Oberthulba
Neue Regel in Oberthulba: Große Hunde müssen an die Leine, aber wann?
Die neue Verordnung des Marktes Oberthulba zeigt Unterschiede zwischen großen Hunden und Kampfhunden. Zudem gibt es weitere Ausnahmen von der Anleinpflicht.
Die Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Verordnung des Marktes Oberthulba über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden stand auf der Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatsitzung. Es sei eigentlich ein Sommerloch-Thema merkte Geschäftsführerin Nicole Wehner vor ihrem Vortrag an, dennoch kamen aber einige Nachfragen zu Anwendung und Handhabung auf. Die Sitzung leitete die 3. Bürgermeisterin Margot Schottdorf.
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