Fast zehn Monate ist es her, dass Karl Heinz Laudenbach in Untersuchungshaft genommen wurde. Fast zehn Monate lang blühten in Bad Kissingen deshalb die Spekulationen. Hat der ehemalige Kriminaldirektor wirklich Geld für die Vermittlung des Verkaufs von Fürstenhof und Schweizerhaus angenommen? Waren andere Menschen vor Ort beteiligt? Warum dauert die Untersuchungshaft so lange an? Ab Montag werden zumindest einige dieser Fragen beantwortet. Am Landgericht Würzburg beginnt der Prozess gegen den früheren Oberbürgermeister von Bad Kissingen.
Angeklagt ist Laudenbach wegen des Verdachts der Vorteilsnahme und der Steuerhinterziehung. Wie berichtet, wirft ihm die Würzburger Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte vor, er habe „für die in seiner Funktion als Oberbürgermeister getätigte Vermittlung des im Jahr 2008 erfolgten Verkaufs der Immobilien Fürstenhof und Schweizerhaus in Bad Kissingen“ an eine Schweizer Gesellschaft Zahlungen von insgesamt 434 000 Euro entgegengenommen.
Bekommen habe Laudenbach, der als Parteiloser von 2002 bis 2008 für die CSU Oberbürgermeister der Kurstadt war, das Geld von einem Unternehmen mit Sitz im zentralamerikanischen Staat Belize, erklärte die Staatsanwaltschaft im Februar. Das Bankkonto, von dem aus Geld an Laudenbach geflossen sein soll, sei auf Zypern angesiedelt gewesen.
Nach Angaben von Michael Schaller, dem Pressesprecher des Landgerichts Würzburg, sind für den Prozess über den Auftakttermin hinaus, drei Folgetermine im Juni festgelegt. Ob alle nötig sein werden oder am Ende gar mehr, bleibe abzuwarten, sagte Schaller am Anfang der Woche auf Anfrage. Das hänge auch vom Prozessverhalten des Angeklagten ab.
In Untersuchungshaft genommen worden ist Laudenbach, der während seiner Amtszeit von Boulevardmedien schon mal als „härtester Bürgermeister Deutschlands“ apostrophiert worden ist, bereits am 8. August 2013. Nach Angaben der Ermittler sind damals auch zahlreiche Objekte im In- und Ausland durchsucht worden. In Bad Kissingen waren davon unter anderem Räume der Stadtverwaltung betroffen.
Zwei Versuche seines Anwalts, Laudenbach in den Monaten nach der Festnahme durch förmliche Beschwerden wenigstens aus der U-Haft heraus und auf freien Fuß zu bringen, wurden abgelehnt. Auch als nach sechs Monaten eine gesetzlich vorgeschriebene Haftprüfung stattfand, kam Laudenbach nicht frei. Das mit der Prüfung betraute Oberlandesgericht Bamberg sah Anfang März bei dem 56-Jährigen Fluchtgefahr gegeben. Deshalb blieb er weiter in U-Haft.