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Hammelburg
Kommentar zum Holzrecht Langendorf: Tradition ist Identität
Ein Kommentar zur Klage Langendorfer Holzrechtler, die am Mittwoch, 1. Dezember, um 9 Uhr verhandelt wird. Bericht dazu finden Sie hier.
Drei Holzrechtler im Rechtlerwald bei Langendorf.       -  Drei Holzrechtler im Rechtlerwald bei Langendorf.
Foto: Ralf Ruppert | Drei Holzrechtler im Rechtlerwald bei Langendorf.
Ralf Ruppert
 |  aktualisiert: 17.08.2022 00:40 Uhr

Finanziell ist die Klage der Langendorfer Holzrechtler sicher ein Draufleg-Geschäft: Selbst wenn der Ster Holz am Ende einige Euro günstiger werden sollte, dürfte es Jahrzehnte dauern, bis Anwalts- und Gerichtskosten bezahlt sind. Aber es geht ums Prinzip, und das muss manchmal eben ausgefochten werden.

Alte Holzrechte sind ein Überbleibsel aus einer völlig anderen Welt. Neu darf es sie auch gar nicht mehr geben: "Öffentliche Rechte einzelner auf Nutzungen am Gemeindevermögen oder an ehemaligem Ortschaftsvermögen (Nutzungsrechte) können nicht neu begründet, erweitert oder in der Nutzungsart geändert oder aufgeteilt werden", heißt es klipp und klar in der Bayerischen Gemeindeordnung. Also alles veralteter Quatsch? Keineswegs! Solche alten Rechte sind historische Schulden der Kommunen, selbst wenn der Grund dafür heute nicht mehr bekannt ist. Und sie haben heute noch ihre Berechtigung, weil sie die Menschen mit ihrer Heimat verbinden, Verlässlichkeit bieten und Identität stiften.

Das Dilemma ist eher, wie sie heute modern ausgestaltet werden. In Elfershausen war es aus meiner Sicht ein Fehler der Gemeinde, das Abarbeiten abzulehnen und das Holz stattdessen selbst aufzubereiten. Wo vorher nur ein Privileg war, entstehen nun Kosten. Also fragen sich natürlich jetzt alle Gemeindeteile ohne Holzrecht, wer die Kosten tragen soll.

Noch komplizierter wird es, wenn die Gemeinde die Kosten beziffern muss: Kann die Anschaffung eines neuen Gemeindetraktors den Holzrechtlern angelastet werden? Weshalb finden sich in der Aufzählung Ausgaben für den Kauf eines kleinen Grundstücks, aber der Verkauf von Teilen des alten Langendorfer Rechtlerwalds wird nicht gegengerechnet? Und wem gehören eigentlich die weiteren Erträge aus dem 200 Hektar großen Wald ?

 
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