Im Juli hatte das Verwaltungsgericht Würzburg entschieden, dass die Klage der Familie Schilling gegen die Baugenehmigung für das Bürgerhaus aufschiebende Wirkung hat und dem Landratsamt zu verstehen gegeben, dass die Klage vermutlich erfolgreich sein wird. Damit war das Projekt gestoppt.
Bürgermeister Armin Warmuth hatte in einer Stadtratssitzung kleinere Änderungen angekündigt, das Landratsamt dagegen suchte das direkte Gespräch mit den Klägern . Ergebnis ist nun, dass in einem Ergänzungsbescheid festgeschrieben werden soll, dass der Seiteneingang im so genannten Schillingsgässchen nur als "Flucht- und Rettungsweg" genutzt werden darf, nicht als Personaleingang oder Ausgang für Abendveranstaltungen. "Zudem müssen die Fenster im Obergeschoss in Richtung des Nachbarn bis zu einer Höhe von zwei Metern blickdicht sein", teilt das Landratsamt mit.
Eher zähneknirschend als euphorisch kommentieren Bürgermeister Armin Warmuth ( CSU ) und die Familie Schilling den Kompromiss auf Nachfrage. "Die Lösung schränkt uns in der Funktion etwas ein, ist aber akzeptabel", sagte Warmuth. Der Sichtschutz sei überhaupt kein Problem. Die notwendige Umorganisation habe er veranlasst, der Stadtrat befasse sich nicht mehr mit dem Thema, sagte Warmuth.
Einige Kritikpunkte bleiben
"Wir haben erreicht, was wir in erster Linie wollten", kommentiert Heribert Schilling den Kompromiss. Der Eingang unter der Wohnung und die Einblicke in die Gasse seien die wichtigsten Punkte, trotzdem blieben Kritikpunkte. Laut Landratsamt ist vereinbart, dass die Klage beim Gericht zurück genommen wird, sobald der Ergänzungsbescheid erlassen ist.
Sie wissen ja hoffentlich, was früher, zur NS-Zeit, mal in Haar war.