
In seiner jüngsten Sitzung legte der Maßbacher Marktgemeinderat neue Messbeträge für die Berechnung der Grundsteuer fest. Dies war, wie vielfach berichtet, durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 notwendig geworden. Bis zum Jahresende 2024 muss die Änderung vollzogen sein. Die neuen Messbeträge, nach denen sich im Freistaat die Berechnung der Grundsteuer richtet, hängen von der Grundstücks- und der Wohnfläche ab.
Der vom Finanzamt ermittelte Messbetrag, der in Bayern im Gegensatz zu anderen Bundesländern also unabhängig vom Wert des Grundstücks oder Hauses ist, wird dann mit dem Hebesatz, den der Marktgemeinderat festlegt, multipliziert. Für Land- und Forstwirtschaft ( Grundsteuer A) und alle übrigen Grundstücke ( Grundsteuer B) gibt es unterschiedliche Steuersätze.
Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke legte der Marktgemeinderat auf 340 Prozentpunkte fest, die Grundsteuer B für alle sonstigen Grundstücke auf 200. Die Entscheidungen fielen einstimmig.
Noch Korrekturen erforderlich
Bürgermeister Matthias Klement ( CSU ) wies allerdings darauf hin, dass bei der Festlegung der Grundsteuermessbeträge offensichtliche Fehler vorliegen würden, die noch korrigiert werden müssten.
Außerdem konnten noch gar nicht alle Steuermessbeträge anhand von Steuererklärungen ermittelt werden.
Im laufenden Jahr wird die Gemeinde voraussichtlich 52.606 Euro Grundsteuer A einnehmen. Bleibt der Hebesatz bei 340 Prozentpunkten, ändert sich kaum etwas. Die Gemeinde nimmt dann mit dem beschlossenen Hebesatz von 200 Prozentpunkten 53.562,01 Euro ein.
Die Grundsteuer B bringt rund 467.000 Euro im kommenden Jahr ein. Im Haushaltsjahr 2024 werden voraussichtlich 406.177 Euro erzielt.
Den Hebesatz für die Gewerbesteuer erhöhte der Marktgemeinderat von 350 auf 400 Prozentpunkte. Dafür stimmten allerdings nur elf Sitzungsteilnehmer. Fünf waren dagegen. Auch das Argument, dass Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer anrechnen könnten, überzeugte sie nicht.
Bürgermeister Matthias Klement argumentierte, dass ein erhöhtes Steueraufkommen wieder in den Wirtschaftskreislauf einfließen würde und durch erhöhte kommunale Investitionen, zum Beispiel in die Infrastruktur oder in Bildungseinrichtungen, der Standort attraktiver gemacht werden könne.
Firmendaten ohne Öffentlichkeit
Damit sich der Marktgemeinderat ein detaillierteres Bild von der von den einzelnen Firmen zu zahlenden Gewerbesteuer machen konnte, wurde die Öffentlichkeit einige Zeit von der Sitzung ausgeschlossen.
Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig auch eine Hebesatz-Satzung, die am 1. Januar 2025 Inkrafttreten soll. Sie hat die zuvor beschlossenen Festlegungen für die Grund- und die Gewerbesteuer zum Inhalt. Der Haushalt der Marktgemeinde wird in der Regel erst später verabschiedet, die erste Rate der Grundsteuer ist jedoch am 15. Februar fällig. Deshalb muss bereits jetzt eine Satzung beschlossen werden.