Mit dem Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird die Stadt Münnerstadt ihrer kommunalen Verantwortung gerecht. Sie besitzt das Steuerungspotenzial und wird dies auch anwenden. Den bereits im August 2022 beschlossenen Kriterienkatalog haben die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses jetzt noch einmal ausdrücklich bekräftigt.
Danach sind Anlagen nur in bestimmten Größen und auf relativ schlechten Böden zulässig. Weil die Stadt die Planungshoheit besitzt, sorgt sie dafür, dass es nur Anlagen in kommunaler Hand und mit bürgerschaftlicher Beteiligung geben wird. Dem Ausschuss lagen bereits mehrere Anträge vor, von denen einige vom Stadtrat wohl genehmigt werden, andere hingegen nicht.
Klimamanager wird an Bord geholt
Der Kriterienkatalog liegt dem Stadtrat sehr am Herzen, sagte Bürgermeister Michael Kastl . Auf einen 200 Meter breiten Streifen an der Autobahn habe die Stadt keinen Einfluss, umso wichtiger sei es, die Vorgaben auf den anderen Flächen anzuwenden. Die strengen Kriterien zeigen offenbar Wirkung. „Ich kann nicht sagen, dass uns die Projektanten die Tür einrennen“, meinte das Stadtoberhaupt. Wildwuchs mit Anlagen von bis zu 140 Hektar werde es in Münnerstadt nicht geben. „Ich kann nur empfehlen, den Kriterienkatalog beizubehalten“, sagte der Bürgermeister. „Das ist keine Verhinderungsplanung, sondern Anträge, die dem Kriterienkatalog entsprechen, werden wir auch zustimmen.“
Der Stadtrat habe beschlossen, ihn als Klimamanager an Bord zu holen, sagte Stefan Richter, der am Montag den ersten Arbeitstag seines vierten Jahres in Münnerstadt hatte. Er ging kurz auf die politischen Veränderungen ein, die zur Klimakrise geführt haben und den Wunsch des Stadtrats , Münnerstadt zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien zu versorgen.
Das steht im Kriterienkatalog
Im Kriterienkatalog der Stadt Münnerstadt sind folgende Punkte festgehalten :
- Maximal zwei Prozent des Stadtgebietes dürfen mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen bebaut werden. Das sind bei 9300 Hektar Gesamtfläche etwa 186 Hektar.
- Maximal fünf Prozent der Fläche dürfen es in einem Stadtteil sein, um einzelne nicht übermäßig zu belasten.
- Der Bau solcher Anlagen ist nur auf schlechteren Böden (bis Ackerzahl 35) erlaubt
Der Kriterienkatalog umfasst nur wenige zentrale Punkte. „In der Kürze liegt die Würze“, meinte der Klimaschutzmanager.
Rechtliche Einordnung: Das sind Münnerstadts Handlungsmöglichkeiten
Zur rechtlichen Situation der kommunalen Handlungsmöglichkeiten hatte sich die Stadt wie angekündigt an eine renommierte Fachkanzlei gewandt. Die wesentlichen Gesichtspunkte trug Stefan Richter vor. Demnach besitzt die Stadt erhebliches Steuerungspotenzial, weil Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Regel die Festsetzung eines Sonderbaugebietes benötigt. Die Stadt verfügt über die Planungshoheit .
Projektentwickler haben keinen Anspruch auf die Aufstellung einer bestimmten Bauleitplanung . Die Stadt muss lediglich nach pflichtgemäßem Ermessen über Anträge von Projektentwicklern entscheiden, so Stefan Richter. Und: Die Stadt kann einen Antrag auf Aufstellung von Bauleitplänen ablehnen, wenn das Vorhaben nicht den städtischen Vorstellungen und Planungen entspricht.
Betrieb der Anlage soll an Dritte übertragen werden
Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr kann die Stadt die Einleitung einer Bauleitplanung von der Implementierung eines bestimmten Bürgerbeteiligungsmodells oder eines Public Private Partnership (PPP)-Modells abhängig machen.
Das Gutachten empfiehlt der Stadt, für die Projektentwicklung solcher Anlagen zunächst eine aktive Rolle einzunehmen und dann den Betrieb an Dritte zu übertragen, beispielsweise auch an eine städtische Gesellschaft. Die Stadt schließt hierfür Pachtverträge mit Grundstückseigentümern, anschließend fasst die Stadt einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan und stellt eine Netzanschlussanfrage beim Netzbetreiber.
Ausbau aktiv fördern
Die im Gutachten aufgezeigte Struktur bietet der Stadt die Möglichkeit, den Ausbau der erneuerbaren Energien aktiv zu fördern, die wirtschaftlichen Risiken zu minimieren und die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern zu erhöhen, heißt es in dem Gutachten.
Wie der Bürgermeister betonte, müssen Flächen an die Stadt verpachtet werden, die sie dann beispielsweise an eine Energiegenossenschaft weiterverpachtet. Bei der anschließenden Diskussion fügte Leo Pfennig hinzu: „Selbst wenn jemand alle Kriterien erfüllt, bleibt es unsere Entscheidung.“ Die Stadt müsse sich bei der Genehmigung von Flächen ihren Teil des Planungsgewinns sichern.
Mehrere Anträge lagen dem Gremium vor, darunter eine westlich von Großwenkheim , die dem Katalog weitgehend entspricht, eine andere östlich des Ortes eher nicht. Bei interkommunalen Anlagen dürfen es auch mehr als fünf Prozent der Fläche eines Ortsteils sein. Das trifft auf einen Antrag in Reichenbach (mit Burglauer) zu. Einige Details sind noch zu klären. Der Stadtrat wird nun über die einzelnen Anträge entscheiden.
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