„Dass Kleidung in der Schule thematisiert wird, ist ganz normal“, erklärt Karlheinz Lamprecht (Würzburg). Als Ministerialbeauftragter für die unterfränkischen Realschulen ist er für über 25 000 Schüler in 45 Schulen verantwortlich. „Die Kunst ist es, dies richtig zu vermitteln“, erklärt er. „Hier spielt Kommunikation eine wichtige Rolle.“ Hierfür gebe es in der Schule verschiedene Gremien, in denen dies diskutiert werden kann, erklärt er mit Verweis auf Elternbeirat und Schülermitverwaltung.
Beschwerden über die Neuregelung in der Bad Kissinger Realschule gab es beim Elternbeirat der Schule noch nicht, informiert Ulrike Kiesel, die bis zur anstehenden Wahl kommissarische Elternbeiratsvorsitzende ist. „Bislang war das bei uns noch gar kein Thema“, erklärt sie.
Kein Bedarf im Gymnasium
Eine Regelung wie in der Bad Kissinger Realschule, gibt es im angrenzenden Gymnasium nicht – auch wenn der dortige Direktor Frank Kubitza dies „an sich für eine gute Sache“ hält. „Die Schüler müssen lernen, dass Kleider Leute machen“, sagt der 63-Jährige. Manche bräuchten hierzu eben die Ermunterung durch die Schule. Dies schriftlich zu formulieren, dazu sieht der Schulleiter im Gymnasium jedoch keinen direkten Handlungsbedarf.
Und auch in der Anton-Kliegl-Mittelschule in Bad Kissingen gibt es „nichts Geschriebenes“, wie Rektor Harald Bötsch erklärt. „Wir haben keine Vorschriften, keine Kleiderordnung, aber Werte“, sagt Bötsch. Wenn beispielsweise im Sommer eine Schülerin zu freizügig in die Schule komme, bekomme sie ein T-Shirt der Schule zum Überziehen, so der Rektor. Dies spreche sich schnell herum, so dass dies dann nicht oft passiere.
Störung des Schulbetriebs?
„Das bayerische Schulrecht enthält keine Vorschriften darüber, wie Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen gekleidet sein sollten“, informiert Sabine Herde, stellvertretende Pressesprecherin beim Bayerischen Kultusministerium. Diese seien jedoch dazu verpflichtet, den Schulbetrieb nicht zu stören.
„Das Ministerium setzt auf den Dialog an den Schulen“, sagt Herde. Die Schulleitungen sollten gemeinsam mit ihrer Schulgemeinschaft Entscheidungen zur Kleiderwahl treffen. Ob in einem Kleidungsstück eine potenzielle Störung des Schulbetriebs zu sehen ist, liegt im Ermessen der Lehrkräfte, erklärt die Pressesprecherin.