Gerade einmal fünf Punkte umfasst der neue Kriterienkatalog für den Ausbau von Photovoltaik . Fünf Punkte, die es in sich haben. 40 Hektar große Anlagen, die überall aus dem Boden sprießen, wird es in Münnerstadt nicht geben. Fünf Hektar pro Anlage sind das Maximum, höchstens zwei Prozent des 93 Quadratkilometer großen Stadtgebiets dürfen es insgesamt sein. "Wir wollen uns nicht einem Hype anschließen, sondern selbst tätig werden", sagt Bürgermeister Michael Kastl ( CSU ) gegenüber dieser Zeitung. Und dabei wird auch die Nahrungssicherheit berücksichtigt. Auf guten Böden gibt es kein Photovoltaik . "Es ist unser Wille, die Stadt mit 100 Prozent erneuerbaren Energien zu versorgen", betont der Bürgermeister. Der Ausbau der Flächenphotovoltaik soll in bürgerlicher Hand und kommunaler Verantwortung betrieben werden. "Der Stadtrat hat Großartiges geleistet", sagt Klimamanager Stefan Richter dazu. "Es war eine sehr besonnene und sehr weitsichtige Entscheidung, die viel Arbeit gemacht hat." Er hat die Kommunalpolitiker dabei begleitet. Der Kriterienkatalog ist vom Stadtrat einstimmig verabschiedet worden.
"Das ist ein Thema, das uns schon lange beschäftigt", sagte Michael Kastl bei der jüngsten Stadtratssitzung. Der Kriterienkatalog solle die Stadt in die Lage versetzen, die Entwicklung bei Photovoltaikanlagen zu steuern. Momentan sei es so, dass ein Unternehmer zum Grundstückseigentümer geht und dann auf einer Fläche Photovoltaik errichtet. "Wir haben ein großes Interesse daran mitzusteuern, wo solche Anlagen stehen sollen." Die Stadt sei ja bereits gut aufgestellt, was erneuerbare Energien betrifft. Nahe dem Bauhof ist eine Photovoltaikanlage geplant, außerdem ist in Kürze ein interkommunales Projekt in Burglauer und Reichenbach vorgesehen.
Ziel des Ganzen: "Wir wollen Regionalwerke gründen, um mitspielen zu können und die Wertschöpfung der Energiegewinnung hierzubehalten", betonte Michael Kastl.
"Vorreiterrolle unterstreichen"
"Durch die Festlegung unterstreichen wir sehr umfangreich die Vorreiterrolle der Stadt Münnerstadt bei der Klimaneutralität", sagte Leo Pfennig (Freie Wähler) zu dem Kriterienkatalog. Die Evaluation sei ihm aber wichtig. In einem Jahr sollte man schauen, inwieweit sich der Katalog bewährt hat, oder ob Nachbesserungen nötig sind. Diskussionsbedarf sahen die Stadträte, die sich seit vielen Monaten intensiv mit dem Thema befasst hatten, nicht.
Nun ist festgezurrt, dass maximal zwei Prozent des Stadtgebiets mit Flächenphotovoltaik bebaut werden dürfen. Um eine einseitige Belastung eines Stadtteils zu vermeiden, werden in den jeweiligen Gemarkungen nur bis zu höchstens fünf Prozent der Fläche dafür ausgewiesen. Das bezieht sich auf den Flächenbedarf für alle erneuerbare nEnergieformen.
Produktive Flächen mit einer Acker- bzw. Grünlandzahl von über 35 werden nicht für für Flächenphotovoltaikanlagen vorgesehen. Die Skala reicht von 1 (sehr schlecht) bis 120 (sehr gut) bei Äckern und von 1 bis 100 bei Grünland. Einzige Ausnahme sind so genannte Agri-Voltaik-Systeme. Dabei liegt die Hauptnutzung des Bodens beim Anbau von Kulturpflanzen und die Zweitnutzung bei der Stromerzeugung . Die dürfen auch auf besseren Böden gebaut werden. Prinzipiell gilt: "Die landwirtschaftlichen Böden mit einer hohen Bonität sollen auch künftig der Nutzung durch landwirtschaftliche Betriebe und damit der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte dienen", heißt es im Katalog. Angesichts des Krieges in der Ukraine komme der Nahrungsmittelsicherheit besondere Bedeutung zu. Außerdem werden ohnehin schon große Ackerflächen in Münnerstadt für erneuerbare Energien genutzt, ergänzt der Bürgermeister. Denn auf vielen Äckern wird Mais angebaut, der in Biogasanlagen wandert.
Eine Richtlinie für Entscheidung
Eine weitere Festlegung: Die maximale Größe der einzelnen Photovoltaikanlagen beträgt fünf Hektar. Anlagen in dieser Größenordnung beeinträchtigen das Landschaftsbild und die dörfliche Ortsstruktur in einem noch vertretbaren Maße, heißt es. Aus aktuellem Anlass kam ein Punkt hinzu: Bei interkommunalen Anlagen sind Abweichungen von der Flächenhöchstzahl und/oder der Bonität möglich. Der Stadtrat entscheidet ohnehin in jedem Einzelfall, ob eine Anlage gebaut wird, oder auch nicht. Denn die Bauleitplanung liegt in den Händen der Kommune. Ab sofort gilt der Kriterienkatalog als Richtlinie für die Entscheidung.
In dieser Sache finde ich die Entscheidungen aber nicht gut! Wir haben längst eine Kulturlandschaft, mit Natur haben die wenigsten Flächen noch etwas zu tun! "Energiepflanzenplantagen" deren Ertrag in Biogasanlagen wandert sind keinesfalls besser als 40 Hektar große Flächenphotovoltaik abgesehen von den landwirtschaftlichen Erzeugnissen die Überproduktion von von Schweinen und Kühen dienen, nämlich als Futter.
Dazu kommt: Flächen auf denen sich Photovoltaik befindet müssen nicht gedüngt werden und könnten naturnah bepflanzt werden.
Vielleicht findet sich auch mal ein mutiger, fachkundiger Investor der eine Flächenphotovoltaikanlage mit Landwirtschaft vereinen will. Hier gibt es interessante Ansätze bei denen die Module nicht auf dem Boden stehen sondern auf hohen Trägern d.h. der Boden darunterkann genutzt werden. So etwas sollte man sich nicht verweigern.
Lediglich Ihre Meinung läuft noch a weng an der gemeinsamen Spur vorbei, da Ihnen nicht alle Informationen dazu vorliegen. Noch nicht! (Siehe untenstehende Einladung)
Auch die von Ihnen beschriebene Agri-PV wird in unserer Entwicklung berücksichtigt.
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Dazu zeigen wissenschaftliche Arbeiten, dass naturverträglich angelegte Freiflächen-Solaranlagen sowohl die Biodiversität als auch die Bodenqualität sehr stark positiv beeinflussen, indem die Fläche sich sozusagen mal ordentlich von der jahrzehntelangen Beanspruchung erholen kann und quasi zu einem Naherholungsgebiet für unsere heimische Flora und Fauna wird.
Ich würde mich daher sehr freuen, wenn Sie sich per Mail bei mir melden, damit wir uns zeitnah treffen und austauschen können.
Schönen Sonntag und beste Grüße
Stefan Richter
Klimamanager
Münnerstadt
PS: Bei uns werden in Zukunft die mutigen und fachkundigen Investoren Bürger und Energiegenossenschaften heißen.