Woche für Woche wird im Landkreis Bad Kissingen der Müll abgeholt und ordentlich entsorgt. Diese Arbeit läuft natürlich nicht kostenfrei, daher weist das Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen in einer Pressemeldung darauf hin, dass am Samstag, 1. Juli 2023, die Müllgebühren für Januar bis Dezember 2023 fällig werden. Einwohner und Einwohnerinnen, die ihre Gebühren per Einzugsermächtigung bezahlen, sollten nachprüfen, ob sich Daten geändert haben. Falls eine Änderung besteht, muss diese schriftlich bis 23. Juni 2023 beim Kommunalunternehmen vorliegen. Ein entsprechendes Formular ist auf der Homepage des Kommunalunternehmens Abfallwirtschaft unter: https://abfall-scout.de/download/Basislastschrit_SEPA.pdf zu finden. Mit der rechtzeitigen Angabe der geänderten Daten verhindern die Kunden und Kundinnen eine Rücklastschrift bei der Bank, die das persönliche Konto mit ca. 3 Euro belasten würde. Die Müllgebühren können zum Fälligkeitstermin am Samstag, 1. Juli 2023 – unter Angabe der Kundennummer – auch überwiesen werden. „Doch, so zeigt es sich alle Jahre wieder“, erklärt Johannes Gsell vom Kommunalunternehmen in der Mitteilung, „wird dies oftmals vergessen. Einfacher ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung.“ Wenn die Zahlungen nicht rechtzeitig zum Termin eingehen, werden kostenpflichtige Mahnungen versendet. Infos unter Tel.: 0971/801 60 00, E-Mail: Fibu@ku-kg.de und abfall-scout.de . red
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