Woche für Woche wird im Landkreis Bad Kissingen der Müll abgeholt und entsorgt. Diese Arbeit läuft natürlich nicht kostenfrei, daher weist das Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen darauf hin, dass am 1. Juli die Müllgebühren für Januar bis Dezember 2024 fällig werden. Das betrifft nicht die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Kissingen , sondern nur die im Landkreis, heißt es ausdrücklich in der Pressemitteilung.
Änderungen schriftlich mitteilen
Wer seine Gebühren per Einzugsermächtigung bezahlt, sollte nachprüfen, ob sich die Daten geändert haben, heißt es weiter. Änderungen müssen schriftlich dem Landkreis mitgeteilt werden. Das entsprechende Formular findet man unter abfall-scout.de/downloads#Online_Antraege . So wird eine Rücklastschrift bei der Bank verhindert, die das persönliche Konto mit rund drei Euro belasten würde, so der Hinweis in der Pressemitteilung.
Die Müllgebühren können bis 1. Juli auch überwiesen werden. Wichtig: Dabei muss immer entweder die Kundennummer oder die Belegnummer angegeben werden. „Allerdings zeigt sich jedes Jahr, dass die Überweisung oft vergessen wird“, sagt Johannes Gsell vom Kommunalunternehmen. „Deshalb ist es einfacher, eine Einzugsermächtigung zu erteilen.“ Wenn die Zahlungen nicht rechtzeitig zum Termin eingegangen sind, werden kostenpflichtige Mahnungen versandt, die neben den gesetzlichen Säumniszuschlägen auch Mahngebühren enthalten. red