Erst 2014 wurde der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung verschärft: Zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe sieht das Strafgesetzbuch als Strafe vor, zudem kann das passive Wahlrecht entzogen werden. Deshalb wurde die im März eingereichte Strafanzeige der Antikorruptionsorganisation " Transparency International Deutschland" gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Eduard Lintner ( CSU ) und die CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Strenz auch in den Generalstaatsanwaltschaften Rostock und München geprüft. Ergebnis: "Wir haben keine Hinweise gefunden, dass eine Straftat vorliegt", sagt Dr. Martin Fiedler, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Rostock.
Lintner sieht sich durch den Ausgang des Verfahrens in seiner Ansicht bestätigt: "Das war alles eine PR-Komödie von Transparancy", sagt der Staatssekretär a.D. aus Münnerstadt. Lintner war 2018 in der "Tagesschau" als Aserbaidschans "Schlüssel-Lobbyist" bezeichnet worden, insgesamt erhielt er zwischen 2012 und 2014 mindestens 819 500 Euro aus Baku. Lintner verteidigte die Zahlung, die er unter anderem für ein Büro in Berlin und Personal nutzte.
Lintner hatte bereits kurz vor seinem Ausscheiden aus dem Bundestag 2009 die "Gesellschaft zur Förderung der deutsch-aserbaidschanischen Beziehungen GmbH" (GeFdaB) gegründet, außerdem unterhielt er laut Medienberichten die Firma "Line M-Trade". "Das ist alles erledigt, tätig ist keine der Gesellschaften mehr", sagte Lintner gestern auf Nachfrage.
Im Jahr 2017 flog durch Ermittlungen in Italien ein Korruptionsskandal in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats auf: Ein italienischer Abgeordneter hatte 2,4 Millionen Euro "Bakschisch aus Baku", also Schmiergeld aus der aserbaidschanischen Hauptstadt, bekommen. Eine Untersuchungskommission des Europarates nahm auch deutsche Abgeordnete ins Visier. Die Richter rügten unter anderem, dass Lintner 2010 eine Gruppe von Politikern nach Aserbaidschan brachte, um die Parlamentswahlen zu beobachten. Ziel sei es gewesen, dem totalitären Regime ein gutes Zeugnis auszustellen.
2015 reiste MdB Strenz erneut nach Baku, allerdings als Mitglied einer Delegation des Europarats. Sie verschwieg dabei, dass sie kurz zuvor über Umwege Geld aus Aserbaidschan erhalten hatte. Andere Abgeordnete berichteten, dass Strenz alleine in einem Auto mit Fahrer und Dolmetscher unterwegs war, die nicht vom Europarat organisiert worden waren.
Der Untersuchungsbericht warf Strenz und Lintner vor, durch ihre Lobbyarbeit zugunsten der aserbaidschanischen Regierung gegen den Verhaltenskodex der Parlamentarischen Versammlung verstoßen zu haben. Strenz wurde ein "anhaltender Interessenkonflikt" attestiert. Beide erhielten deshalb im Juni 2018 ein lebenslanges Hausverbot für die Parlamentarische Versammlung des Europarates. Das nimmt Lintner bis heute gelassen: "Ich hätte für die Anhörung extra nach Straßburg fahren müssen und habe mit dem Europarat ja nichts mehr zu tun", sagte er am Dienstag.
Die nationalen Behörden - darunter Deutschland - wurden laut Transparency aufgefordert, die Korruptionsvorwürfe weiterzuverfolgen. Nachgewiesen wurde jedoch nur, dass Strenz ihre Einkünfte von Lintners Firma zu spät der Bundestagsverwaltung gemeldet hatte. Das Präsidium des Bundestages verhängte gegen sie ein Ordnungsgeld von mehr als 19 000 Euro. "Damit habe ich nichts zu tun, außer dass wir einen Vertrag mit Frau Strenz hatten", kommentiert Lintner diese Strafe. Auf Nachfrage teilte die Bundestagsverwaltung mit, dass die Angaben ehemaliger Abgeordneter fünf Jahre nach deren Ausscheiden aus dem Bundestag nicht mehr zur Verfügung stehen. Lintner hat also auch hier nichts mehr zu befürchten.
Gesetze nicht ausreichend?
Anna Maija Mertens, Geschäftsführerin von Transparency Deutschland, sieht den Ausgang der Ermittlungen als "problematisch" an: Wenn Europarat und Bundestagspräsidium Sanktionen beschließen, aber strafrechtlich nichts geschehe, sei der entsprechende Paragraph 108e des Strafgesetzbuches ein "zahnloser Tiger". Die Juristen würden aktuell einen Widerspruch prüfen, vermutlich werde die Antikorruptionsorganisation aber eine Gesetzesverschärfung ins Gespräch bringen.
Auch für den stellvertretenden Leiter der deutschen Delegation beim Europarat , Frank Schwabe ( SPD ), bleiben viele Fragezeichen: "Ich finde der Fall ist absolut strafwürdig", sagt er, und: "Wenn das juristisch nicht geahndet wird, reichen die Gesetze in Deutschland offenbar nicht aus."