Eigentlich hatte es der 45-Jährige im März vor dem achtstöckigen Hochhaus, in dem seine alte Mutter lebt, nur gut gemeint. Doch jetzt musste sich der Frührentner wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Bad Kissinger Amtsgericht verantworten. Nach einstündiger Verhandlung wurde das Verfahren gegen ihn allerdings aus verschiedenen Gründen eingestellt.
Im Frühjahr hatte sich der Angeklagte vor und in dem Hochhaus mit zwei Möbelpackern angelegt und war nach heftigem Wortgefecht schnell handgreiflich geworden. "Stimmt alles, das war so", bestätigte er die Vorwürfe des Staatsanwalts , der ihn der gefährlichen Körperverletzung beschuldigte, begründete aber sein Handeln: "Der Lastwagen stand mitten in der Feuerwehrzufahrt."
Ärger wegen Aufzug: "Wenn das Möbelpacker sind, sollen die doch ihre Möbel tragen"
Warum er sich denn überhaupt eingemischt habe, fragte ihn die Richterin . Er habe sich außerdem darüber aufgeregt, dass für den Möbeltransport in den zweiten Stock der kleine Personenaufzug dauerhaft blockiert worden sei. Ältere Hausbewohner aus den oberen Stockwerken wie seine Mutter hätten nicht mehr auf die Straße kommen können. "Wenn das Möbelpacker sind, sollen die doch ihre Möbel tragen", erregte sich der Angeklagte noch im Gerichtssaal .
Auf seine Aufforderung an die beiden Männer, ihren Wagen umzuparken und den Aufzug wieder freizugeben, sei er übel beschimpft worden. "Ein Wort gab das andere, der Streit ist hochgekocht." Schließlich sei er auf einen Möbelpacker am Aufzug losgegangen und habe ihn gewürgt. Durch den Lärm im Treppenhaus aufmerksam geworden, kam der zweite Möbelpacker hinzu und riss den Angeklagten zu Boden. Bei der nachfolgenden Rangelei sei ihm ein Finger an der linken Hand gebrochen worden. Die Hand musste später operiert und geschient werden. "Ich war genug gestraft. Für mich war das Thema damit erledigt", schien er den nun nachfolgenden Prozess für unnötig zu halten.
Beide Möbelpacker bestätigten als Zeugen die Geschehnisse im Treppenhaus und vor dem Hochhaus, wobei sie den Angeklagten als damals "überaus aggressiv" beschrieben. "Er hat mich angegriffen und beleidigt", ergänzte der zweite Zeuge . Später habe der Angeklagte draußen mit einer Leiter auf ihn eingeschlagen, wonach es erneut zu einer Rangelei gekommen sei. "Ich habe immer nur versucht, meinen Körper zu schützen", gab sich der Zeuge am Tathergang unschuldig. "Da hast du fest zugedrückt", rief der Angeklagte erregt, aber unerlaubt dazwischen, weshalb er von der Richterin ermahnt wurde. Doch dies hinderte ihn nicht daran, zwei weitere Mal den Zeugen während dessen Aussage laut zu unterbrechen und zu beleidigen.
Angeklagter soll mit Leiter auf Möbelpacker eingeschlagen haben
Eine Altenpflegerin, die gerade in einer Wohnung einen Patienten versorgte, durch den Lärm im Treppenhaus aber aufgeschreckt wurde und zu Hilfe eilte, schilderte die Situation dieser ersten Handgreiflichkeit anders als die beiden Möbelpacker. Sie habe sich im Treppenhaus zwischen die Streithähne gestellt und "für Ruhe gesorgt". Dabei habe sich der Angeklagte schneller beruhigt als der zweite Zeuge , der seinem Kollegen zu Hilfe gekommen war. Später, nachdem sich der Angeklagte schon vom Haus entfernt hatte, hätten ihm beide Möbelpacker Schimpfworte nachgerufen, weshalb der so Beschimpfte zurückgekommen und es zum Kampf vor dem Hochhaus gekommen sei. "Der zweite Möbelpacker war sehr provokant", betonte die Zeugin . Sie selbst habe damals weniger Angst vor dem Angeklagten als vor diesem Mann gehabt.
Schon bei seiner Anhörung hatte der Angeklagte erwähnt, dass er seit Jahren Medikamente gegen Epilepsie einnimmt. In einem schon Jahre zurückliegenden Verfahren habe ein Gutachter bei einem dieser Arzneien die Möglichkeit zur Aggressivität als Nebenwirkung bestätigt. "Ich bin so impulsiv. Da kann es passieren, dass ich mich nicht unter Kontrolle habe", beschrieb der Angeklagte die Folge. Nach Abschluss der Beweisaufnahme überprüfte die Richterin deshalb im Internet die genannten Medikamente, wobei sie auch den Hinweis auf mögliche Reizbarkeit als Nebenwirkung eines anderen Medikaments erhielt. In einem nun folgenden juristischen Diskurs mit dem Staatsanwalt schlug die Richterin vor, das Verfahren nach Paragraph 153 (falsche uneidliche Aussage) als auch wegen der medikamentösen Nebenwirkungen einzustellen. Anderenfalls müsse ein Gutachter hinzugezogen werden. Der Staatsanwalt hatte anfangs Bedenken, stimmte aber nach längerem Telefonat mit seiner Dienststelle der Einstellung doch zu.
Sowohl aus medizinischem als auch juristischen Grund wurde das Verfahren dann eingestellt: Einerseits blieb die Frage der Schuldfähigkeit aufgrund der festgestellten Nebenwirkungen der vom Angeklagten regelmäßig eingenommenen Medikamente ungeklärt. Dies hätte letztlich nur ein Gutachter beantworten können. Andererseits hatte sich im Verfahren durch die glaubhafte Aussage der Altenpflegerin herausgestellt, dass der Angeklagte von den Möbelpackern provoziert worden war und sich in "erkennbar außergewöhnlicher Stimmungslage" befand.
Der Angeklagte stimmte der Verfahrenseinstellung zu, verzichtete damit auf alle weiteren Ansprüche und gelobte Besserung: "Ich kann mich nicht mehr schlagen. Ich kann nicht mal mehr meinen Finger krümmen."