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BAD KISSINGEN
Kurnutzung soll weiter prägend überwiegen
Regentenbau       -  Die Stadtratsmehrheit wankt und weicht nicht: Der Bauausschuss beschloss am Mittwoch, die Kurgebietssatzung wie geplant zu ändern.
Foto: Siegfried Farkas | Die Stadtratsmehrheit wankt und weicht nicht: Der Bauausschuss beschloss am Mittwoch, die Kurgebietssatzung wie geplant zu ändern.
Siegfried Farkas
Siegfried Farkas
 |  aktualisiert: 03.12.2019 08:56 Uhr

Die besonderen Regeln für die Nutzung von Immobilien im Kurgebiet sorgen in Kissingen für Streit, seit es sie gibt. In ihrer ursprünglichen Form hat die Satzung, die Dauerwohnen bisher grundsätzlich ausschließt, juristische Angriffe bis hinauf zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof überstanden. Das ließ den Streit eine Weile verstummen. Doch jetzt steht der Konflikt wieder im Blickpunkt. Denn der Stadtrat ist dabei, substanzielle Änderungen der Kurgebietssatzung entschlossen umzusetzen.

Der städtische Bauausschuss akzeptierte die Satzungsänderung am Mittwoch mit großer Mehrheit. Damit sind die Weichen gestellt, um das Kurgebiet im Zuschnitt zu verkleinern und dort gleichzeitig Dauerwohnen bis zu einer Quote von 25 Prozent zuzulassen.

Vorangegangen war dem Beschluss die Aussprache über Stellungnahmen, die Betroffene bei der zum Verfahren gehörenden Öffentlichkeitsbeteiligung abgaben. Diese Anträge, Einwände und Anregungen von insgesamt fünf verschiedenen Personen oder Unternehmen wies der Ausschuss allesamt zurück, meist mit klaren Mehrheiten.

Die Forderung eines im Rosenviertel gelegenen Hotels, gänzlich aus dem Geltungsbereich der Kurgebietssatzung gestrichen zu werden, blieb ebenso unberücksichtigt, wie der Wunsch einer an der Schönbornstraße gelegenen Klinik, ihr Personalwohnheim herauszunehmen.

Am aufwendigsten und ausführlichsten fielen die Einwände und Anträge aus einem Sanatorium an der Bismarckstraße aus. Vertreten durch eine Anwaltskanzlei forderte der Eigentümer des Sanatoriums unter anderem, die Grenze für Dauerwohnen auf 49 Prozent festzulegen. 25 Prozent seien „deutlich zu niedrig“. Die Zweckbestimmung des Kurgebiets sei aus seiner Sicht auch bei 51 Prozent Kurnutzung immer noch gewahrt. Dem hielt die Stadt entgegen, weil es bereits andere ausnahmsweise zulässige Nutzungen gebe, etwa für Freiberufler oder für Behörden, dürfe die Quote nicht so hoch werden. Nur so könne „die originäre Kurnutzung“ auch weiterhin „deutlich und prägend“ überwiegen.

Die Änderung des Zuschnitts erscheint dem Einwender auch „gleichheitswidrig“. An manchen Stellen seien Areale herausgenommen worden, deren tatsächliche Nutzung dem Plan widersprach. Zudem habe das Sanatorium in den vergangenen Jahren erhebliche Rückgänge bei Umsatz und Ertrag zu verzeichnen. Die Auslastung sei „deutlich zurückgegangen“. Der Anteil der Belegung durch gesetzliche Krankenkassen betrage maximal vier bis sechs Prozent des Umsatzes. Eigenfinanzierte Kuren würden weit überwiegen. Auch solchen Argumenten mochte die Stadt nicht folgen. Das mögliche Nutzungsspektrum werde durch die Änderung „erheblich erweitert“. Und die Verkleinerung des Geltungsbereichs an manchen Stellen sei städtebaulich gerechtfertigt.

Dass der Bebauungsplan Sondergebiet Kurgebiet in der Folge der aktuellen Änderung erneut Gerichte beschäftigt, ist nicht auszuschließen. Der Eigentümer des Sanatoriums legte sich nach der Abstimmung auf Anfrage nicht fest. Er sagte aber auch, er werde sich diese Entscheidung nicht gefallen lassen.

 
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