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Oberthulba
Neue Regel in Oberthulba: Große Hunde müssen an die Leine, aber wann?
Die neue Verordnung des Marktes Oberthulba zeigt Unterschiede zwischen großen Hunden und Kampfhunden. Zudem gibt es weitere Ausnahmen von der Anleinpflicht.
Der Oberthulbaer Gemeinderat beschäftigte sich mit der neuen Verordnung über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden (im Bild ein als gefährlicher Kampfhund eingestufter American Staffordshire Terrier, aufgenomme...       -  Der Oberthulbaer Gemeinderat beschäftigte sich mit der neuen Verordnung über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden (im Bild ein als gefährlicher Kampfhund eingestufter American Staffordshire Terrier, aufgenommen in einer Hundeschule im nordrhein-westfälischen Rhaden).
Foto: SymbolBernd Thissen/ dpa | Der Oberthulbaer Gemeinderat beschäftigte sich mit der neuen Verordnung über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden (im Bild ein als gefährlicher Kampfhund eingestufter American ...
Redaktion
 |  aktualisiert: 26.09.2024 02:34 Uhr

Die Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Verordnung des Marktes Oberthulba über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden stand auf der Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatsitzung. Es sei eigentlich ein Sommerloch-Thema merkte Geschäftsführerin Nicole Wehner vor ihrem Vortrag an, dennoch kamen aber einige Nachfragen zu Anwendung und Handhabung auf. Die Sitzung leitete die 3. Bürgermeisterin Margot Schottdorf.

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