Maßbach
Gewerbesteuer wird erhöht
Einstimmigkeit herrscht beim Maßbacher Marktgemeinderat bei der Festlegung der Grundsteuer A auf 340 Prozentpunkte und der Grundsteuer B auf 200. Bei einer anderen Abgabe sieht dies anders aus.
In seiner jüngsten Sitzung legte der Maßbacher Marktgemeinderat neue Messbeträge für die Berechnung der Grundsteuer fest. Dies war, wie vielfach berichtet, durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 notwendig geworden. Bis zum Jahresende 2024 muss die Änderung vollzogen sein. Die neuen Messbeträge, nach denen sich im Freistaat die Berechnung der Grundsteuer richtet, hängen von der Grundstücks- und der Wohnfläche ab.
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