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Münnerstadt
Münnerstadt: Bürgerentscheid zum Hallenbad ist unzulässig
Weil eine Zahl bei der Begründung des Begehrens nicht richtig ist, hat das Gremium mit knapper Mehrheit die Zulässigkeit verweigert.
Noch herrscht Ruhe am Hallenbad. Obwohl der Stadtrat den Bürgerentscheid  als unzulässig abgelehnt hat, kann mit dem Abriss nicht begonnen werden. Zunächst muss die Entscheidung den Unterzeichnern vorgelegt werden, die Klage erheben können.Thomas Malz       -  Noch herrscht Ruhe am Hallenbad. Obwohl der Stadtrat den Bürgerentscheid  als unzulässig abgelehnt hat, kann mit dem Abriss nicht begonnen werden. Zunächst muss die Entscheidung den Unterzeichnern vorgelegt werden, die Klage erheben können.Thomas Malz
| Noch herrscht Ruhe am Hallenbad. Obwohl der Stadtrat den Bürgerentscheid als unzulässig abgelehnt hat, kann mit dem Abriss nicht begonnen werden.
Thomas Malz
 |  aktualisiert: 18.08.2022 11:25 Uhr

Von gegenseitigen Vorwürfen an der Grenze zu Beleidigungen geprägt war die Diskussion um die Zulässigkeit des Bürgerentscheids "Erhalt unseres Hallenbades - Schwimmen statt Abriss". Völlig überraschend für die Hallenbadbefürworter empfahl die Verwaltung, die Zulässigkeit zu verneinen und die Durchführung des Entscheids abzulehnen. Der Grund: Die Kämpfer für das Hallenbad hatten sich verrechnet.

Es geht um die in der Begründung des Bürgerbegehrens genannte Fördersumme von 4,5 Millionen Euro durch den Freistaat. Tatsächlich handelt es sich bei der Summe aber um den Kostenrichtwert. 4,5 Millionen Euro würden also nur bei einer 100-prozentigen Förderung fließen. Da die Regierung aber eine Förderung von höchstens 80 Prozent in Aussicht gestellt hat, würde die Höchstfördersumme lediglich rund 3,6 Millionen Euro betragen.

Die Hallenbadbefürworter warfen Bürgermeister Helmut Blank ( CSU ) vor, er hätte heilend eingreifen und die Vertreter des Bürgerentscheids darüber informieren müssen.

Karin Mayer, eine der Unterzeichnerinnen des Bürgerbegehrens, verlas zunächst noch einmal den Text: "Sind Sie dafür, dass der Stadtratsbeschluss vom 12.12.2018 das Hallenbad abzureißen, aufgehoben wird und an Stelle dessen, eine geförderte Bad-Sanierung in die Wege zu leiten?" In der Begründung steht unter anderem, dass für den Abriss mehr als eine Million Euro ausgegeben werden, eine Sanierung aber mit 4,5 Millionen Euro vom Freistaat gefördert werde. Karin Mayer rechnete dem Gremium vor, dass bei einem Abriss mit Kosten von knapp 1,4 Millionen Euro die Bürger der Stadt rund 613 000 Euro zu zahlen hätten.

Helmut Blank gab dann zunächst das Ergebnis der Überprüfung der Unterschriftslisten bekannt. Demnach sind 1064 Stimmen abgegeben worden, davon waren 131 ungültig und 933 gültig. 630 hätten ausgereicht. Damit sind die Voraussetzungen für die Einleitung eines Bürgerentscheids erfüllt. "Ein Bürgerbegehren ist unter anderem unzulässig, wenn in seiner Begründung in entscheidungsrelevanter Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden", so Helmut Blank . Er bezog sich auf die Bayerische Verfassung, nach der auch Mindestanforderungen an die Richtigkeit einer Begründung gestellt werden. "Die Bürger können nur dann sachgerecht über die Unterstützung eines Bürgerbegehrens entscheiden und von ihrem Eintragungsrecht Gebrauch machen, wenn sie nicht durch den vorgelegten Begründungstext in wesentlichen Punkten in die Irre geführt werden", so der Bürgermeister.

Es sei daher mit dem Sinn und Zweck eines Volksentscheides auch auf kommunaler Ebene nicht vereinbar, wenn in der Begründung des Bürgerbegehrens in einer entscheidungsrelevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden.

Dann kam er zum Punkt: "Diese Rechtmäßigkeitsvoraussetzung ist nach Auffassung der Verwaltung im vorliegenden Fall nicht eingehalten." Denn in der Begründung des Bürgerbegehrens steht, dass sich der Freistaat mit 4,5 Millionen Euro an einer Sanierung beteiligen würde. Dabei handele es sich aber um den Kostenrichtwert, die höchst mögliche Förderung liege bei 3,6 Millionen Euro , sofern die Voraussetzungen wie die Anerkennung des schulischen Bedarfs und die Einhaltung des Gebots der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfüllt seien. "Nach Auffassung der Verwaltung enthält der Antrag auf Durchführung des Bürgerentscheides ,Erhalt unseres Hallenbades - Schwimmen statt Abriss' in seiner Begründung eine in entscheidungsrelevanter Weise unzutreffende Aussage und verstößt zumindest in einem zentralen Punkt der Begründung gegen das verfassungsrechtlich verifizierte Verbot unrichtiger oder grob irreführender Tatsachenbehauptungen." Deshalb schlug die Verwaltung vor, die Zulässigkeit des Bürgerentscheids abzulehnen.

"Mir stellt sich die Frage, wie Sie zu dieser Rechtsauffassung gelangt sind", eröffnete Leo Pfennig (fraktionslos) die Diskussion. Er warf dem Bürgermeister vor, dass ihm Gutachten vorliegen würden, über die nicht der gesamte Stadtrat verfügt. Dagegen protestierte er. Helmut Blank verneinte das aber. Das war der Anfang einer heftigen Diskussion (siehe unten). Ein Antrag Leo Pfennigs, die Nichtöffentlichkeit herzustellen und mit zwei der anwesenden Unterzeichnern des Bürgerbegehrens über eine Änderung zu sprechen, wurde mit neun zu acht Stimmen abgelehnt.

Nach einer Weile stellte Georg Heymann ( CSU ) den Antrag auf Ende der Diskussion, weil es ohnehin nicht mehr um die Sache gehe sondern nur noch um persönliche Dinge. Dieser Antrag scheiterte mit acht zu neun Stimmen. Am Ende stellte der Stadtrat einstimmig das Ergebnis der Unterschriftenlisten fest. Die Zulässigkeit des Bürgerentscheids sahen allerdings nur acht Stadträte gegeben (Forum aktiv, Freie Wähler , SPD und Leo Pfennig), neun Stadträte ( CSU /Neue Wege) halten den Entscheid für nicht zulässig.

Den drei Unterzeichnern des Bürgerbegehrens wird dieser Beschluss nun zugestellt, einschließlich dem Hinweis, dass dagegen beim Verwaltungsgericht Würzburg Klage erhoben werden kann. Unmittelbar nach der Sitzung sagte Unterzeichnerin Alrun Lintner, dass sie völlig überrascht über die Vorgehensweise sei. Die Hallenbadbefürworter wollen die Angelegenheit nun prüfen.

Diskussionen

Hoch her ging es bei der Diskussion um das Hallenbad. Leo Pfennig (fraktionslos) unterstellte dem Bürgermeister einen Informationsvorsprung bezüglich der 4,5 Millionen Euro in der Begründung des Bürgerbegehrens, was er als unredlich bezeichnete. Michael Kastl ( CSU ) konterte, dass es keine geheime Information sei, dass die Förderhöchstgrenze 900 000 Euro darunter liege. Dieter Petsch (Forum aktiv) meinte dann, dass es die Aufgabe eines Bürgermeisters sei, das Bürgerbegehren zu heilen, also helfend einzugreifen, wenn die Zahl nicht stimmt. "Sie sollten sich schämen", begann Rosina Ecker (Forum aktiv) ihren Angriff auf das Stadtoberhaupt. Später meinte sie, dass es sogar die Pflicht des Bürgermeisters sei einzugreifen. "Was mir sauer aufstößt ist, dass immer falsche Zahlen genannt werden", meldete sich Klaus Schebler (Neue Wege) zu Wort. Dieter Petsch nannte Gegenbeispiele und bezeichnete Schebler als "Moralapostel". Man müsse das Bürgerbegehren im großen Zusammenhang sehen und deshalb den Antragstellern die Möglichkeit geben, die Begründung zu ändern, fand Leo Pfennig. Ein entsprechender Antrag scheiterte. Er wolle den Bürgerwillen wegwischen, warf Pfennig dem Bürgermeister vor und bezeichnete ihn als "kleinkarierten Fuchs". "Lassen Sie doch einfach die Bürger entscheiden", forderte er. Dieter Petsch fügte hinzu: "Das ist der Bürgerwille." Die Wahrscheinlichkeit, dass der Entscheid durchgeht, sei ohnehin gering. Leo Pfennig erinnerte daran, dass es auch möglich sei, einen Teil des Begehrens als zulässig zu erachten.

Es sei nicht die Aufgabe der Verwaltung, die Antragsteller auf Fehler aufmerksam zu machen, sagte Blank. Wortmeldungen eines Gastes ließ er mit Verweis auf die Geschäftsordnung nicht zu. "Da wäre vielleicht einmal etwas Kluges gesagt worden", kommentierte Rosina Eckert darauf. Es folgte der Beschluss, dass das Begehren unzulässig ist.

 
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Kommentare
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  • belissimo
    Auf den Bürgerwillen der Münnerstädter ein Dreifach donnerndes:
    Mürscht hellau
    Mürscht hellau
    Mürscht hellau
    Gut dass gerade Faschingszeit ist, sonst müsste man doch denken dass es so etwas mit Sicherheit nicht gibt.
    Vorwärts nimmer, rückwärts immer!!
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  • simonhard
    Könnte man die Sitzungen nicht live im BR übertragen. Als Pendant zu Veitshöchheim. Highlight Waltraud und Mariechen alias
    " R. E......und L. Pf......."😂😂😂
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  • hessdoerferth
    Leut', wenn ihr euch amüsieren wollt, geht in die Mürschter Sitzungen!
    Jede Dorfkneipe aus den Siebzigern ist dagegen zum Gähnen.
    Was für ein undisziplinierter Sauhaufen!
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    naja bleibt die Hoffnung das ab 2020 eigentlich nur bessere Zeiten kommen können...
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  • robert.erhard@gmx.de
    Herr Malz hat in seinem wohl treffendsten Kommentar ever zu dieser Posse alles auf den Punkt gebracht!
    Was soll der Quatsch! Man kann sich seinen persönlichen Willen nicht durch immer neue Winkelzüge und Anfeindungen ala Pfennig oder Eckert erschleichen und erst die Bürger für dumm verkaufen und dann versuchen dem Bürgermeister den schwarzen Peter zuzuschustern!
    Wie erbärmlich!
    Es ist unfassbar was in Mürscht passiert!
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Jetzt bin ich mal auf den nächsten Akt gespannt ..
    Die unendliche Geschichte geht doch bestimmt weiter. Enttäuscht uns nicht Mürschter. Wir warten auf eine weitere Folge von Mürscht bleibt Mürscht, wie es streitet und der Bürger nicht mehr lacht!
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Der Fasching geht weiter. In Mürscht das ganze Jahr auch nach Aschermittwoch. Nur lachen geht schon lange nicht mehr!!!
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  • strong_doctor
    Und wieder dreht sich der Stadtrat nur im Kreis. Anstatt mal die Probleme anzupacken wird immer noch (seit mehreren Jahren) über das Schwimmbad diskutiert.
    Arbeit gäbe es genug...
    - Altstadtsanierung & Belebung, Umbau der Leerstände zu Wohneinheiten
    - Baugebiete
    - Dorfsanierungen
    - Straßensanierungen
    - Gewerbeansiedlung
    - Feuerwehr & Brandschutzkonzept
    - ...

    Aber nein - auch in 6 Jahren wird sich nichts verändert haben in Münnerstadt, während außenrum alles boomt....!
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  • jofue123
    Oh Mürscht. Nur noch Kopfschütteln.
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