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Münnerstadt
Münnerstadt macht Ausnahme bei Flächen-PV
Ein Busunternehmen in Münnerstadt plant eine eigene PV-Anlage. Der Stadtrat macht dafür eine Ausnahme von den Kriterien, die er 2022 festgelegt hatte. Doch das hat seine Gründe.
Oberhalb der St 2282 (Münnerstadt Richtung Brünn) soll die Freiflächen-Photovoltaikanlage entstehen.       -  Oberhalb der St 2282 (Münnerstadt Richtung Brünn) soll die Freiflächen-Photovoltaikanlage entstehen.
Foto: Ellen Mützel | Oberhalb der St 2282 (Münnerstadt Richtung Brünn) soll die Freiflächen-Photovoltaikanlage entstehen.
Ellen Mützel
 |  aktualisiert: 22.09.2024 02:29 Uhr

Im Juni hatte die Stadt Münnerstadt über die eingegangenen Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen beraten. Dies passierte anhand des Kriterienkatalogs für Freiflächen-PV-Anlagen , den der Stadtrat im August 2022 beschlossen hatte . Eine Anfrage hatte der Stadtrat im Juni jedoch nicht abschließend behandelt, da dieser Fall im Kriterienkatalog nicht explizit vorgesehen war.

„Es geht um ein örtliches Busunternehmen, das gerne eine Photovoltaikanlage in der Nähe seines Betriebshofes haben möchte“, führt Bürgermeister Michael Kastl ( CSU ) den Fall ein. „Wir haben uns intensiv ausgetauscht, denn eines ist klar: nicht jedes Unternehmen hat einen Anspruch auf eine Freiflächen-Photovoltaikanlage.“ Denn die Stadt wolle ja bürgerliches Engagement fördern – also braucht es gute Gründe, wenn ein privatwirtschaftliches Unternehmen eine Freiflächen-PV errichten wolle.

Strom für die eigene Busflotte

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Der Antragsteller plant, auf einer Fläche gegenüber der Jörgenmühle in Brünn eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Der erzeugte Strom soll ausschließlich für den Betrieb der eigenen Busflotte genutzt werden: Es sind bereits Elektrobusse im Einsatz und das Unternehmen hat vor, vollständig auf Elektromobilität umzustellen.

Das Unternehmen will den erzeugten Strom speichern und vollständig selbst nutzen, also nicht ins öffentliche Netz einspeisen. Es hat für die Errichtung einer eigenen Ladesäule eine Förderzusage erhalten und muss zeitnah mit der Umsetzung beginnen.

Als Schulbus systemrelevant

Der Antragsteller ist als systemrelevant eingestuft, da er den Schulbusverkehr im Landkreis übernimmt. Bei einem Stromausfall oder ähnlichem muss die Busflotte weiterhin einsatzbereit sein, was durch den Betrieb einer eigenen Photovoltaikanlage gewährleistet werden kann.

Die Fläche, an der die Freiflächen-Photovoltaikanlage entstehen soll, liegt neben dem Friedhof Brünn und oberhalb der St 2282.       -  Die Fläche, an der die Freiflächen-Photovoltaikanlage entstehen soll, liegt neben dem Friedhof Brünn und oberhalb der St 2282.
Foto: Ellen Mützel

Den Kriterien des Stadtrates für Flächenphotovoltaikanlagen entspricht das Vorhaben laut Stadt nur in puncto Flächengröße (maximal fünf Hektar). Der Vorgabe, dass die PV-Anlagen nicht auf produktiven Acker- und Grünlandflächen mit einer Acker- bzw. Grünlandzahl von über 35 entstehen dürfen, entspricht es damit nicht.

Die Systemrelevanz des Antragstellers und der Beitrag zur Unabhängigkeit von fossilen Treibstoffen rechtfertigen laut der Stadt Münnerstadt jedoch eine Ausnahme. Unter diesen Gesichtspunkten stimmte der Stadtrat nach kurzer Diskussion einstimmig der Errichtung einer Freiflächen-PV zu. Im nächsten Schritt wird es darum gehen, einen Bebauungsplan für diese Fläche aufzustellen.

 
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