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Werneck
Kontrolle auf der A7: Dumpinglöhne im Visier
Zoll und Polizei ziehen im Raum Bamberg, Schweinfurt und Würzburg in einer konzertierten Aktion Laster aus dem Verkehr. Es wird auch auf Dumping-Löhne kontrolliert - zum Schutz der Arbeitnehmer.
Kontrolle Schwerlastverkehr Rasthof Riedener Waldd       -  Am Rasthof Riedener Wald kontrollierten 35 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Zolls in Schweinfurt Fahrer und Fahrerinnen von Lkw.
Foto: Susanne Will | Am Rasthof Riedener Wald kontrollierten 35 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Zolls in Schweinfurt Fahrer und Fahrerinnen von Lkw.
Susanne Will
 |  aktualisiert: 27.12.2024 02:38 Uhr

In den Regionen Bamberg, Schweinfurt und Würzburg kontrollierten 100 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Schweinfurter Zolls (FKS) den Schwerlastverkehr. So wurden auch an der A7-Raststelle Riedener Wald Lkw-Fahrer herausgewunken. Ziel der Kontrolle: Bekämpfung der Schwarzarbeit, der illegalen Beschäftigung, sowie auch die Feststellung von unzulässigen Arbeitsbedingungen für die Lkw-Fahrer und -Fahrerinnen.

Kontrolle auch zum Schutz der Fahrer

So ging es also nicht nur darum, Verstöße gegen Fahrzeiten oder mangelnde Ladungssicherung festzustellen – die Kontrolle diente auch dem Schutz der in der Speditionsbranche tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Dumpinglöhne keine Seltenheit

Denn Dumpinglöhne für Brummifahrer sind keine Seltenheit. Gerade osteuropäische Fahrer von Subunternehmen erhalten oft weit weniger als den Mindestlohn, sie werden als billige Arbeitskräfte ausgebeutet.

Überprüft wurden dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie beispielsweise der grenzüberschreitende Straßengüterverkehr, aber auch das Sammeln, Transportieren, Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-) Sendungen aller Art, heißt es in der Pressemitteilung des Zolls im Anschluss der Kontrolle.

Auch Polizisten aus Bad Kissingen dabei

Die Prüfungen erfolgten teilweise unter Einbindung der Polizei , dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und dem Gewerbeaufsichtsamt . So waren am Rasthof Riedener Wald auch Kräfte der Polizeiinspektion Bad Kissingen sowie der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck eingebunden.

Insgesamt wurden 104 Fahrzeuge überprüft und 213 Fahrer und Fahrerinnen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Dabei wurden vor Ort 32 Ermittlungsverfahren durch den Zoll eingeleitet.

Illegale Beschäftigung aufgedeckt

In 13 Fällen deckten die Beschäftigten des Hauptzollamts Unstimmigkeiten bei der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen auf. Acht Beanstandungen umfassen unter anderem den Vorwurf der illegalen Beschäftigung von Ausländern, deren Aufenthaltstitel nicht zur Ausübung einer Arbeit berechtigt. In zehn Fällen besteht der Verdacht, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wurde, heißt es in der Pressemitteilung weiter. In einem Fall besteht der Verdacht, dass durch einen Arbeitnehmer unrechtmäßig Sozialleistungen bezogen wurden.

Allein am Riedener Wald wurden mehr als 40 Fahrzeuge kontrolliert. Die Einsatzkräfte des Schweinfurter Zolls haben dabei insgesamt 43 Personen nach deren Beschäftigungsverhältnissen befragt. "Nach unseren ersten Erkenntnissen haben sich in vier Fällen Hinweise auf den illegalen Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger ergeben. In drei Fällen liegen Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung vor, bei einem Fall wurde der illegale Verleih von Arbeitnehmern festgestellt", so Pressesprecher Benedikt Danz vom Hauptzollamt in Schweinfurt.  "An die durchgeführten Prüfungen vom gestrigen Tag schließen sich nun Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitskräfte mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden."

Ein Fahrzeug wurde stillgelegt

Die Bilanz der Verkehrspolizei Schweinfurt-Werneck am Riedener Wald: Sie erwischten einen Fahrer unter Drogen, bei dem dann auch weitere Drogen gefunden worden sind, so Polizeioberrat Christian Wölfel, Dienststellenleiter. Ein Fahrzeug war derart verkehrsunsicher, dass es stillgelegt wurde. Einmal wurde am Rastplatz Riedener Wald gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen, sowie viermal gegen das Fahrpersonalgesetz. Das meint, dass die Fahrer beispielsweise gegen die Lenkzeiten verstoßen haben.

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