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Burkardroth
Brücke marode: Parkverbot und Tonnagegrenze gelten
Eine routinemäßige Überprüfung bringt es ans Licht: Die Brücke in der Oberen Marktstraße ist marode und stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Ab sofort gelten diese neuen Verkehrsregeln.
Die rechte Straßenseite der Oberen Marktstraße in Burkardroth kann nicht mehr zum Parken genutzt werden. Es handelt sich um eine Überbauung des Baches, die marode ist. Die Blumenkübel müssen  zudem rot-weiß markiert werden, damit sie für Radfahrer keine Gefahr darstellen.       -  Die rechte Straßenseite der Oberen Marktstraße in Burkardroth kann nicht mehr zum Parken genutzt werden. Es handelt sich um eine Überbauung des Baches, die marode ist. Die Blumenkübel müssen  zudem rot-weiß markiert werden, damit sie für Radfahrer keine Gefahr darstellen.
Foto: Marion Eckert | Die rechte Straßenseite der Oberen Marktstraße in Burkardroth kann nicht mehr zum Parken genutzt werden. Es handelt sich um eine Überbauung des Baches, die marode ist.
Marion Eckert
 |  aktualisiert: 07.02.2025 09:25 Uhr

Im Bereich der Oberen Marktstraße fällt auf den ersten Blick kaum auf, dass der Seitenstreifen an der Rathausseite bis zur Einmündung in die Straße „Am Stützle“ eine Brücke ist, die einen Seitenarm der Aschach überdeckt. Diese Bachüberbauung ist in die Jahre gekommen – wie eine routinemäßige Brückenüberprüfung ergeben hat.

Bis abschließend geklärt ist, in welchem Umfang eine Sanierung erforderlich sein wird, muss der Seitenbereich einschließlich Gehweg und Zufahrten auf ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal sechs Tonnen beschränkt werden. Zudem wird für diesen Bereich ein absolutes Parkverbot verhängt.

Das ist das Ergebnis einer Verkehrsschau, an der Vertreter des Marktes Burkardroth , des Landratsamts und der Polizei im vergangenen November teilnahmen.

Mehrere Brücken sind marode

Besonders betroffen sind die Anlieger, die Lieferungen per Lkw bekommen, wie etwa Heizöl.  „Die Gemeinde wird die Anlieger entsprechend informieren“, erklärte Bürgermeister Daniel Wehner ( CSU ) und betonte, dass die Sanierung der Bachüberbauung unumgänglich sei.

Um sich rechtlich abzusichern, müsse die Gemeinde die Tonnagebegrenzung in Verbindung mit einem absoluten Halteverbot aussprechen, so Wehner weiter.

„Eine tiefergehende Prüfung hat noch nicht stattgefunden“, ergänzte Geschäftsleiter Heiko Schuhmann. Es handele sich derzeit um eine Ersteinschätzung, weshalb eine intensive Überprüfung zeitnah erfolgen müsse.

Seit dem Einsturz einer Brücke in Dresden im September 2024 werde bei Prüfungen verstärkt auf Materialermüdung und Korrosion des eingesetzten Stahls geachtet. Mehrere Brücken im Gemeindegebiet seien daher negativ bewertet worden.  

Infos an die Feuerwehren

Ariel Kawacki, Kommandant der Feuerwehr Burkardroth , bat alle Feuerwehren der Marktgemeinde umfassend über die Situation in der Oberen Marktstraße zu informieren, damit bei einem Einsatz keine Feuerwehrfahrzeuge auf dem Seitenstreifen abgestellt werden.

Weitere Ergebnisse aus der Verkehrsschau:

  • Die Behördenvertreter wiesen die Gemeinde darauf hin, dass die auf dem Gehweg platzierten Blumenkübel nicht ausreichend gekennzeichnet sind, was eine Gefahr für Fahrradfahrer darstelle. Da die Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht trage, sollten diese mit rot/weiß markierten Abweisern versehen werden. Wehner kommentierte diese Anmerkung humorvoll: „So etwas passiert auch, wenn man eine Behörde zur Kontrolle einlädt.“
  • Die kürzlich errichtete „Dirt-Park-Anlage“ unterhalb des Sportplatzes in Stangenroth zieht verstärkt Radfahrer auf die Kreisstraße 19 an. Da von der Straße getrennte Radwege weder vorhanden noch in Planung sind, wurde zur Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmer in beiden Fahrtrichtungen ein Verkehrszeichen „Radverkehr“ aufgestellt. Um Missverständnissen vorzubeugen und da nicht jeder die Beschilderung richtig einordne, erklärte Wehner: „Es muss niemand sein Fahrrad schieben.“
  • Keine Notwendigkeit sieht die Polizei am Ortseingang in der Wollbacher Straße eine Verkehrsinsel zur Verkehrsberuhigung zu bauen. Die Strecke sei nicht von überörtlicher Bedeutung, es fahren hauptsächlich Anwohner und Einheimische, die schon im Eigeninteresse an angepasster Geschwindigkeit fahren sollten.
 
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