Bis Ende Mai läuft in Deutschland die Sozialwahl. Die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin beim Gesundheitsminister , Sabine Dittmar , betont die Bedeutung der Abstimmung, bei der die Interessenvertreter in der sozialen Selbstverwaltung gewählt werden, und ruft zur Teilnahme auf, die erstmals auch online möglich ist.
In diesen Tagen erhalten gut 52 Millionen Versicherte der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung ihre Wahlunterlagen für die Sozialwahl 2023. Ein Schreiben, dem man in jedem Fall Beachtung schenken sollte, findet Dittmar. Und das nicht nur, weil die Sozialwahl nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte in Deutschland ist, heißt es in der Pressemitteilung der Staatssekretärin. „Die Sozialwahl ist wichtig! Sie ist gelebte Bürgerbeteiligung! Geben Sie Ihre Stimme ab!“, so Dittmar. „Wer mitmacht, stärkt die demokratische Selbstverwaltung und kann Einfluss auf die Zusammensetzung der sozialen Selbstverwaltungsgremien und ihre Arbeit nehmen.“
Bis 31. Mai kann man seine Stimme abgeben. „Es dauert nur ein paar Minuten, stärkt aber die soziale Selbstverwaltung für die kommenden sechs Jahre“, erklärt sie. Die Selbstverwaltungen seien wichtig für Versicherte und deren Anliegen. Die Interessenvertreter wissen sehr viel über Probleme, mit denen Versicherte im Alltag konfrontiert werden. „Mit ihren Erfahrungen sind sie auch für uns in der Politik ein wichtiger und kenntnisreicher Gesprächspartner.“ Neben der Möglichkeit zur Briefwahl kann ein Teil der Wählerinnen und Wähler im Rahmen eines Modellprojekts in diesem Jahr auch erstmals online abstimmen.
2023 können zunächst die Versicherten der fünf Ersatzkassen (TK, Barmer , DAK-Gesundheit , KKH und hkk) online abstimmen. Das Bundesministerium für Gesundheit begleitet das Projekt wissenschaftlich. Die Sozialwahl findet in der Bundesrepublik seit 1953 alle sechs Jahre statt und ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialsystems.
Bei der Sozialwahl stellen sich Listen mit Kandidierenden zur Wahl auf, die alle selbst Mitglied bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder einer gesetzlichen Krankenkasse sind und sich ehrenamtlich in der Sozialen Selbstverwaltung engagieren. red