
Der Brückenauer Regionalmarkt hat sich als feste Größe im Veranstaltungskalender der Kurstadt etabliert. Auf Facebook und Instagram informiert die dahinterstehende Interessengemeinschaft (IG) im Internet regelmäßig über Aktionen, Aktivitäten und den Markt. In der vergangenen Woche wandte sich IG-Sprecher Mark Decker mit einem Beitrag, der aufhorchen ließ, an die dortige Netzgemeinde : "Ich habe im Rahmen der gesamten Social Media-Arbeit leider einen verhängnisvollen Fehler begangen", schrieb er in dem Post.
Konkret geht es um ein Bild, das von ihm auf den Social Media-Kanälen des Regionalmarkts veröffentlicht wurde. Das Foto eines Erbseneintopfs, wie Decker im Gespräch mit unserer Redaktion berichtet. Dieses sollte im Frühjahr 2021 den Besucherinnen und Besuchern vorab ein neues kulinarisches Angebot auf dem Markt schmackhaft machen. Der Haken dabei: Zwar nannte Decker in dem Beitrag die Bildquelle, er postete das Foto jedoch ohne die Erlaubnis des Urhebers für die Vervielfältigung eingeholt zu haben.
Eine vierstellige Zahlungsaufforderung von einer Münchner Kanzlei
Am 20. August traf dann plötzlich ein Schreiben einer Münchner Kanzlei ein. Diese forderte für einen renommierten Verlag, bei dem aktuell die Bildrechte des Erbseneintopf-Fotos liegen, Schadensersatz ein: In Höhe von 1585,80 Euro - bestehend aus der Schadensersatzforderung (700 Euro) und den Anwaltskosten . Er sei aus allen Wolken gefallen, bestätigt Decker. "Wir hatten ja die Quellenangabe gemacht und uns sicher gefühlt", berichtet er. Es sei klar gewesen, dass das gepostete Foto kein eigenes ist.
Mit der Zahlungsaufforderung ging auch eine Unterlassungserklärung bei der IG ein. "Wir haben erstmal nicht unterschrieben und uns mit einem befreundeten Anwalt beraten", berichtet Decker. Dieser habe jedoch deutlich gemacht, dass man um eine Zahlung nicht herumkommen werde, aber empfohlen, der Kanzlei die genaue Situation zu erklären. "Dass wir als Interessengemeinschaft den Markt ehrenamtlich betreiben und dass eine solche Forderung das Aus für den Markt bedeuten würde."
Die Verantwortlichen des Regionalmarkts gingen also auf die Kanzlei zu. In einem Vergleich wurden schließlich 200 Euro der ursprünglich geforderten Summe erlassen, wie Decker erklärt. Den übrigen Betrag streckte er aus eigener Tasche vor. "Als Sprecher und Verantwortlicher bin ich persönlich in Vorleistung getreten, da eine solche Forderung das Aus für die Marktreihe bedeutet hätte, in die wir viel Zeit und Herzblut investiert haben", schrieb er in seinem Post. Auch die Unterlassungserklärung unterzeichnete Decker. Außerdem löschte der IG-Sprecher das Bild von den Social Media-Kanälen. "Auch den Cache-Speicher, damit es wirklich nicht wieder auftaucht."
Dem Brückenauer Regionalmarkt hätte das Aus gedroht
Hätte die IG selbst den Betrag aufbringen müssen, hätte man einen Kredit aufnehmen und diesen anschließend "irgendwie wieder abbezahlen müssen", führt Decker aus. Dem Brückenauer Regionalmarkt hätte bei einem solchen Szenario das Aus gedroht. Durch die Standgebühren finanziere man das Marketing und die laufenden Kosten , etwa für Strom. Aufgrund der in der Stadt gültigen Marktsatzung habe man zudem erst vor Kurzem eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen, wodurch sich die Standgebühren bereits kürzlich erhöht haben.
"Wir hätten die Gebühren jetzt nicht noch einmal erhöhen können, das wäre dann zu viel und würde sich nicht mehr rentieren", berichtet der IG-Sprecher. Dem Markt wären dann wohl die Ausstellerinnen und Aussteller und damit jegliche Einnahmen weggebrochen. Stadtrat Hartmut Bös (Grüne) bestätigt, dass der Regionalmarkt ein "Nullsummenspiel" sei und alles ehrenamtlich geleistet werde. Es sei ärgerlich, dass für ein simples Eintopf-Bild ein vier- bis fünfstelliger Marktwert angesetzt werde, nach dem sich dann die Strafgebühren berechnen.
Interessengemeinschaft hat Spendenaufruf gestartet
Die kürzlich abgeschlossene Haftpflichtversicherung der IG indes wird wohl nicht für die Summe aufkommen. Die Police sei Ende August in Kraft getreten, erklärt Decker. Man habe das Ganze aber trotzdem einmal dort eingereicht. Die Aussichten auf Erfolg seien allerdings eher überschaubar. Derweil hat die IG einen Spendenaufruf gestartet, um die an die Kanzlei gezahlte Schadenssumme mithilfe der Unterstützerinnen und Unterstützer des Brückenauer Regionalmarkts im Nachhinein zusammenzutragen.
So etwas werde ihm mit Sicherheit nicht mehr passieren, sagt Decker. Man habe sicherheitshalber sämtliche Fremdfotos entfernt und werde künftig nur noch eigenes Fotomaterial verwenden oder Fotos , die der IG Regionalmarkt ausdrücklich von der Rechteinhaberin oder dem Rechteinhaber zur Verfügung gestellt wurden.
Bleib ruhig, hentinger. Tief durchatmen. Sie scheinen in diesem Thema mal wieder voll aufzugehen ...
Möchten Sie einen Hinweis an die Rechtsanwaltskammer bezüglich des unehrenhaften Verhalten des Anwalts senden?
Früher hat man sie halt als Winkeladvokaten bezeichnet
...
Na hoffentlich ist das nicht der nächste Rechtsverstoß, es gibt ja in unserem superregulierten Land auch noch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Das lässt wenig Raum für anwaltliche Freundschaftsdienste
Leider sieht man an dieser Eintopfgeschichte mal wieder sehr deutlich, mit welchen rechtlichen Fallstricken ehrenamtliches Engagement heutzutage konfrontiert ist.
Wenn man als Rechtsanwalt keinen großen Erfolg hat, durchforstet man halt das Internet nach solchen Occassionen:
- unbedarfte Laien treffen auf Internet und posten Bilder, Angaben usw. . Falls dann durch diese "Anwälte" nur der geringste Rechtsverstoß gefunden wird ... Feuer frei. Abmahungen-Unterlassungsklagen =Kosten ohne Ende.
Der Gesetzgeber wollte/sollte eigentlichen dem Abmahn-Wahn einen gesetzlichen Riegel vorschieben, aber leider war halt die Lobby zu gut oder der zuständige Minister*in nicht ganz auf der Höhe.
Hoffentlich ist die bald neue Bundesregierung da mehr auf Zack!