Bad Kissingen
Frist endet: Höchste Zeit für den Heckenschnitt
Nur noch bis Ende Februar dürfen Gehölze umfangreich zurückgeschnitten werden. Was auch Gartenbesitzer jetzt wissen müssen?

Emsige Betriebsamkeit herrscht derzeit in öffentlichen Parks, entlang von Feldrainen oder sogar in Naturschutzgebieten. Vielerorts sind dort Pflegetrupps im Einsatz. Denn wer jetzt nicht den nötigen Gehölzschnitt erledigt, muss bald Monate lang warten, bis er wieder Hecken und Bäume ordentlich stutzen darf. Ab 1. März beginnt die Schonzeit für Gehölze. Diese Vorschrift betrifft nicht nur den öffentlichen Raum, sondern jeden privaten Garten. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt dies einheitlich. Zwischen 1. März und 30. September gilt ein Fäll- und Schnittverbot für Bäume, Gehölze und Hecken.
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