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Bad Kissingen
Mehr Entscheidungsfreiheiten für Gemeinden
Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss über die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) hat der Bundesrat auch einer neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt. Dazu erklärt Dr. Manuela...
Redaktion
 |  aktualisiert: 14.01.2025 01:06 Uhr

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss über die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) hat der Bundesrat auch einer neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt. Dazu erklärt Dr. Manuela Rottmann , Bundestagsabgeordnete für Bündnis 90/Die Grünen aus dem Wahlkreis Bad Kissingen laut Pressemitteilung: „Viele Ortschaften in unserer Region leiden unter dem Durchgangsverkehr. Es ist laut für die Anwohner, es ist unsicher für Seniorinnen, Kindergarten- und Schulkinder. Leerstand entlang der Hauptstraßen zeugt davon, wie sehr der Verkehr die Entwicklung der Ortsmitten behindert. Wie groß die Not ist, zeigt sich daran, dass sich gerade viele kleinere Gemeinden in unserem Landkreis der Initiative ’Lebenswerte Städte und Gemeinden’ angeschlossen haben, die mehr Entscheidungsmöglichkeiten vor Ort bei der Regelung des Verkehrs fordert. Im Landkreis Bad Kissingen fordern das neben Hammelburg auch Fuchsstadt und Nüdlingen. Das Problem besteht aber in vielen weiteren Gemeinden.

Dabei könnte eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 an den Hauptstraßen mit wenig Aufwand viel helfen. Alle Untersuchungen zeigen, dass dadurch die Lärmbelastung spürbar geringer wird, und zwar auch dann, wenn die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit nicht permanent überwacht werden kann.

Doch bisher konnten die Gemeinden hier wenig unternehmen. Nach dem geltenden Straßenverkehrsrecht hatte die Leichtigkeit des Durchgangsverkehrs grundsätzlich Vorrang vor dem Gesundheitsschutz der Anwohnerinnen und der städtebaulichen Entwicklung der Ortskerne. Anträge der Gemeinden auf Tempo 30 oder die Einrichtung von Zebrastreifen für die leichtere Querung der Hauptstraßen wurden regelmäßig von den Straßenverkehrsbehörden abgelehnt. Insbesondere wenn es um Bundes- oder Landesstraßen ging, war wenig zu machen. Beispielhaft sei hier die Ablehnung des Antrags von Nüdlingen genannt.

Wegen des Vorrangs des Verkehrs auf Bundesstraßen seien viel aufwendigere straßenbauliche Maßnahmen wie die von der Bevölkerung abgelehnte Umgehungsstraße vorrangig zu prüfen, so das Landratsamt Bad Kissingen . Das sorgte verständlicherweise für viel Frust in den Gemeinden.“

Wie Rottmann weiter erklärt, gebe das neue Straßenverkehrsrecht den Gemeinden mehr Entscheidungsmöglichkeiten: „Die Straßenverkehrsbehörden müssen nun neben der Leichtigkeit des Straßenverkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung bei ihren Anordnungen berücksichtigen.

Den Kommunen wird es durch die Reform leichter gemacht, Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 anzuordnen, zum Beispiel beim so genannten Lückenschluss zwischen zwei schon vorhandenen Tempo-30-Strecken, vor Fußgängerüberwegen, Spielplätzen und hochfrequentierten Schulwegen sowie Zebrastreifen. Dies schließt Tempolimits auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiteren Vorfahrtsstraßen ein.“ red

 
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