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Sinntal
Missbrauch im Sportstudio: Angeklagter geständig
Mit einem Teilgeständnis des Angeklagten hat am Dienstag vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Hanau der Sinntaler Missbrauchs-Prozess begonnen.
Mit einem Teilgeständnis des 46-jährigen Angeklagten begann der Sinntaler Missbrauchs-Prozess vor dem Landgericht Hanau. Ulrich Schwind       -  Mit einem Teilgeständnis des 46-jährigen Angeklagten begann der Sinntaler Missbrauchs-Prozess vor dem Landgericht Hanau. Ulrich Schwind
| Mit einem Teilgeständnis des 46-jährigen Angeklagten begann der Sinntaler Missbrauchs-Prozess vor dem Landgericht Hanau. Ulrich Schwind
Redaktion
 |  aktualisiert: 18.08.2022 17:35 Uhr

Der 46-Jährige ließ über seinen Verteidiger Matthias Reuter die vorgeworfenen Körperverletzungen einräumen. Er bereue die Taten. Sie seien nicht sexuell motiviert gewesen, erklärte der Rechtsanwalt knapp. Zu den vorgeworfenen sexuellen Übergriffen gab es keine Stellungnahme. Zuvor war der Vorschlag des Anwalts auf ein Rechtsgespräch zwischen den Prozessbeteiligten von Richter Peter Graßmück abgelehnt worden. Der Prozess sorgte für ein sehr großes Medien-, aber nur sehr geringes Publikumsinteresse. Einen Nebenkläger gibt es in dem Verfahren nicht.

Rund eine halbe Stunde benötigte Staatsanwältin Juliane Thierbach, um die Anklageschrift vorzulesen. Demnach war der 46-Jährige in der Zeit von Januar 2012 bis Dezember 2017 in seinem eigenen Sportstudio in einer Gemeinde im Main-Kinzig-Kreis als Kampfsporttrainer und Sporttherapeut tätig. Dabei soll es zu einer Vielzahl körperlich und sexuell motivierter Übergriffe des Angeklagten auf Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene gekommen sein. Während die Anklagebehörde bisher von einer Altersspanne der Geschädigten von acht bis 21 Jahren ausging, wurde nun bekannt, dass das jüngste Opfer erst Fünf war. Insgesamt sind 330 Einzeltaten angeklagt. Als Motiv wird vermutet, dass sich der 46-Jährige mit den Taten sexuell erregen wollte.

Der Beschuldigte soll im Rahmen von Einzelbehandlungen männliche Jugendliche dazu veranlasst haben, sich in seinem Behandlungszimmer zu entkleiden. Sodann manipulierte er an deren Geschlechtsteilen. Zudem soll er auf einer Behandlungsliege, einem Tisch oder seinem Knie liegende Geschädigte mit der flachen Hand oder einem Holzstück auf das nackte Gesäß geschlagen haben. Die Schläge sollen dabei teilweise so heftig gewesen sein, dass die Opfer weinten oder blaue Flecken zurückblieben. Die Aktionen wurden als Strafe wegen angeblichen Fehlverhaltens deklariert. Die Jugendlichen wehrten sich aus Angst nicht.

Besonders drastisch sind einige Anklagevorwürfe. So wollte ein 15-Jähriger nicht zum Training kommen, weil er unter Magen-Darm-Problemen litt. Telefonisch soll der 46-Jährige ihn überzeugt haben, dennoch zu erscheinen. Vor Ort steckte der Beschuldigte dann zur Untersuchung einen Finger in den After, um angeblich herauszufinden, ob er tatsächlich unter Durchfall leide. Einen Gleichaltrigen mit Rückenproblemen soll er angewiesen haben, sich zu entkleiden und nach vorne zu beugen. Dann riss er ihm Haare aus dem Gesäßbereich. Auch während des Gruppentrainings soll es zu einer Vielzahl von Übergriffen in Form von Schlägen und Tritten in das Gesäß sowie Schlägen gegen den Hinterkopf gekommen sein. Insgesamt geht die Anklagebehörde von elf Opfern aus.

Einschlägig vorbelastet

Die Vorgehensweise erinnert an eine Vorverurteilung des Mannes aus dem Jahr 1996 vor dem Amtsgericht Gütersloh, die Richter Graßmück verlas. Damals musste er sich wegen Vorfällen in seiner Heimatstadt Rheda-Wiedenbrück verantworten. Er hatte einen 13- und einen 15-Jährigen missbraucht. Auch damals ging es um Berührungen am Penis der Jungen und Schläge auf das Gesäß. Das Gericht verurteilte ihn damals unter Berücksichtigung einer verminderten Schuldfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten und Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus. Allerdings wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Schon im Gütersloher Verfahren stellte ein Gutachter bei dem Angeklagten eine "narzisstische und sadistische Persönlichkeitsstruktur" fest, sprach von einer gewissen Brutalität und Rücksichtslosigkeit. Weitere Verurteilungen erfolgten wegen Diebstahls und Erwerbs von Marihuana.

Als Zeugen traten gestern der Zwillingsbruder und die gleichaltrige Ex-Frau des Angeklagten auf, die beide in dem Sportstudio zumindest zeitweise mitgearbeitet haben. Die drei haben teilweise in einem Ort im Landkreis Bad Kissingen gewohnt. Beide beteuerten von den Übergriffen nichts mitbekommen zu haben. Sie hätten nicht einmal von der Vorstrafe des 46-Jährigen gewusst. Lediglich sein Herumgeschreie hätten sie registriert. Und die Schläge beim Gruppentraining, die aber eher einem "Klaps" geähnelt hätten, so die ehemalige Frau. Diese hätten im übrigen auch einige Eltern mitbekommen, die dem Training beiwohnten. Die 46-Jährige berichtete ferner aus ihrem Eheleben, das nie richtig stattgefunden habe. Vor Zärtlichkeiten sei der Beschuldigte mit Ausreden zurückgeschreckt. Auffällig sei sein teilweise hoher Alkoholkonsum gewesen. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. ls

 
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