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Nüdlingen
Klosterpflaster für Gehwege
In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat Nüdlingen mehrere Beschlüsse gefasst. Das geht aus dem Protokoll hervor. So wurde etwa beschlossen, für den Gehweg entlang der B 287 (Ortsdurchfahrt) in...
Redaktion
 |  aktualisiert: 10.04.2025 01:06 Uhr

In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat Nüdlingen mehrere Beschlüsse gefasst. Das geht aus dem Protokoll hervor. So wurde etwa beschlossen, für den Gehweg entlang der B 287 (Ortsdurchfahrt) in Nüdlingen Klosterpflaster mit Basaltstaub als Fugenmaterial einzubauen. Um ein einheitliches Bild der Ortsteile Haard und Nüdlingen zu erwirken, beschließt der Rat, für zukünftige Bauvorhaben (Gehwege) das gleiche Klosterpflaster einzuplanen.

Ferner beschloss der Rat, einen eingereichten Vorschlag zur Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön erneut vorzulegen. Der Gemeinderat bat um die Aufnahme der Flächen und, im Fall einer Ablehnung, um eine begründete Stellungnahme.

Dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage am Oberweg stimmten die Räte zu. Die Befreiungen und Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich Dachform, Baugrenze und zeichnerischen Festsetzungen wurden erteilt. Die Metallbauarbeiten für den Umbau der Kinderkrippe in Haard wurden für 56.375,66 Euro an die Firma Vorndran Metallbau GmbH & Co. KG aus Kleinwenkheim vergeben. red

 
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