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Bad Kissingen
Junges Paar zeigte keine Reue
Wegen Diebstahl und Hehlerei wurde ein Paar in Bad Kissingen verurteilt. Das Gericht verhängte eine Strafe von 60 Arbeitsstunden und 900 Euro Geldstrafe.
Wie schnell man vor Gericht landet, wurde jetzt einem jungen Päärchen vor Augen geführt. Sie waren wegen Diebstahl und Hehlerei angeklagt und wurden verurteilt. Bedauern zeigten die beiden allerdings nicht.       -  Wie schnell man vor Gericht landet, wurde jetzt einem jungen Päärchen vor Augen geführt. Sie waren wegen Diebstahl und Hehlerei angeklagt und wurden verurteilt. Bedauern zeigten die beiden allerdings nicht.
Foto: SymbolArne Dedert dpa/lhe | Wie schnell man vor Gericht landet, wurde jetzt einem jungen Päärchen vor Augen geführt. Sie waren wegen Diebstahl und Hehlerei angeklagt und wurden verurteilt. Bedauern zeigten die beiden allerdings nicht.
Sigismund von Dobschütz
 |  aktualisiert: 17.08.2022 10:40 Uhr

Schuldgefühl oder Reue waren bei dem jungen Paar, einer heute 18-Jährigen und ihrem 24-jährigen Freund, die beide wegen Diebstahls und Hehlerei angeklagt waren, auch nach einstündiger Verhandlung vor dem Bad Kissinger Amtsgericht nicht so recht zu erkennen. Ob im zweiten Fall nur aus Dummheit oder mit wissentlicher Billigung in den Tatbestand der Hehlerei eingebunden, war für die Urteilsfindung unerheblich. Die Jugendliche wurde zu 60 Arbeitsstunden, ihr Freund zu einer Geldstrafe von 900 Euro zuzüglich der Gerichtskosten verurteilt. Die beiden Angeklagten nahmen das Urteil sofort an.

Kein Geld für Süßes

Im ersten Fall, der aufgrund ihres gemeinsamen Geständnisses vor Gericht nicht näher verhandelt zu werden brauchte, hatten die beiden Jugendlichen im Beisein eines weiteren Kumpels im vergangenen Jahr in einem Supermarkt Naschereien im Wert von etwa 20 Euro gestohlen. "Wir hatten kein Geld, ich lebe von Kindergeld, mein Freund ist arbeitslos", entschuldigte die junge Frau die Tat. Beide hätten die gestohlene Ware sofort zurückgegeben. Bei der Durchsuchung der drei Täter wurde beim Dritten in dessen Tasche eine Waffe gefunden, weshalb das Verfahren gegen diesen von dem des Pärchens abgetrennt wurde.

Etwas undurchsichtiger wurde es im zweiten Fall aus dem Jahr 2020. Hier beschuldigte der Staatsanwalt das junge Paar nicht des Diebstahls, aber der Hehlerei . Wieder waren die beiden mit ihrem Kumpel in einem Einkaufsmarkt unterwegs. Angeblich, ohne dass sie es gemerkt haben, sagten die Angeklagten vor Gericht aus, soll der Begleiter dort einige Videokassetten gestohlen haben. "Wir waren nur dabei."

Anschließend seien sie mit ihm nach Nürnberg gefahren, wo ihr Kumpel etwas bei seiner Schwester abholen wollte. Nach einer Stunde habe man sich wieder getroffen, da ihr Begleiter etliche Videofilme in einer Videothek verkaufen wollte. Da dieser sich aber nicht ausweisen konnte, lief der Verkauf über die Personalien des jetzt Angeklagten . "Ich wollte ihm nur einen Gefallen tun", entschuldigte sich der 24-Jährige. Der Vorwurf der Hehlerei blieb aber unverändert. "Wenn man weiß oder auch nur billigend in Kauf nimmt, dass die Ware gestohlen ist, macht man sich ebenso strafbar", klärte ihn die Richterin auf.

Der junge Angeklagte schien diese Erklärung ebenso ohne Einsicht einer Schuld aufzunehmen wie die Gerichtsverhandlung insgesamt: Als die Richterin ein Überwachungsvideo zeigte, lächelte er nur amüsiert, als sei alles nur ein Spaß gewesen. Ohnehin hielt sich der 24-Jährige bei der Befragung durch die Richterin völlig zurück und überließ das Wort seiner jungen Freundin, die während der Verhandlung recht forsch und selbstsicher auftrat. Dem entsprach auch der Bericht der Gutachterin , die die 18-Jährige als "wenig kooperativ und bockig" charakterisierte.

Arrest bei Nichtbeachten

Nach knapp einstündiger Verhandlung verurteilte die Richterin die zum Tatzeitpunkt noch 17-Jährige nach Jugendstrafrecht zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit, die binnen vier Monaten abzuleisten sind. Sie warnte die Angeklagte vorsorglich, dass diese Stunden auch in Ungehorsamsarrest umgewandelt werden können, sollte sie die Auflage nicht fristgerecht erfüllen. Eine direkte Mittäterschaft im Fall des Video-Diebstahls konnte beiden Angeklagten nicht nachgewiesen werden, dem 24-Jährigen aber die Hehlerei . Deshalb wurde er für den Supermarkt-Diebstahl und die Hehlerei im zweiten Fall zu 60 Tagessätzen zu je 15 Euro zuzüglich der Gerichtskosten verurteilt.

 
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