
Das Bonner Landgericht hat am Mittwoch die Klage eines Bundeswehrsoldaten wegen eines strapaziösen Geländemarsches in Bayern abgewiesen. Der 34-Jährige aus Baden-Württemberg hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland auf insgesamt 60 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld geklagt.
Der Hauptfeldwebel hatte dem Bund Amtspflichtverletzung vorgeworfen, nachdem er am 13. September 2016 bei einem Einzelkämpfer-Lehrgang im fränkischen Hammelburg kollabiert war. Er musste mit einem Hubschrauber in eine Klinik geflogen und operiert werden. Anschließend war er ein halbes Jahr nicht einsatzfähig.
Hindernis-Parcours und Geländemarsch bei über 30 Grad
Bei dem Marsch handelte es sich um einen Eingangstest für den Lehrgang «Führer eines Jagdkommandos». Bei mehr als 30 Grad begaben sich die Soldaten auf einen Hindernis-Parcours und anschließenden Geländemarsch mit zehn Kilo Gepäck. Wegen mangelnder Trinkpausen und der extremen Hitze sei es, so der Klage-Vorwurf des damals 29-Jährigen, sowohl zu dem Kreislaufzusammenbruch wie auch zur Überhitzung des Körpers gekommen, aber auch zu einer Lähmung und Verhärtung der Oberschenkel, die notfallmäßig operiert werden mussten.
"Das war schon ein sehr, sehr straffes Programm", hatte der Soldat vor Gericht gesagt. "Das muss man ganz klar sagen. Und das ist meiner Meinung auch das Problem bei der Geschichte."
Das Landgericht Bonn - zuständig wegen des dortigen Dienstsitzes des Verteidigungsministeriums - sah jedoch keine vorsätzliche Amtspflichtverletzung des Ausbilders. Nach Zeugenaussagen habe es genügend Gelegenheiten zu Trinkpausen gegeben. Auch hätte der Kläger jederzeit den Marsch abbrechen können: Dafür stand ein Begleitfahrzeug zur Verfügung. Es bestehe auch keine Pflicht, die «Flüssigkeitsaufnahme» der Soldaten zu kontrollieren, so das Gericht. Um die ausreichende Versorgung müsse sich jeder selber kümmern.
Strafverfahren gegen den Ausbilder war eingestellt worden
Nur bei einer vorsätzlichen Amtspflichtverletzung hätte der Kläger einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld gehabt. Ansonsten seien seine Ansprüche durch das Soldatenversorgungsgesetz (§91a) abgedeckt.
Ein Strafverfahren gegen den heute 55-jährigen Ausbilder wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht Kissingen war 2018 gegen eine Geldauflage von 2400 Euro eingestellt worden.
Ein Bundeswehr-Sprecher hatte erklärt, die Teilnahme an dem Lehrgang sei freiwillig, und das Nicht-Bestehen habe keine laufbahnrelevanten Folgen. Auch könne man jederzeit ohne Angaben von Gründen abbrechen.
Ab in die Feldküche - hoffentlich verbrennt er sich da nicht die Finger!
Einfach unglaublich!
Dieses Auswahlverfahren hatte ja den Grund, die herauszufiltern, die dem Thema nicht gewachsen sind:
Dass es da nicht um das Streicheln von süßen Kaninchen geht, war ihm ja sicherlich schon vorher klar. Denn ein neuer, vollkommen unerfahrener Rekrut kommt eher nicht in so ein Programm...
Wenn jemand Höhenangst hat, sollte er sich auch nicht bei einer Dachdecker-Firma bewerben: Falscher Job! Doch den Arbeitgeber dafür verantwortlich zu machen und den sogar vor Gericht zu zerren, ist schon eine Nummer...
Früher hatte man diese Prozeduren Wehrpflichtigen abverlangt, die das nicht freiwillig gemacht haben.Was ist das für eine Armee!
Aber ein Hauptfeldwebel der Jagdkommandos führen will?
Wir.Dienen.Deutschland?
Wenn ich mir die Truppe so ansehe, muss ich immer öfter schmunzeln!