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Oberthulba
Neue Regel in Oberthulba: Große Hunde müssen an die Leine, aber wann?
Die neue Verordnung des Marktes Oberthulba zeigt Unterschiede zwischen großen Hunden und Kampfhunden. Zudem gibt es weitere Ausnahmen von der Anleinpflicht.
Der Oberthulbaer Gemeinderat beschäftigte sich mit der neuen Verordnung über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden (im Bild ein als gefährlicher Kampfhund eingestufter American Staffordshire Terrier, aufgenomme...       -  Der Oberthulbaer Gemeinderat beschäftigte sich mit der neuen Verordnung über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden (im Bild ein als gefährlicher Kampfhund eingestufter American Staffordshire Terrier, aufgenommen in einer Hundeschule im nordrhein-westfälischen Rhaden).
Foto: SymbolBernd Thissen/ dpa | Der Oberthulbaer Gemeinderat beschäftigte sich mit der neuen Verordnung über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden (im Bild ein als gefährlicher Kampfhund eingestufter American ...
Hilmar Ruppert
 |  aktualisiert: 26.09.2024 02:34 Uhr

Die Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Verordnung des Marktes Oberthulba über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden stand auf der Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatsitzung. Es sei eigentlich ein Sommerloch-Thema merkte Geschäftsführerin Nicole Wehner vor ihrem Vortrag an, dennoch kamen aber einige Nachfragen zu Anwendung und Handhabung auf. Die Sitzung leitete die 3. Bürgermeisterin Margot Schottdorf.

Kampfhunde immer anleinen

Die Verordnung beschränkt zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum sowie zur Erhaltung der öffentlichen Reinlichkeit das freie Umherlaufen der Hunde. Für Kampfhunde gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Anleinpflicht für alle öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen sowie dem Waldgebiet im gesamten Gemeindeteil.

Für große Hunde (Schulterhöhe über 50 Zentimeter) gilt dies ähnlich, wobei hier das Waldgebiet nicht Bestandteil des Verbotes ist. Die Anleinpflicht verpflichtet den Hundeführer dem Hund eine Leine anzulegen und in den Verbotsbereichen ständig an der Leine zu führen. Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von drei Metern nicht überschreiten, außerdem ist ein schlupfsicheres Halsband oder schlupfsicheres Geschirr zu verwenden. Für beide Spezies gilt ein striktes Betretungsverbot auf Kinderspielplätzen – auch an der Leine.

Es gibt Ausnahmen, Jagdhunde sind aber keine

Ausgenommen sind Blindenführhunde , Diensthunde im Einsatz, Hütehunde, Rettungshunde und Hunde im Bewachungsgewerbe. Diskutiert wurde, ob ein Jagdhund bei der Nachsuche auch eine Ausnahme darstelle. Wehner bat darum die Mustersatzung nicht zu verändern und auch Gemeinderat Michael Meindl sprach sich dafür aus Satzungen möglichst frei zu gestalten und nicht zu eng zu binden. Ein Nichtbefolgen der Anordnung könne mit Geldbußen belegt werden, in der Vergangenheit hätten in Einzelfällen auch schon welche verhängt werden müssen, informierte Wehner. Gerne gebe die Verwaltung Auskunft über Details der neuen Verordnung.

Eigentlich wäre zum 31.12. 2024 Schluss

Schottdorf informierte über den Ablauf des Förderprogrammes zur Revitalisierung der Alt- und Innenorte zum 31. Dezember diesen Jahres. Hierfür müsse ein Anwesen mindestens 50 Jahre alt sein und über die Dauer eines Jahres leerstehen. Sie konnte sich die Weiterführung des doch erfolgreichen Programms durchaus vorstellen. Bisher seien 43 Anträge gestellt worden, davon seien 35 förderfähig gewesen. 23 Maßnahmen seien fertiggestellt und insgesamt rund 212.000 Euro ausbezahlt worden, so Schottdorf.

Keine Beschlussfassung war nötig zu den Änderungen des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans der Stadt Bad Kissingen . Zum einen für die Henneberg- Grundschule und für das neue „Sondergebiet Lebensmittel-Vollsortimenter“. Die Beschlüsse über die eingereichten Bauanträge fielen einstimmig: Die Errichtung einer Überdachung in Wittershausen, Zaunäcker und der Umbau und Sanierung eines Wohnhauses mit Nebengebäuden in Oberthulba , Kirchgasse.

Vorerst abgelehnt

Ebenso einstimmig aber vorerst negativ beschieden wurde die Gastraumerweiterung in die bestehende überdachte Freisitz-Terrasse in Thulba, Untere Au. Hier fehlten Unterlagen und somit war die Erschließung zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert. Der Bauantrag wird in einer späteren Sitzung nochmals behandelt, sobald die zur Entscheidung des Marktes Oberthulba notwendigen Unterlagen vollständig eingegangen sind.

Neuer Feldgeschworener

3. Bürgermeisterin Margot Schottdorf informierte zum Abschluss der Sitzung über die Vereidigung von Burkard Lamer aus Reith zum neuen Feldgeschworenen für den Markt Oberthulba und gab die Termine für die Bürgerversammlungen für Oberthulba , Thulba, Reith und Wittershausen bekannt, die im Oktober stattfinden.

 
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