Knapp 40 Jahre nach seiner Einführung will die Stadt Bad Kissingen am Sondergebiet Kurgebiet erstmals wesentliche Änderungen vornehmen. Ansetzen wird das Rathaus am Umfang des Gebiets und an den Regeln der Satzung: Das Gebiet wird kleiner. Und die bisherigen Einschränkungen für Dauerwohnen werden gelockert.
Den verwaltungstechnisch angesagten Schritt dahin tat der Stadtrat am Mittwoch mit dem Aufstellungsbeschluss für die vierte Änderung des Bebauungsplans Sondergebiet Kurgebiet. Dafür gaben die Räte nach einer Beratung, die ziemlich kurz und diskussionsarm ausfiel, einstimmig ihren Segen. Offenbar war das Thema vorher erschöpfend nichtöffentlich vorberaten worden.
Aus dem Geltungsbereich der Kurgebietssatzung herausnehmen will die Stadt auf Vorschlag der Verwaltung acht Bereiche: In der südlichen Bismarckstraße einen Bereich zwischen Straße und Saale. In der südlichen Kurhausstraße das Gebiet zwischen dem Fußweg westlich der Tennisanlage und der Kurhausstraße und südlich der Kurhaustraße 24, einschließlich der Grünanlage am Bahnhof. Im Bereich zwischen Kurhausstraße und Bahnhofstraße soll ein Abschnitt ab etwa 20 Meter östlich der Kurhaustraße, südlich der Kurhausstraße 17 bis zur Grünanlage Bahnhof herausgenommen werden.
Ebenfalls ganz aus dem Geltungsbereich herausfallen soll das Gebiet nördlich der Von-der-Tann-Straße. Gleiches gilt für die entlang der Südseite der Von-der-Tann-Straße liegenden Grundstücke sowie jene westlich der Straße Am Zückberg.
Im so genannten Rosenviertel soll ein Gebiet im Bereich Schützenstraße, nördlich der Rosenstraße herausgenommen, der Bereich zwischen Bismarckstraße und Rosenstraße aber bis zur Schönbornstraße hin ausgedehnt werden. Südlich der Schönbornstraße, so die Verwaltung, seien hauptsächlich Anpassungen an Grundstücksgrenzen nötig. In Höhe einer Klinik dort werde aber die Fläche ebenfalls bis zur Schönbornstraße ausgedehnt. Auch im Bereich Ludwigstraße würden nur Grundstücksgrenzen angepasst. Das bedeutet offenbar, dass die Stadt den Bereich rund um ehemaliges Kurhaushotel und Kurgastzentrum nicht anfasst.
Im verbleibenden Gebiet will die Stadt künftig „in verträglichem Maße“ Wohnen zulassen. Dafür wird aus der bisherigen Grundregel, wonach das Kurgebiet „ausschließlich“ der Dienstleistung am Gast diene, das „ausschließlich“ gestrichen. Außerdem will die Stadt Dauerwohnen erlauben, wenn es nicht mehr als 25 Prozent der vorhandenen und geplanten Fläche übersteigt. Betriebswohnungen seien zusätzlich zulässig. Wohnen sei aber nur möglich, wenn in dem Gebäude „keine Nutzung durch freiberuflich Tätige, Behörden oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung stattfindet“.