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Bad Kissingen
Kuren als Pflichtleistung?
Passend zum Gesetzesentwurf, der voraussichtlich im März beschlossen werden soll, hat auch der Bayerische Heilbäderverband die Regierung aufgefordert, Kuren schnellstmöglich zur Pflichtleistung der Krankenkassen zu machen.
Eines der Plakate, das der Kur ein neues Image geben sollte. Jetzt will auch die Regierung durch ein neues Gesetz der Kur neuen Aufschwung geben.Ralf Ruppert/Archiv       -  Eines der Plakate, das der Kur ein neues Image geben sollte. Jetzt will auch die Regierung durch ein neues Gesetz der Kur neuen Aufschwung geben.Ralf Ruppert/Archiv
| Eines der Plakate, das der Kur ein neues Image geben sollte. Jetzt will auch die Regierung durch ein neues Gesetz der Kur neuen Aufschwung geben.Ralf Ruppert/Archiv
Redaktion
 |  aktualisiert: 17.08.2022 11:15 Uhr

Es könnte eine Chance für die Kurorte sein - mitten in der Krise. Die Badekur könnte 2021 wieder zur Pflichtleistung für Krankenkassen werden. Ein entsprechendes Gesetz liegt vor. Auch der Bayerische Heilbäderverband (BHV) unterstützt das Vorhaben, er fodert von der Regierung möglichst schnell zu handeln.

Wie bereits berichtet, war die Badekur, die vorher viele Gäste nach Bad Kissingen , Bad Brückenau und Bad Bocklet brachte, 1996 als Pflichtleistung aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Als reine Wahlleistung wurden in der Folge weniger Kuren verordnet, die Übernachtungszahlen brachen dramatisch ein.

25 Jahre später könnte die Badekur wieder eine Renaissance erleben. Das Bundeskabinett hat kurz vor Weihnachten einen Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung verabschiedet. Das Gesetz sieht in einem Passus vor, dass " ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten von Ermessens- in Pflichtleistungen umgewandelt werden".

Schnellstmöglich handeln

Der Bayerische Heilbäder-Verband (BHV) hat die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag aufgefordert, Kuren schnellstmöglich zur Pflichtleistung der Krankenkassen zu machen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Verbands hervor. "Das Kabinett hat im Dezember den entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Er muss jetzt unverzüglich in die parlamentarische Beratung und vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden", betont der kommissarische BHV-Vorsitzende Alois Brundobler. "Wir warten seit Jahren darauf, dass Versicherte einen Anspruch auf eine Kur haben. Um Planungssicherheit für potenzielle Kurgäste zu bekommen, erwarte ich, dass noch vor der Bundestagswahl die Änderung beschlossen wird. Für eine Hängepartie oder ein Hinauszögern haben wir und die durch Corona geschädigte Bevölkerung kein Verständnis."

Der Bayerische Heilbäder-Verband fordert schon lang, dass ambulante Vorsorgeleistungen in Heilbädern und Kurorten nach Paragraf 23 Absatz 2 und 4 Sozialgesetzbuch V zur Pflichtleistung der Krankenkassen werden. Noch Mitte der 90er Jahre hatte es bundesweit 900 000 ambulante Kuren gegeben. Durch die Gesundheitsreformen sank diese Zahl. So gab es 2019 bundesweit nur 31 763 ambulante Vorsorgeleistungen, in Bayern waren es 14 622.

Aktuell können Krankenkassen eine ambulante Vorsorgeleistung in einem Kurort genehmigen, wenn alle sonstigen medizinischen Behandlungsmöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft sind, oder wegen besonderer Umstände nicht durchgeführt werden können. Aus dieser Kann-Bestimmung soll nach vorliegendem Gesetzentwurf nun eine Pflichtleistung der Kassen werden. Auch die stationäre Kur in einer geeigneten Einrichtung soll unter denselben Voraussetzungen zur Pflichtleistung werden. "Das ist längst überfällig, weil die Krankenkassen seit Jahren einen Sparkurs auf Kosten der Versicherten fahren", so Brundobler. "Die Covid-19-Pandemie führt uns doch derzeit dramatisch vor Augen, wie wichtig die Themen Gesundheit und Prävention sind. Sie werden in Zukunft bedeutender werden. Heilbäder und Kurorte bieten seit Jahren hohe medizinische Kompetenz und eine ausgezeichnete Infrastruktur, um Menschen gesund zu erhalten, oder ihren Gesundheitszustand deutlich zu verbessern. Seit Beginn der Pandemie haben Heilbäder und Kurorte in ihren Rehakliniken Betten für Coronapatienten zur Verfügung gestellt. Damit haben sie ein weiteres Mal ihre Bedeutung für das Gesundheitswesen unterstrichen. Die Kur als Pflichtleistung ist ein wesentlicher Baustein dafür, eine Pandemie und ihre Auswirkungen zu bewältigen."

Laut einem Kommentar der SPD-Bundestagsabgeordneten Sabine Dittmar auf Facebook ist die Anhörung im Parlament für den 3. März geplant.

 
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