
Im Mittelpunkt der Jagdversammlung stand die Verlängerung der Wildschadensdeckelung zwischen Jagdgenossenschaft und Jagdpächter, die in geheimer Abstimmung auf weitere drei Jahre, bis Mai 2028, verlängert wurde.
Jagdvorsteher Franz Hillenbrand konnte zur nichtöffentlichen Versammlung 22 Jagdgenossen mit einer Fläche von 257 Hektar sowie den dritten Bürgermeister Stephan Schmitt und die Jägerschaft begrüßen. Jagdvorsteher Franz Hillenbrand stellte in seinem Jahresbericht fest, dass die bejagbare Fläche der Gemarkung Haard 425 Hektar, davon 210 Hektar Wald, umfasse und aus 444 Grundstückseigentümern besteht. Eine Vorstandssitzung habe stattgefunden. Im vergangenen Jahr wurden nur geringfügige Wildschadensforderungen gemeldet, die alle zwischen Landwirten und Jägerschaft einvernehmlich geregelt wurden. Hillenbrand lobte die Jägerschaft für weidgerechtes Hegen und Pflegen von Wildäckern und Blühstreifen im Jagdrevier.
In diesem Jahr soll wieder ein forstwirtschaftliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung durchgeführt werden. Danach folgt ein Dreijahres-Abschussplan für Rehwild. Jagdpächter Frank Hofmann wies auf die vermehrte Ausbreitung der Waschbär-Population hin, die innerhalb des Ortes nicht bejagbar ist. Fallen seien verboten beziehungsweise brauchen in besonderen Fällen eine Genehmigung. Kassenführer Johannes Jeger erläuterte den Kassenbericht, Kassenprüfer Frank Hofmann bestätigte eine geordnete Kassenführung, die Entlastung erfolgte einstimmig. Die Kleinkinder-Krabbelgruppe Haard erhielt einen Betrag von 200 Euro. Der Gemeinde wird ein Betrag von 5000 Euro für Ausbesserungen von Flurwegen und Grabenreinigung bereitgestellt. Jagdvorsteher Franz Hillenbrand wird sich wegen der Örtlichkeit mit der Gemeinde besprechen und festlegen. Der Rest soll für größere Maßnahmen angespart werden.
Dritter Bürgermeister Stephan Schmitt dankte der Vorstandschaft für ihr Engagement und für den finanziellen Beitrag zum gemeindlichen Wege- und Grabennetz. Er lobte die gute Zusammenarbeit zwischen Jagdgenossenschaft und Gemeinde.