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Bad Brückenau
Nach Post von Eintopf-Bild: Brückenauer Regionalmarkt in Schwierigkeiten
Ein vermeintlich harmloser Beitrag in den Sozialen Medien hat den Brückenauer Regionalmarkt in rechtliche Schwierigkeiten gebracht. Dem beliebten Format hätte im schlimmsten Fall sogar das Aus gedroht. Die Hintergründe.
Auf  Sozialen Netzwerken wie Instagram informiert die zuständige Interessengemeinschaft unter anderem über alle Aktivitäten  rund um den Brückenauer Regionalmarkt. Eine unbedachte Urheberrechtsverletzung kam den Verantwortlichen dabei nun  teuer zu stehen. Foto: Rebecca Vogt       -  Auf  Sozialen Netzwerken wie Instagram informiert die zuständige Interessengemeinschaft unter anderem über alle Aktivitäten  rund um den Brückenauer Regionalmarkt. Eine unbedachte Urheberrechtsverletzung kam den Verantwortlichen dabei nun  teuer zu stehen. Foto: Rebecca Vogt
| Auf Sozialen Netzwerken wie Instagram informiert die zuständige Interessengemeinschaft unter anderem über alle Aktivitäten rund um den Brückenauer Regionalmarkt.
Rebecca Vogt
 |  aktualisiert: 17.08.2022 02:45 Uhr

Der Brückenauer Regionalmarkt hat sich als feste Größe im Veranstaltungskalender der Kurstadt etabliert. Auf Facebook und Instagram informiert die dahinterstehende Interessengemeinschaft (IG) im Internet regelmäßig über Aktionen, Aktivitäten und den Markt. In der vergangenen Woche wandte sich IG-Sprecher Mark Decker mit einem Beitrag, der aufhorchen ließ, an die dortige Netzgemeinde : "Ich habe im Rahmen der gesamten Social Media-Arbeit leider einen verhängnisvollen Fehler begangen", schrieb er in dem Post.

Konkret geht es um ein Bild, das von ihm auf den Social Media-Kanälen des Regionalmarkts veröffentlicht wurde. Das Foto eines Erbseneintopfs, wie Decker im Gespräch mit unserer Redaktion berichtet. Dieses sollte im Frühjahr 2021 den Besucherinnen und Besuchern vorab ein neues kulinarisches Angebot auf dem Markt schmackhaft machen. Der Haken dabei: Zwar nannte Decker in dem Beitrag die Bildquelle, er postete das Foto jedoch ohne die Erlaubnis des Urhebers für die Vervielfältigung eingeholt zu haben.

Eine vierstellige Zahlungsaufforderung von einer Münchner Kanzlei

Am 20. August traf dann plötzlich ein Schreiben einer Münchner Kanzlei ein. Diese forderte für einen renommierten Verlag, bei dem aktuell die Bildrechte des Erbseneintopf-Fotos liegen, Schadensersatz ein: In Höhe von 1585,80 Euro - bestehend aus der Schadensersatzforderung (700 Euro) und den Anwaltskosten . Er sei aus allen Wolken gefallen, bestätigt Decker. "Wir hatten ja die Quellenangabe gemacht und uns sicher gefühlt", berichtet er. Es sei klar gewesen, dass das gepostete Foto kein eigenes ist.

Mit der Zahlungsaufforderung ging auch eine Unterlassungserklärung bei der IG ein. "Wir haben erstmal nicht unterschrieben und uns mit einem befreundeten Anwalt beraten", berichtet Decker. Dieser habe jedoch deutlich gemacht, dass man um eine Zahlung nicht herumkommen werde, aber empfohlen, der Kanzlei die genaue Situation zu erklären. "Dass wir als Interessengemeinschaft den Markt ehrenamtlich betreiben und dass eine solche Forderung das Aus für den Markt bedeuten würde."

Die Verantwortlichen des Regionalmarkts gingen also auf die Kanzlei zu. In einem Vergleich wurden schließlich 200 Euro der ursprünglich geforderten Summe erlassen, wie Decker erklärt. Den übrigen Betrag streckte er aus eigener Tasche vor. "Als Sprecher und Verantwortlicher bin ich persönlich in Vorleistung getreten, da eine solche Forderung das Aus für die Marktreihe bedeutet hätte, in die wir viel Zeit und Herzblut investiert haben", schrieb er in seinem Post. Auch die Unterlassungserklärung unterzeichnete Decker. Außerdem löschte der IG-Sprecher das Bild von den Social Media-Kanälen. "Auch den Cache-Speicher, damit es wirklich nicht wieder auftaucht."

Dem Brückenauer Regionalmarkt hätte das Aus gedroht

Hätte die IG selbst den Betrag aufbringen müssen, hätte man einen Kredit aufnehmen und diesen anschließend "irgendwie wieder abbezahlen müssen", führt Decker aus. Dem Brückenauer Regionalmarkt hätte bei einem solchen Szenario das Aus gedroht. Durch die Standgebühren finanziere man das Marketing und die laufenden Kosten , etwa für Strom. Aufgrund der in der Stadt gültigen Marktsatzung habe man zudem erst vor Kurzem eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen, wodurch sich die Standgebühren bereits kürzlich erhöht haben.

"Wir hätten die Gebühren jetzt nicht noch einmal erhöhen können, das wäre dann zu viel und würde sich nicht mehr rentieren", berichtet der IG-Sprecher. Dem Markt wären dann wohl die Ausstellerinnen und Aussteller und damit jegliche Einnahmen weggebrochen. Stadtrat Hartmut Bös (Grüne) bestätigt, dass der Regionalmarkt ein "Nullsummenspiel" sei und alles ehrenamtlich geleistet werde. Es sei ärgerlich, dass für ein simples Eintopf-Bild ein vier- bis fünfstelliger Marktwert angesetzt werde, nach dem sich dann die Strafgebühren berechnen.

Interessengemeinschaft hat Spendenaufruf gestartet

Die kürzlich abgeschlossene Haftpflichtversicherung der IG indes wird wohl nicht für die Summe aufkommen. Die Police sei Ende August in Kraft getreten, erklärt Decker. Man habe das Ganze aber trotzdem einmal dort eingereicht. Die Aussichten auf Erfolg seien allerdings eher überschaubar. Derweil hat die IG einen Spendenaufruf gestartet, um die an die Kanzlei gezahlte Schadenssumme mithilfe der Unterstützerinnen und Unterstützer des Brückenauer Regionalmarkts im Nachhinein zusammenzutragen.

So etwas werde ihm mit Sicherheit nicht mehr passieren, sagt Decker. Man habe sicherheitshalber sämtliche Fremdfotos entfernt und werde künftig nur noch eigenes Fotomaterial verwenden oder Fotos , die der IG Regionalmarkt ausdrücklich von der Rechteinhaberin oder dem Rechteinhaber zur Verfügung gestellt wurden.

 
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Kommentare
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    "Verbrecherischer Absicht"??
    Bleib ruhig, hentinger. Tief durchatmen. Sie scheinen in diesem Thema mal wieder voll aufzugehen ...
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  • M. B.
    Der Abmahnungswahnsinn muss verboten werden. Urheberrecht kann auch anders geschützt werden.Ich möchte nicht wissen wieviel Geld die Erbsensuppe für die Anwälte schon eingespielt hat.
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  • H. D.
    Ich habe jetzt mal Ihre ganzen Kommentare gelesen, ...

    Möchten Sie einen Hinweis an die Rechtsanwaltskammer bezüglich des unehrenhaften Verhalten des Anwalts senden?

    Früher hat man sie halt als Winkeladvokaten bezeichnet

    ...
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  • G. W.
    "...mit einem befreundeten Anwalt beraten."
    Na hoffentlich ist das nicht der nächste Rechtsverstoß, es gibt ja in unserem superregulierten Land auch noch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
    Das lässt wenig Raum für anwaltliche Freundschaftsdienste
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  • G. W.
    Vielen Dank für Ihre Erläuterungen zum Thema.
    Leider sieht man an dieser Eintopfgeschichte mal wieder sehr deutlich, mit welchen rechtlichen Fallstricken ehrenamtliches Engagement heutzutage konfrontiert ist.
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  • A. M.
    Warum nicht einfach auf urheberrechtlich geschütztes Material verzichten??? Oder im Zweifelsfall 10€ für ein Stock-Foto ausgeben, damit die Fotograf:innen auch von ihrer Arbeit leben können. Nicht jedes Foto im Internet darf uneingeschränkt verwendet werden, das sollte sich doch mittlerweile rumgesprochen haben...
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  • M. E.
    Ich kann dem infonauten nur uneingeschränkt zustimmen. Das es sowas in dieser Form gibt ist ein Spiegel unseres Rechtssystems, welches aus einer Mücke einen Elefanten macht und umgekehrt echte Straftäter mit einem "blauen Auge" davonkommen lässt.
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  • W. T.
    Manche müssen jeden Mist ins Netz stellen und merken nicht das Sie nicht mehr selbstständig denken können.
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  • S. B.
    Mit solchen Urheberrechtsgeschichten verdient sich eine ganze Branche dumm und dämlich. Mit einem Foto von einer Erbsensuppe, was ist nur mit der Menschheit los.
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  • J. S.
    GaGa
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  • U. K.
    Abmahn-Assgeier!!!
    Wenn man als Rechtsanwalt keinen großen Erfolg hat, durchforstet man halt das Internet nach solchen Occassionen:
    - unbedarfte Laien treffen auf Internet und posten Bilder, Angaben usw. . Falls dann durch diese "Anwälte" nur der geringste Rechtsverstoß gefunden wird ... Feuer frei. Abmahungen-Unterlassungsklagen =Kosten ohne Ende.
    Der Gesetzgeber wollte/sollte eigentlichen dem Abmahn-Wahn einen gesetzlichen Riegel vorschieben, aber leider war halt die Lobby zu gut oder der zuständige Minister*in nicht ganz auf der Höhe.
    Hoffentlich ist die bald neue Bundesregierung da mehr auf Zack!
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  • W. R.
    Wann wird dieser Abmahn-Irrsinn in Deutschland endlich vom Gesetzgeber abgedreht! In anderen Ländern ist die erste Abmahnung kostenfrei. Erst wenn man darauf nicht reagiert wird es kostenpflichtig. Das ist eine vernünftige Regelung, die dann den gierigen Abmahn-Anwälten die Geschäftsgrundlage entzieht. Dann gibt es eben ein paar mehr unterbeschäftigte (weil sowieso überflüssige) Anwälte.
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    Eine vorhandenen dauerhaften "Schaden" sehe ich nur bei der Anwaltskanzlei und beim Verlag! Schlimm wie hier gearbeitet wird. Beim nächsten mal: Bildausschnitt wählen und Bild spiegel, sowie Quelle nicht angeben. Dann wird es für die Geldeintreiber wesentlich schwieriger! 🙈
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