Das Gebäude an der Kurhausstraße wurde nach den Angaben im Kissingen-Band der Reihe „Denkmäler in Bayern“ 1905 nach Plänen des Würzburger Architekten Anton Eckert erbaut. Zunächst als Kurhotel genutzt, war es später Kurheim, dann Marinekurlazarett. Im Eigentum der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg steht das Anwesen seit Dezember 1998.
„Ich bedauere sehr, dass nach dem Urteil der Fachleute das Gebäude mit vertretbarem Aufwand nicht mehr erhalten werden kann.“
Peter Kaiser, Klinikdirektor
Die architekturhistorische Bedeutung des Baus setzen Denkmalschützer hoch an. Der dreigeschossige Bau zeige „die kraftvolle Massenkomposition und die bewegten Dachumrisse reifer Jugendstilarchitektur“, heißt es in dem Buch. Das „dem Bautypus des Sanatoriums eigentümliche Loggienmotiv“ sei „in vielen Variationen vorgetragen“.
Den Antrag auf Abriss begründete Peter Kaiser, Direktor der Rehaklinik Am Kurpark, auf Anfrage mit dem Verweis auf „Prüfung des baulichen Zustands des Marinekurlazaretts durch Bauingenieure und Statiker“. Er bedauere sehr, schreibt Kaiser, „dass nach dem Urteil der Fachleute das Gebäude mit vertretbarem Aufwand nicht mehr erhalten werden kann und eine Nutzung vollkommen ausgeschlossen ist“. Nach „langjährigem Leerstand und trotz hohen Einsatzes von Instandhaltungsmitteln“ machten „Rissbildungen aufgrund von Setzungen und weitere Bauschäden unter anderem an der Fassade diese Maßnahme“ nötig. Der Abriss, so Kaiser weiter solle helfen, eine „künftige Gefährdung von Patienten, Mitarbeitern und Besuchern auszuschließen“.
Stadtheimatpfleger Dieter Scherner ist von der Notwendigkeit der „Maßnahme“ nicht überzeugt. Aus seiner Sicht wäre es „sehr bedauerlich, wenn Bad Kissingen durch den Abbruch dieses ehemaligen Kurhotels ein weiteres Bauwerk aus der Zeit seiner Hochblüte verlieren würde.“ Der Erhalt sei für die Stadt wichtig, weil „die das Kurgebiet prägenden Großbauten aus der vorletzten Jahrhundertwende“ dem Besucher einen Beweis der „andauernden Attraktivität des Kurbades“ böten. Historische Großbauten wie das Marinekurlazarett seien für Bad Kissingen „ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu neu geschaffenen geschichts- und gesichtslosen Kurbädern“.
Ausschuss überhaupt zuständig?
Der Verweis auf die Bedeutung ist nicht das einzige Argument gegen die Pläne, den städtischen Bauausschuss über den Abriss entscheiden zu lassen. Verwaltungsfachleute halten es zumindest für fraglich, ob der Bauausschuss für eine Entscheidung dieser Größenordnung überhaupt zuständig ist.