffällig und rücksichtsvoll und nicht alles, was auf dem Balkon oder im Garten passiert, ist auch erlaubt. In Zeitlofs im Landkreis Bad Kissingen kam es deshalb jüngst zu einem Nachbarschaftsstreit, bei dem sogar die Polizei anrücken musste. Eine Expertin und ein Experte verraten, was bei Grillen, Sonnen, und Planschen auf dem Balkon und im Garten zu beachten ist.

Darf ich mich auf dem Balkon nackt sonnen?

Ein Gesetz, das das Oben-ohne-Sonnen auf dem Balkon verbietet, gebe es nicht, sagt Anja Franz, Pressesprecherin des Mietervereins in München. "Es kommt allerdings immer auf den Einzelfall an, ob es eine Beeinträchtigung für die Wohnqualität der Nachbarn darstellt oder nicht", sagt sie. "Grundsätzlich darf ich auf meinem Balkon nackt sonnenbaden", sagt auch Markus Jost, Justiziar beim Eigentümerverband Haus und Grund Bad Brückenau, "der Balkon ist mein Bereich".

Ausnahmen gelten jedoch, wenn der Balkon oder Garten öffentlich einsehbar ist und sich Passantinnen und Passanten oder Anwohnende dadurch gestört fühlen. In diesem Fall könnte der Vermieter oder die Vermieterin eine Abmahnung aussprechen, bei wiederholter Missachtung unter Umständen sogar eine Kündigung, sagt Jost. "Voraussetzung ist aber, dass es sich wirklich um eine unangemessene Beeinträchtigung der Nachbarn handelt", so Jost. Dafür müsse im Einzelfall entschieden werden, wie einsehbar der Balkon ist, wie weit der Abstand zu den Nachbarinnen und Nachbarn ist und ob sich gegenüber beispielsweise lediglich unbewohnte Lagerhallen befinden. Das Sonnen in Badekleidung hingegen könne grundsätzlich nicht verboten werden.

Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Solange für die Nachbarinnen und Nachbarn keine unangemessene Benachteiligung entstehe, etwa durch übermäßige Rauchentwicklung, sei das Grillen auf dem Balkon, im Hof oder Garten grundsätzlich erlaubt, sagt Markus Jost. Auch wie oft gegrillt werden darf, sei nicht übergreifend gesetzlich geregelt. "Es gibt keine gesetzliche Regelung, die besagt, wann und wie oft das Grillen erlaubt ist", sagt Anja Franz, "es gibt lediglich Urteile, das sind aber immer Einzelfallentscheidungen".

Sind im Mietvertrag allerdings Klauseln enthalten, die regeln, wie oft und wann gegrillt werden darf, müsse man sich daran halten, so Franz. Auch müssten Grillende darauf achten, dass kein Rauch in die umliegenden Wohnungen dringt. "Dies kann ein Verstoß gegen das örtliche Landesemmissionsschutzgesetz und somit eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld darstellen", sagt Franz. Um dies zu vermeiden, empfiehlt sie im Zweifelsfall einen Elektrogrill zu nutzen.

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Was muss ich beachten, wenn ich einen Pool oder ein Planschbecken aufstellen möchte?

Wer bei den heißen Temperaturen auf dem Balkon im Planschbecken entspannen möchte, sollte das vorher mit dem Vermieter oder der Vermieterin abklären, empfehlen die Expertin und der Experte. Bei kleineren Kinderbecken sei das meist zwar kein Problem, bei den etwas größeren Exemplaren müsse jedoch geklärt werden, ob sie die Statik des Balkons beeinträchtigen. Außerdem sei auf eventuell auslaufendes Wasser zu achten. "Wenn Wasser in die Wohnung läuft oder den Balkonboden durchfeuchtet und dadurch ein Wasserschaden entsteht, hafte ich als Mieter dafür", erklärt Franz.

Bei gemieteten Gartenabschnitten könne es zudem sein, dass durch Poolwasser beschädigter Rasen neu eingesät werden müsse. Denn "wenn ich ausziehe, muss ich den Zustand wieder herstellen, der bestand, als ich eingezogen bin", erklärt Franz.

Dürfen sich die Nachbarinnen und Nachbarn beschweren, wenn ich auf dem Balkon rauche?

Gerade der sehr geruchsintensive Dampf von Shishas bzw. Wasserpfeifen kann Nachbarinnen und Nachbarn stören. Hier ist Rücksichtnahme geboten.
Foto: Soeren Stache | Gerade der sehr geruchsintensive Dampf von Shishas bzw. Wasserpfeifen kann Nachbarinnen und Nachbarn stören. Hier ist Rücksichtnahme geboten.

"Rauchen ist ordnungsgemäßer Mietgebrauch und kann mir deshalb erst einmal nicht untersagt werden", sagt Jost. Doch auch hier gelten Ausnahmen. Gerade bei sehr geruchsintensivem Shisha-Dampf solle man auf die Nachbarinnen und Nachbarn Rücksicht nehmen, meint Franz. Wenn der Rauch beispielsweise direkt in das Schlafzimmer der Nachbarin oder des Nachbars zieht und diese sich darüber beschweren, müsse die Belastung im Zweifelsfall von einer sachverständigen Person geprüft werden. Eine gesetzliche Regelung gäbe es hierfür nicht, sagt Franz.

Darf ich auf dem Balkon einen Sonnenschirm aufstellen?

Grundsätzlich sind Sonnenschirme auf dem Balkon erlaubt. Allerdings müssten diese ordnungsgemäß gesichert werden, damit sie nicht herunterfallen und beispielsweise parkende Autos beschädigen könnten, erklärt Jost. Wird der Schirm nicht richtig gesichert, könnte der Vermieter oder die Vermieterin das Aufstellen verbieten, so der Justiziar. Ein wenig anders sehe es bei Markisen und anderem Sichtschutz aus. "Für alles was fest mit dem Gebäude verbunden ist, brauche ich die Einwilligung des Vermieters", sagt Jost.

 
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  • L. W.
    Einen Pool auf dem Balkon

    kann nur jemand aufstellen wollen, der in der Schule komplett in Physik geschlafen hat.

    Man muss doch davon ausgehen, dass die Statik des Balkons dafür ausgelegt ist, dass sich nur so viele Menschen darauf auf halten, wie die Wohnung Bewohner hat. Und ein Wasser Bassin wiegt schnell mehr als mehrere Menschen.
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