
Ein Dorf fühlt sich von Gemeinde, Landratsamt, Polizei und Baufirma im Stich gelassen. Seit zwei Wochen ist die Ortsstraße von Mitgenfeld nun offiziell von beiden Seiten nicht mehr befahrbar und komplett für den Verkehr gesperrt. Und das, obwohl es für viele Anwohner keine andere Zufahrtsmöglichkeit zu ihren Häusern und Betrieben gibt.
Behördenauskunft: Zu Fuß gehen
Auf verzweifelte Anrufe bei der Baufirma Stolz verwies man Bürger an Gemeinde und Landratsamt. Diese Behörden verwiesen wiederum an die Baufirma oder gaben gar den Rat, zu Fuß zu gehen.
Letzteres zeugt von Unwissenheit der Mitarbeiter im Landratsamt, da diese Fußwege zum Teil bis zu zwei Kilometer bedeuten würden. Auf Hilferufe direkt an die Polizei, um abzuklären, wie man nun auch im Notfall oder bei Gehbehinderung zu den Häusern gelangen könnte, zeigte sich diese auch nicht an einer Hilfestellung für eine Lösung interessiert, sondern erhob im Gegensatz dazu bei Anliegern am 7.4.22 auch noch Bußgelder, wenn diese auf der gesperrten Straße zu ihren Häusern und Höfen gelangen wollten.
Bis Gründonnerstag komplettes Fahrverbot
Erst ab dem 8.4.22 hat man schließlich ein Schild „Anlieger frei“ aufgestellt; aber zu früh gefreut, denn für die Woche vom 11. bis einschließlich 14.4. wurde von der Baufirma ein komplettes Befahr-Verbot ausgesprochen. Wie Einkäufe, Wege zur Arbeit, das Füttern von Rindern oder gar Fahrten mit gehbehinderten Anwohnern zu organisieren sind, das bleibt der Kreativität der Bewohner (über Wiesen, durch den Wald, auf Schleichwegen durch private Grundstücke,…) überlassen.
Diese hoffen nur, dass die Polizei sich nicht auch noch im Wald mit Strafzetteln auf die Lauer legen wird.
Tanja Jörg
97789 Mitgenfeld