
Die Kläranlage in Premich muss neu gebaut werden, die Planungen laufen bereits, und der Baubeginn ist für 2025 angesetzt. Obwohl die genauen Kosten noch unbekannt sind, steht fest, dass die Investition nicht allein über Gebühren finanziert werden kann, weshalb die Gemeinde Beitragsbescheide erlassen muss.
Um eine korrekte Berechnungsgrundlage für die Verbesserungsbeiträge zu erhalten, müssen die Grundstücks- und Geschossflächen in allen Ortsteilen neu erfasst werden, wobei vor allem nachträgliche Ausbauten von Interesse sind.
Die Gemeinderäte beschlossen, der Empfehlung der Verwaltung zu folgen und einen externen Dienstleister für die Flächenerfassung zu beauftragen, da die Bearbeitung durch eigenes Personal bei rund 2600 Anwesen zu zeitaufwändig wäre, wie Bürgermeister Daniel Wehner ( CSU ) betonte. Zudem dürfte eine unabhängige Erhebung durch Dritte bei den Beitragspflichtigen auf höhere Akzeptanz stoßen.
Flächenermittlung kostet knapp 300.000 Euro
Die Kosten für die Flächenerfassung - unabhängig, ob durch externes Personal oder eigene Mitarbeiter - müssen über die Abwassergebühren gedeckt werden. Angesichts der Gemeindegröße und der hohen Auslastung der Dienstleister wird geschätzt, dass die Datenerhebung etwa zwei Jahre dauern könnte.
Aus diesem Grund musste die Entscheidung bereits jetzt gefällt werden, um bei der Abrechnung des Kläranlagenneubaues nicht in Zeitverzug zu geraten.
Die Kosten für eine Flächenermittlung auf Basis der vorliegenden Bestandsunterlagen würden rund 115.000 Euro betragen, während ein vollständiges Neuaufmaß vor Ort etwa 294.000 Euro kosten wird. Denn letztlich entschieden sich die Gemeinderäte mit drei Gegenstimmen für das Neuaufmaß vor Ort, das durch einen externen Dienstleister erfolgen soll.
Freiwilligkeit trifft nur die Ehrlichen
In der Diskussion wurde mehrfach die Frage aufgeworfen, warum nicht die Daten aus den Grundsteuerbescheiden genutzt werden können. Bürgermeister Wehner erklärte, dass die für die Verbesserungsbescheide relevanten Daten im Grundsteuerbescheid nicht enthalten seien.
Eugen Edelmann (Premich) äußerte Bedenken, dass die Bürger durch die Vor-Ort-Besuche zusätzlich verunsichert werden könnten, da bereits die Grundsteuerreform für Unsicherheiten sorge.
Marion Zehe (Stangenroth) schlug vor, auf die Freiwilligkeit der Bürger zu setzen und sie per Anschreiben zu bitten, nachträglich ausgebaute Geschossflächen zu melden. „Mit Freiwilligkeit trifft man nur die Ehrlichen und Gutmütigen“, entgegnete der Bürgermeister. Um der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung willen, müsse die Gemeinde die Daten von allen Anwesen erheben.
Zudem wurde die Frage gestellt, ob es nicht sinnvoller wäre, die Kosten vollständig über die Gebühren abzurechnen, anstatt Beiträge zu erheben. Wehner lehnte dies ab und erklärte, dass dies schon allein wegen der Zinsbelastung nicht möglich sei.
Wer der Aufnahme der Daten auf seinem Grundstück nicht zustimmt, dem werden die Grundstücks- und Geschossflächen geschätzt, wobei von einem vollständigen Ausbau des Gebäudes ausgegangen werde, erklärt der Bürgermeister.
Hochbehälter: Sanierung statt Neubau
Der Hochbehälter in Gefäll wurde Anfang der 1990er-Jahre errichtet. Aufgrund des Alters, geänderter Vorschriften und bereits erkennbarer baulicher Mängel wurde im Herbst 2023 das Büro BaurConsult mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. In dieser Studie wird eine Sanierung dem Neubau technisch und wirtschaftlich gegenübergestellt.
Die Sanierung mit Erneuerung der Installation würde 434.000 Euro kosten, während ein Ersatzneubau ohne Rückbau des Bestandes auf 1,02 Millionen Euro geschätzt wird.
Aus Sicht des Wassermeisters Thorsten Zehe sei eine Sanierung völlig ausreichend. „Es reicht den Hochbehälter auf Stand zu bringen, so schlecht ist der Zustand nicht“, fasste er gegenüber den Ratsmitgliedern zusammen. Diese folgten der Empfehlung ihres Wassermeisters sowie dem Vorschlag von BaurConsult im Sinne der Wirtschaftlichkeit die Sanierung des bestehenden Hochbehälters ins Auge zu fassen.
Obwohl dies nicht Bestandteil der Grundsatzentscheidung war, sprach sich das Gremium zudem für eine PE-Plattenauskleidung (Polyethylen) anstelle der bisherigen zementgebundenen Beschichtung aus.